Realrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 24. Juli 2016, 16:54 Uhr

Die Realrechnung ist eine Methode zur Berücksichtigung der Geldwertänderung, bei der die Preisänderungen bei die Prognose unberücksichtigt bleiben.[1] Das Prinzip der Geldwertäquivalenz erfordert das bei Diskontierungsverfahren im Zähler und Nenner die gleiche Kaufkraftentwicklung dargestellt ist.[2]

siehe auch-> Nominalrechnung

Berücksichtigung im Zähler

Bei Realrechnungen werden alle Nominalbeträge auf Beträge gleicher Kaufkraft umgerechnet, wobei die Festlegung eines Referenzzeitpunktes für die Kaufkraft nötig ist. Das wird im allgemeinen der Bewertungsstichtag sein. In der Praxisist die Realrechnung nicht zu sehen. Das mag auf den damit verbundenen Arbeitsaufwand zurückgehen.[3]

Berücksichtigung im Nenner

Die vereinbarten Zinssätze sind nominelle Zinssätze, dh die vereinbarten Zinsen enthalten einen ein Entgelt für das Risiko der Inflation. Für die Realrechnung ist der nominelle Zinssatz anzupassen:

i(real) = (1+i(nom))/(1+g)

i(nom) nomineller Zinssatz
i(real) realer Zinssatz
g Inflation

Im Detailplanungszeitraum

Im Detailplanungszeitraum erfolgt die Diskontierung mit dem realen Zinssatz.

In der Ewigen Rente

In der Ewigen Rente wird der reale Ertrag durch den realen Zinssatz dividiert und auf den Barwert diskontiert.

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 57 KFS/BW 1 (2014)

Fachliteratur

  • Ballwieser (2011), S. 92
  • Ihlau (2013), 80

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Einzelnachweise

  1. Hager: Unterlage Geldwertänderung
  2. Ihlau (2013), S. 80
  3. Ballwieser (2011), S. 92