Konsistenz der Bewertungsergebnisse: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Koonsistenz der Bewertungsergebnisse steht im Gegensatz zu den Überlegungen zur Gewichtung der Ergebnisse infolge des Methodenpluralismus. Die in der Rz. 117 [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung#Fachgutachten|KFS BW1 (2014)]] normierte Grundsatz gilt mE nur für [[Bewertungsmethode|Diskontierungsverfahren]]. | Die Koonsistenz der Bewertungsergebnisse steht im Gegensatz zu den Überlegungen zur Gewichtung der Ergebnisse infolge des Methodenpluralismus. Die in der Rz. 117 [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung#Fachgutachten|KFS BW1 (2014)]] normierte Grundsatz gilt mE nur für [[Bewertungsmethode|Diskontierungsverfahren]]. | ||
Version vom 10. November 2015, 18:41 Uhr
in Arbeit
Unter der Konsistenz der Bewertungsergebnisse versteht man den Umstand, dass verschiedene Bewertungsmethode dasselbe Ergebnis erbringen sollten. Die Koonsistenz der Bewertungsergebnisse steht im Gegensatz zu den Überlegungen zur Gewichtung der Ergebnisse infolge des Methodenpluralismus. Die in der Rz. 117 KFS BW1 (2014) normierte Grundsatz gilt mE nur für Diskontierungsverfahren.
Welche formelmäßigen Anpassungen für die DCF-Verfahren notwendig sind, wurde von Enzinger / Kofler: „DCF-Verfahren: Anpassung der Beta-Faktoren zur Erzielung konsistenter Bewertungsergebnisse“ in RWZ 2011/16, 52 und Hölscher / Helms: „Konvergenz von APV- und WACC-Verfahren unter Auflösung des Zirkularitätsproblems“, in WiSt 2013, 231 und 286 ausführlich erläutert.
NN
siehe auch-> [[]]
siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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