Sicherheitsäquivalenzmethode: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Sicherheitsäquivalent entspricht jenem Betrag um den das Bewertungssubjekt die unsicheren Zahlungen verkaufen würde. Dieses Sicherheitsäquivalent wird dann mit dem sicheren Zinssatz diskontiert. | Das Sicherheitsäquivalent entspricht jenem Betrag um den das Bewertungssubjekt die unsicheren Zahlungen verkaufen würde. Dieses Sicherheitsäquivalent wird dann mit dem sicheren Zinssatz diskontiert. | ||
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''siehe auch-> [[Risikozuschlagsmethode]], [[Entscheidung unter Unsicherheit]]'' | ''siehe auch-> [[Risikozuschlagsmethode]], [[Entscheidung unter Unsicherheit]]'' |
Version vom 11. November 2015, 06:18 Uhr
Bei der Sicherheitsäquivalenzmethode wird jede Wahrscheinlichkeitsverteilung der Überschüsse durch ihr Sicherheitsäquivalent ersetzt.[1] Die Sicherheitsäquivalenzmethode stellt eine die Unsicherheit verdichtende Verfahren dar.
Das Sicherheitsäquivalent entspricht jenem Betrag um den das Bewertungssubjekt die unsicheren Zahlungen verkaufen würde. Dieses Sicherheitsäquivalent wird dann mit dem sicheren Zinssatz diskontiert.
Die Sicherheitsäquivalenzmethode hat keine praktische Bedeutung. Auch die bei Kruschwitz (2009), S. 222 angeführte Weiterentwicklung der Sicherheitsäquivalenzmethode, die Risikoprofilmethode, konnte sich nicht durchsetzen.
siehe auch-> Risikozuschlagsmethode, Entscheidung unter Unsicherheit
Inhaltsverzeichnis
Literatur
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Fachgutachten
- Rz. 100 KFS/BW 1 (2014)
- Rz. 89 IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Aschauer / Purtscher (2011), S. 80ff
- Bachl (2011), S. 28ff
- Ballwieser (2011), S. 72ff
- Kruschwitz (2009), S. 218
- Mandl / Rabel (1997), S. 218ff
- WP-Handbuch II (2014), Tz. A 321
Unterlage(n)
- Hager: Peter Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Kruschwitz (2009), S. 218