Hurdle Rate

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Kurzinfo!

siehe auch-> Minimalverzinsung

Hurdle Rate bezeichnet iwS eine Minimalverzinsung, ieS den Mindestanspruch eines Beteiligungskapitalgebers, ohne dass dieser von der Beteiligungsgesellschaft garantiert wird. Die Vereinbarung einer Hurdle Rate gewährleistet jedoch, dass der Beteiligungsgesellschaft keine Erfolgsbeteiligung (Carried Interest) zusteht, sofern das Kapital der Investoren am Ende der Investitionsdauer nicht mindestens in Höhe der Hurdle Rate verzinst wurde.[1]

In der Regel wird die Hurdle Rate generell - und nicht projektspezifisch - vorgegeben. Sie ist damit Ausdruck einer pauschalen Einschätzung der alternativen Dispositionsmög­lichkeiten und insbesondere auch der Risikoaspekte.[2]

Bedeutung

Hurdle Rates ersetzen bei Entscheidungswerten oft die kapitalmarkttheoretische Ermittlung des Diskontierungszinssatzes.

Da die Hurdle Rate die geforderte Mindestverzinsung für ein Investitionsprojekt angibt, kann für ihre Bestimmung aus theoretischer Sicht grund­sätzlich nichts anderes gelten als für die Ermittlung der Renditeforderung der Eigenkapi­talgeber. Insbesondere muß die Hurdle Rate auch die Äquivalenzkriterien erfüllen. Die Hurdle Rate enthält daher in der Regel bereits eine (pauschale) Risikoprämie.[3]

Literatur

Fachliteratur

  • Mandl / Rabel (1997), S. 138 f;

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gablers Banklexikon, Stichwort: Hurdle Rate, abgefragt 10.11.2024.
  2. Mandl / Rabel (1997), S. 139.
  3. Mandl / Rabel (1997), S. 197 f.