Objektivierter Unternehmenswert: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Unterlage(n): ergänzt obj-subj)
Zeile 11: Zeile 11:
 
Bei Erstellung des objektivierten Unternehmenswertes wird der [[Gutachter]] als [[Gutachter#Neutraler_Gutachter|neutraler Gutachter]] tätig.
 
Bei Erstellung des objektivierten Unternehmenswertes wird der [[Gutachter]] als [[Gutachter#Neutraler_Gutachter|neutraler Gutachter]] tätig.
  
''siehe auch-> [[Subjektiver Unternehmenswert]], [[Schiedswert]]''
+
''siehe auch-> [[Bewertungszweck]], [[Subjektiver Unternehmenswert]], [[Schiedswert]]''
  
 
== Arten ==
 
== Arten ==
Zeile 17: Zeile 17:
 
* ''[[Normorientierte Unternehmensbewertung|Normwert]]:'' bei der Unternehmensbewertung sind gesetzliche Vorgaben zu beachten, die auch zu einer Abweichung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen führen können. <!--Hager, Obj. Wert-->
 
* ''[[Normorientierte Unternehmensbewertung|Normwert]]:'' bei der Unternehmensbewertung sind gesetzliche Vorgaben zu beachten, die auch zu einer Abweichung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen führen können. <!--Hager, Obj. Wert-->
 
* ''[[Marktwert]]:'' Dient der Ermittlung eines potentiellen Marktpreises. <!--Hager, Obj. Wert-->
 
* ''[[Marktwert]]:'' Dient der Ermittlung eines potentiellen Marktpreises. <!--Hager, Obj. Wert-->
 +
 +
== Anteilsbewertung ==
 +
 +
Die Bewertungsprinzipien sind auch bei der [[Anteilsbewertung]] zu beachten. Beim objektivieren Wert müssen die Summe der Anteilswerte nicht dem Gesamtwert des Unternehmens entsprechen.
  
 
== Kritik ==
 
== Kritik ==

Version vom 29. November 2020, 06:46 Uhr

Kurzinfo!

Der objektivierte Unternehmenswert ist ein typisierter Zukunftserfolgswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und -risiken, der finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie der sonstigen Einflussfaktoren ergibt.[1]

Der objektivierte Unternehmenswert stellt einen von den Wertvorstellungen eines individuellen Bewerters weitgehend unabhängigen Wert dar. Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes sind oft die dahinterstehenden Normen zu beachten, die Wertermittlung weist auch eine starke Nähe zum Marktwert auf.

Der objektivierte Unternehmenswert basiert auf dem zum Bewertungsstichtag vorhandenen Unternehmenskonzept. Der Grad der gebotenen Typisierung auf Investorebene ist abhängig von rechtlichen Vorgaben und dem angewandten Bewertungsstandard.[2]

Bei Erstellung des objektivierten Unternehmenswertes wird der Gutachter als neutraler Gutachter tätig.

siehe auch-> Bewertungszweck, Subjektiver Unternehmenswert, Schiedswert

Arten

  • Normwert: bei der Unternehmensbewertung sind gesetzliche Vorgaben zu beachten, die auch zu einer Abweichung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen führen können.
  • Marktwert: Dient der Ermittlung eines potentiellen Marktpreises.

Anteilsbewertung

Die Bewertungsprinzipien sind auch bei der Anteilsbewertung zu beachten. Beim objektivieren Wert müssen die Summe der Anteilswerte nicht dem Gesamtwert des Unternehmens entsprechen.

Kritik

Der Begriff des objektivierten Unternehmenswertes ist im theoretischen Schrifttum insgesamt nicht unumstritten. Die Kritiker wenden zu Recht ein, dass hier kein realer, sondern ein fiktiver Wert ermittelt werde, der mit dem theoretischen Konzept des stets subjektbezogenen Wertes nichts gemein habe. Die Bewertungspraxis hingegen sieht im objektivierten Wert einen tragbaren Kompromiss zwischen betriebswirtschaftlicher Bewertungstheorie einerseits und den von der Rechtsprechung wesentlich geprägten Erfordernissen der normorientierten Bewertung (vgl dazu ausführlich ]) andererseits.[3]

siehe auch-> Bewertungszweck

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 16-18 KFS BW 1 (2014)
  • Rz. 12 IDW S 1 (2008)

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 102 f
  • Bachl (2006), 16 f
  • Bachl (2015), S. 12f
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 96 f
  • Wollny (2010)
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 18 ff

Unterlage(n)

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Rz. 16 KFS/BW1 (2014)
  2. vgl. Bachl (2015), 9
  3. Bachl (2015), 9 unter Verweis auf Bachl (2006), 16 f