Betriebsnotwendiges Vermögen: Unterschied zwischen den Versionen
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Das betriebsnotwendige Vermögen darf nicht mit dem [[notwendiges Betriebsvermögen|notwendige Betriebsvermögen]] in der [[Bilanz]] verwechselt werden. | Das betriebsnotwendige Vermögen darf nicht mit dem [[notwendiges Betriebsvermögen|notwendige Betriebsvermögen]] in der [[Bilanz]] verwechselt werden. |
Version vom 10. November 2020, 19:03 Uhr
Das betriebsnotwendige Vermögen ist jener Teil des Bewertungsobjektes, der für die Leistungserstellung erforderlich ist.
siehe auch-> Nicht betriebsnotwendiges Vermögen
Inhaltsverzeichnis
Bewertung
Die Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens zählt zu den Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung.
Das betriebsnotwendige Vermögen umfasst die Gesamtheit der immateriellen und materiellen Gegenstände sowie Schulden, die dem Unternehmen für seine Leistungserstellung notwendigerweise zur Verfügung stehen. Sie sind in ihrer Gesamtheit zu bewerten. Die Bewertung erfolgt aus den künftigen finanziellen Überschüssen. Diese werden auf den Barwert diskontiert.
Das betriebsnotwendige Vermögen darf nicht mit dem notwendige Betriebsvermögen in der Bilanz verwechselt werden.
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 25f KFS/BW 1 (2014)
- Rz. 24ff IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Peemöller (2012), S. 33 ff,
- WP-Handbuch II (2014), Tz. A 60 ff
Unterlage(n)
- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Okt. 2017
Literatur zur Abgrenzung vom nicht betriebsnotwendigen Vermögen ist dort angeführt.
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur