Rücklage: Unterschied zwischen den Versionen
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''Zweck der Rücklagenbildung'': Die Bildung von Rücklagen bewirkt, daß nicht der gesamte erzielte Gewinn ausgeschüttet wird; dadurch kommt es zu einer Erhöhung des Eigenkapitals. | ''Zweck der Rücklagenbildung'': Die Bildung von Rücklagen bewirkt, daß nicht der gesamte erzielte Gewinn ausgeschüttet wird; dadurch kommt es zu einer Erhöhung des Eigenkapitals. | ||
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* allgemein gedeckte und speziell gedeckte Rücklagen | * allgemein gedeckte und speziell gedeckte Rücklagen | ||
* [[Gewinnrücklage]]n und [[Kapitalrücklage]]n | * [[Gewinnrücklage]]n und [[Kapitalrücklage]]n |
Version vom 19. Januar 2021, 17:57 Uhr
Rücklagen sind Eigenkapital, das nicht im Nennkapitalkonto sondern auf gesonderten Rücklagenkonten ausgewiesen wird (offene Rücklagen) oder das überhaupt nicht in der Bilanz in Erscheinung tritt (= stille Rerserven), da Vermögensteile unterbewertet worden sind (stille Rücklagen), oder das in überhöhten Schuldposten (z. B. Rückstellungen) steckt (versteckte Rücklagen'). Die offenen Rücklagen können gebundenen und nicht gebundenen sein.
Zweck der Rücklagenbildung: Die Bildung von Rücklagen bewirkt, daß nicht der gesamte erzielte Gewinn ausgeschüttet wird; dadurch kommt es zu einer Erhöhung des Eigenkapitals.
Einteilungsmöglichkeiten der Rücklagen:
- gesetzliche, freie und statutarische Rücklagen
- offene und stille (versteckte) Rücklagen
- allgemein gedeckte und speziell gedeckte Rücklagen
- Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen
- versteuerte und nicht versteuerte Rücklagen
- gebundene und nichtgebundene Rücklagen
Unversteuerte Rücklagen infolge von steuerlichen Sondervorschriften waren vor RÄG 2014 gesondert auszuweisen, um die latenten Steuern aufzudecken.
Einer speziell gedeckten Rücklage steht auf der Aktivseite ein bestimmter Vermögensteil gegenüber.