Schiedswert: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Erstellung eines Schiedswertgutachtens wird der [[Gutachter]] in der Funktion eines [[Gutachter#Schiedsgutachter/Vermittler|Schiedsgutachters/Vermittlers]] tätig.<ref>Rz. 21 KFS/BW1 (2014)</ref>
 
Bei Erstellung eines Schiedswertgutachtens wird der [[Gutachter]] in der Funktion eines [[Gutachter#Schiedsgutachter/Vermittler|Schiedsgutachters/Vermittlers]] tätig.<ref>Rz. 21 KFS/BW1 (2014)</ref>
  
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* Synonyme: ''Arbitriumwert'' (von lat. arbitrium für Spruch des Schiedsrichters)
 
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensbewertung#Vermittlungs-_und_Schiedsgutachterfunktion Schiedsgutachterfunktion bei Wikipedia], abgefragt: 22.11.2020
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[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]

Version vom 29. November 2020, 06:54 Uhr

Der Schiedswert wird in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wertvorstellungen der Parteien ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten festgestellt oder vorgeschlagen. Indem er die Investitionsalternativen und die persönlichen Verhältnisse der Bewertungssubjekte in angemessenem Umfang einbezieht, stellt er einen fairen und angemessenen Interessenausgleich zwischen den betroffenen Bewertungssubjekten dar.[1]

Bei Erstellung eines Schiedswertgutachtens wird der Gutachter in der Funktion eines Schiedsgutachters/Vermittlers tätig.[2]

siehe auch-> Bewertungszweck, Objektivierter Unternehmenswert, Subjektiver Unternehmenswert,

  • Synonyme: Arbitriumwert (von lat. arbitrium für Spruch des Schiedsrichters)


Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 19 KFS/BW 1 (2014)

Fachliteratur

  • Aschauer (2009)
  • Adolff (2007)
  • Bachl (2018), 11
  • WP-Handbuch II (2014), Tz. A 26

Unterlage(n)

siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Rz. 20 KFS/BW1 (2014)
  2. Rz. 21 KFS/BW1 (2014)

Weblinks