Schweizer Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Schweizer Verfahren''' bezeichnet ein [[Mittelwertverfahren]], das wie alle Mittelwertverfahren kein [[betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren]] ist. es wird auch als modifiziertes Mittelwertverfahren bezeichnet.<ref>Born (2003), S. 28</ref> | Das '''Schweizer Verfahren''' bezeichnet ein [[Mittelwertverfahren]], das wie alle Mittelwertverfahren kein [[betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren]] ist. es wird auch als modifiziertes Mittelwertverfahren bezeichnet.<ref>Born (2003), S. 28</ref> |
Version vom 29. Juni 2016, 17:42 Uhr
Das Schweizer Verfahren bezeichnet ein Mittelwertverfahren, das wie alle Mittelwertverfahren kein betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren ist. es wird auch als modifiziertes Mittelwertverfahren bezeichnet.[1]
siehe auch-> Berliner Verfahren, Stuttgarter Verfahren, Wiener Verfahren
Inhaltsverzeichnis
Berechnung
Beim Schweizer Verfahren wird der Ertragswert im Vergleich zum Substanzwert doppelt so stark gewichtet und dann wie folgt berechnet:
Unternehmenswert = Substanzwert + 2*Ertragswert 3
Für den Ertragswert werden zukünftig gleich bleibende Periodenerfolge unterstellt und somit ergibt sich ein Barwert in der Form einer ewigen Rente.[2]
Literatur
Fachliteratur
- Born (2003), S. 28
- Helbling (1998), S. 132
siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
Controllingportal.de abgefragt 29.6.2016 zu stuttgarter Verfahren
Einzelnachweise
- ↑ Born (2003), S. 28
- ↑ Controllingportal.de abgefragt 29.6.2016