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Aktuelle Version vom 17. Oktober 2020, 11:51 Uhr

Kurzinfo!

Das Unternehmen als organisatorische Einheit kann aus mehreren Untereinheiten bestehen.

  • Betrieb
  • Teilbetrieb
  • Betriebstätte
  • strategische Geschäftseinheit

siehe auch-> Bewertungsobjekt

Betrieb

Betrieb ist eine organisierte Wirtschaftseinheit, in der verfügbare Mittel (Vermögen) unter Wagnissen zur Erstellung von Leistungen und Abgabe dieser Leistung an außenstehende Bedarfsleister eingesetzt werden.[1]

Steuerrechtlich versteht man unter einem Betrieb die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel in einer oranisierten Einheit.[2] Ertragsteuerlich ist ein Betrieb aber nur gegeben, wenn er der Erzielung von betrieblichen Einkünften dient.[3]

Teilbetrieb

Teilbetrieb ist ein organisatorisch in sich geschlossener Teil eines Betriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen.[4]

Betriebstätte

Betriebstätte ist jede fest örtliche Anlage oder Einrichtung die zur Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dienen.[5]

Große Bedeutung haben Betriebsstätten bei der länderweisen Gewinnaufteilung und somit auch bei der grenzüberschreitenden Bewertung (Cross Border Bewertungen).

strategische Geschäftseinheit

Eine strategische Geschäftseinheit ist ein Teilbereich eines Unternehmens, der in einem unternehmungsexternen Marktsegment unabhängig von anderen Teilgebieten der Unternehmung agieren kann.[6]

Rechnungswesen

Das Rechnungswesen insbesondere die Planung liefert die Daten für die Unternehmensbewertung. Der Rechnungskreis, für den den das Rechnungswesen erstellt wird, ist für die Verlässlichkeit (Validität) der Daten von Bedeutung (zB geprüfte Jahresabschlüsse oder interne Aufteilungen).

Einzelunternehmer ermitteln den Gewinn für Betriebe.[7] Für Teilbetriebe und strategische Geschäftseinheiten gibt es idR keine gesonderte Rechnungswesen. Wenn Betriebstätten und Hauptbetrieb nicht im selben Staat liegen, gibt es zumeist steuerliche Gewinnermittlungen, ansonsten gibt es kein gesondertes Rechnungswesen.

Literatur

Gesetz

  • BAO
  • EStG

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Lechner u.a. (2010), S. 34.
  2. Jakom (2020), § 4 Rz. 3 unter Verweis auf VwGH 18.7.1995, 91/14/0217.
  3. EStR 2000 Rz. 409.
  4. Jakom (2020), § 24 Rz. 20
  5. § 29 Abs. 1 BAO
  6. Wikipedia, Stichwort: Strategische Geschäftseinheit, abgefragt 8.10.2020
  7. EStR 2000 Rz. 409