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Version vom 13. Oktober 2020, 03:07 Uhr
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Gesellschaft ist eine durch Rechtsgeschäft (Vertrag) wiki begründete Rechtsgemeinschaft mindestens zweier Personen (Personenvereinigung)wiki, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck durch organisiertes Zusammenwirken zu erreichen.[1]
Die 'Rechte der Gesellschafter werden durch Vertrag oder das Gesetz geregelt. Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, in dem die Gesellschafter bei der Gründung einer Gesellschaft deren Rechtsgrundlagen festlegen.[2]
Inhaltsverzeichnis
Arten
Üblicherweise wird unterschieden zwischen:
- Gesellschaften im engeren Sinn
- Körperschaften
Gesellschaften im engeren Sinn
Gesellschaften ieS stellen keine Rechtsperson wiki dar. Typisch ist die Selbstorganschaft Link?. Sie sind kein Steuersubjekt.
Körperschaften
Eine Körperschaft ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.[2] Die Körperschaft ist eine rechtsfähige juristische Person 'wiki .[3]
Körperschaften werden durch ihre Organe wiki vertreten (Drittorganschaft link?), diese müssen nicht aus dem Kreis der Mitglieder stammen.
Der zivilrechtliche Begriff entspricht nicht dem steuerlichen Begriff der Körperschaft.[4]
Arten:
- Vereine wiki
- wirtschaftliche Vereine
- Sparkassenverein
- Versicherungsverein
- Kapitalgesellschaft
- Genossenschaft, wiki
- Europäische Genossenschaft (SCE), wiki
Organe
- 'Weiterleitung: , ,
Kategorie: * Unternehmensrecht
Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können.[5]
zu KapGes Kapitalgesellschaften haben Organe für die Leitung (AG: Vorstand, GmbH: Geschäftsführer) wiki die Kontrolle (Aufsichtsrat) wiki und die Versammlung der Mitglieder (AG: Hauptversammlung, GmbH: Generalversammlung wiki ME nicht zutreffend ist Einstufung des Abschlussprüfers als Organ.
Es gibt:
- obligatorische (verpflichtende) Organe
- AG: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung,
- GmbH: Geschäftsführer, Generalversammlung
- fakultative (freiwillige) Organe
- AG: Beirat
- GmbH: idR Aufsichtsrat [6]
Zu PGE
Bei Personengesellschaften ist vorgesehen, dass ihre (unbeschränkt haftenden) Mitglieder sie nach außen vertreten (= Selbstorganschaft), bei Körperschaften können auch Dritte die Leitung übernehmen (= Drittorganschaft
[7]
[8]
Literatur
Fachliteratur
- Kastner ua (1990)
- Rieder / Huemer (2016)
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,
Weblinks
- Gesellschaft (Gesellschaftsrecht) bei Wikipedia, abgefragt: 11.10.2020
- Körperschaft bei Wikipedia, abgefragt: 11.10.2020
- Gesellschafter, abgefragt: 11.10.2020
Einzelnachweise
- ↑ Kastner ua (1990), S. 12
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Gesellschaftsvertrag, abgefragt 13.10.2020
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Körperschaft, abgefragt 11.10.2020
- ↑ Vgl. KStR 2013 Rz. 1.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Organ (Recht), abgefragt 12.10.2020
- ↑ Zur Aufsichtsratspflicht vgl. Wikipedia, Stichwort: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich), abgefragt 12.10.2020
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020