Ertrag: Unterschied zwischen den Versionen
K (→Netto-Ausschüttung des Unternehmens) |
|||
Zeile 36: | Zeile 36: | ||
Bei den '''Netto-Ausschüttung des Unternehmens''' werden berücksichtigt:<ref>vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33</ref> | Bei den '''Netto-Ausschüttung des Unternehmens''' werden berücksichtigt:<ref>vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33</ref> | ||
− | + | * [[Auszahlung]]en (Entnahmen, Ausschütttungen, Kapitaleinzahlungen) | |
− | + | * [[Einzahlung]]en (Einlagen, Kapitalrückzahlungen) | |
* eventuell: [[Persönliche Ertragsteuern|persönliche Steuern]] | * eventuell: [[Persönliche Ertragsteuern|persönliche Steuern]] | ||
Version vom 8. Dezember 2020, 06:23 Uhr
nn vollständig
Der Ertrag stellt die Basis des Ertragswertverfahren dar. Ursprünglich als pagatorische Größe verstanden (in diesem Sinn zB in den Mittelwertverfahren), wurde die Definition auf eine Stromgröße (zB Nettoeinnahmen erweitert.[1]
Der Ertrag iSd Unternehmensbewertung, darf nicht mit dem Ertrag im Rechnungswesen verwechselt werden.
siehe auch-> Ertrag (Begriff)
Inhaltsverzeichnis
Arten
Als Ertrag kommt in Frage:[2]
- Netto-Cash-Flow beim Eigner
- Netto-Ausschüttung des Unternehmens
- Einzahlungsüberschuss des Unternehmens
- Netto-Einnahme des Unternehmens
- Periodenerfolg des Unternehmens
Der Netto-Cash-Flow beim Eigner stellt (für den Entscheidungswert) den aus theoretischer Sicht richtigen Ertragsbegriff dar. Alle übrigen Ertragsdefinitionen beinhalten mehr oder weniger groe Vereinfachungen.[3]
Netto-Cash-Flow beim Eigner
Der Netto-Cash-Flow beim (potentiellen) Eigner ist der Saldo aller erwarteten finanziellen Zu- oder Abfluss beim (poteniellen) Eigner die durch das zu bewertende Unternehmen verursacht werden.[4]
Umfasst sind:[5]
- Zahlungsströme zwischen Unternehmen und Eigner
- Auszahlungen (Entnahmen, Ausschütttungen, Kapitaleinzahlungen)
- Einzahlungen (Einlagen, Kapitalrückzahlungen)
- Zahlungsströme zwischen Eigner und Dritten:
- persönliche Steuern
- Synergien zwischen dem zu bewertenden Unternehmen und anderen Unternehmen des Eigners (externe Synergien)
Der Netto-Cash-Flow beim Eigner ist Cash-Flow-orientiert, erfordert eine Finanzplanung und eine Ausschüttungs- bzw. Entnahmeplanung. Persönliche Steuern sind ebenso zu berücksichtigen wie externe Synergien.[6]
Netto-Ausschüttung des Unternehmens
Bei den Netto-Ausschüttung des Unternehmens werden berücksichtigt:[7]
- Auszahlungen (Entnahmen, Ausschütttungen, Kapitaleinzahlungen)
- Einzahlungen (Einlagen, Kapitalrückzahlungen)
- eventuell: persönliche Steuern
Die Netto-Ausschüttung des Unternehmens ist Cash-Flow-orientiert, erfordert eine Finanzplanung und eine Ausschüttungs- bzw. Entnahmeplanung. Persönliche Steuern können eventuell berücksichtigt werden, nicht jedoch die externe Synergien.[8]
Die Netto-Ausschüttung entspricht dem Flow-to-Equity.
Einzahlungsüberschuss des Unternehmens
Der Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens entspricht den Netto-Ausschüttungen des Unternehmens es wird jedoch auf eine Planung der Ausschüttungen bzw. Entnahmen verzichte und statt dessen eine Vollausschüttung angenommen.[9]
Der Einzahlungsüberschuss des Unternehmens ist Cash-Flow-orientiert. Persönliche Steuern können berücksichtigen werden, nicht jedoch externe Synergien.[10]
Netto-Einnahmen des Unternehmens
Die Netto-Einnahme des Unternehmens entspricht den Einzahlungsüberschuss des Unternehmens es ist aber keine volle Cash-Flow-Ermitttlung erforderlich.
Die Netto-Einnahme des Unternehmens ist Cash-Flow-orientiert und basiert auf der Vollausschüttungshypothese. Diese muss mit einem (eingeschränkten) Finanzplan überprüft werden. Eine jedoch eine Ausschüttungs- bzw. Entnahmeplanung sind nicht erforderlich. Persönliche Steuern sind ebenso unbeachtich wie externe Synergien.[11]
Der Netto-Einnahme des Unternehmens kommt keine große praktische Bedeutung zu.
Periodenerfolg des Unternehmens
Beim Periodenerfolg des Unternehmens wird der Erfolg des Unternehmens als Basis des zukünftigen finanziellen Überschüsse verwendet. In Frage kommen der Gewinn bzw. der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Der Periodenerfolg muss dazu den künftigen Zahlungen entsprechen. Insbesondere bei hohen Investitionen ist dies nicht der Fall.
Der Periodenerfolg des Unternehmens ist nicht Cash-Flow-orientiert, basiert auf einer Vollausschüttungshypothese. Persönliche Steuern sind unbeachtlich wie externe Synergien.[12]
Der Periodenerfolg des Unternehmens stellt die klassische Basis des Ertragswertverfahrens dar. Er ist leicht zu verstehen, aber nur selten fehlerfrei anwendbar.
Literatur
Fachliteratur
- Mandl / Rabel (1997),
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. z.B. Busse von Colbe (1957), S. 42; Tichy (1990), S. 59 ff
- ↑ vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33ff
- ↑ vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33
- ↑ Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33
- ↑ Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33
- ↑ Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 35
- ↑ vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33
- ↑ Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 35
- ↑ vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 34.
- ↑ Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 35,
- ↑ Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 35
- ↑ Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 35