Bewertungsprozess: Unterschied zwischen den Versionen

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(1. Bewertungsprozess, Elemente einer Unternehmensbewertung)
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Der Bewertungsprozess von der Auftragserteilung zur Gutachtenserstellung enthält vier fixe Punkte deren Abänderung zu einer Änderung des Gutachtens führt:
 
Der Bewertungsprozess von der Auftragserteilung zur Gutachtenserstellung enthält vier fixe Punkte deren Abänderung zu einer Änderung des Gutachtens führt:
# Bewertungsobjekt (Gegenstand der Bewertung)
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# [[Bewertungsobjekt]] (Gegenstand der Bewertung)
# Bewertungssubjekt (Person auf den die Bewertung abzielt)
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# [[Bewertungssubjekt]] (Person auf den die Bewertung abzielt)
# Bewertungsanlass (konkreter Grund der Bewertung) und  
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# Bewertungsstichtag
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Daneben gibt es zwei abgeleitete Begriffe:
 
Daneben gibt es zwei abgeleitete Begriffe:

Version vom 12. August 2014, 14:01 Uhr

1. Bewertungsprozess, Elemente einer Unternehmensbewertung

Der Bewertungsprozess von der Auftragserteilung zur Gutachtenserstellung enthält vier fixe Punkte deren Abänderung zu einer Änderung des Gutachtens führt:

  1. Bewertungsobjekt (Gegenstand der Bewertung)
  2. Bewertungssubjekt (Person auf den die Bewertung abzielt)
  3. Bewertungsanlass (konkreter Grund der Bewertung) und
  4. Bewertungsstichtag

Daneben gibt es zwei abgeleitete Begriffe:

  1. Bewertungszweck (dieser wird aus dem Anlass abgeleitet, eine falsche Ableitung stellt einen Verfahrensfehler dar)
  2. Gutachter (seine Funktion wird aus dem Bewertungszweck abgeleitet. Idealtypischerweise sollten zwei Gut-achter denselben Wert errechnen. In der Praxis kommt das leider nicht vor.)

Der Gutachter muss, dann eine dem Bewertungszweck entsprechende Bewertungsmethode wählen. Die für die Durchführung notwendigen Daten erheben, plausiblisieren und den Unternehmenswert berechnen und diesen plausibiisieren.