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Version vom 30. Juni 2016, 04:30 Uhr
Das Berliner Verfahren bezeichnet ein Mittelwertverfahren, das wie alle Mittelwertverfahren kein betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren ist.
siehe auch-> Schweizer Verfahren, Stuttgarter Verfahren, Wiener Verfahren
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Das Berliner Verfahren beruht ursprünglich auf einer Verfügung des Berliner Oberfinanzpräsidenten ergänzend zu einer Anordnung des Reichsministers der Finanzen, welche in der Zeit von 1935-1955 angewendet wurden.[1] Es wurde für die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne der steuerlichen Betrachtung des Unternehmens verwendet.[2]
Berechnung
Die Formel für diese Methode lautet: (Ertragswert + Substanzwert)/2
Der Ertragswert beruht auf Vergangenheitswerten, der Substanzwert basiert auf Reproduktionswerten und wurde aus der letzten Bilanz abgeleitet.
Literatur
Fachliteratur
- Born (2003), S. 26
- Helbling (1998), S. 130
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
Controllingportal.de abgefragt 29.6.2016
Einzelnachweise
- ↑ Born (2003), S. 26
- ↑ Controllingportal.de abgefragt 29.6.2016