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Version vom 24. Juli 2016, 16:48 Uhr
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Unter Wert versteht man in der Betriebswirtschaft den Grad der Brauchbarkeit eines Gutes zur Erfüllung eines bestimmten Zecks.[1] In der Volkswirtschaft (österreichischen Schule[2]) beruht der Wert einer Ware auf der subjektiven Bewertung des Nutzens einer Ware durch die Marktteilnehmer, die letztlich die Nachfrage bestimmt.[3]
Inhaltsverzeichnis
Werte im Steuerrecht
Im (österreichischen) Steuerrecht sind folgende Werte im Zusammenhang mit Unternehmensbewertung relevant:[4]
- Gemeiner Wert i.S.d. § 10 Abs. 2 BewG
- Teilwert i.S.d. § 12 BewG
- Verkehrswert
Daneben gibt es noch Werte die jedoch im Zusammenhang mit der Unternehmensbewertung keine Bedeutung haben:[5]
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten i.S.d. § 302 Abs. 2 bzw. 3 UGB
- fiktive Anschaffungskosten i.S.d. des § 16 EStG 1988
- Verkehrswert i.S.d. des Liegenschaftsbewertungsgesetzes
- fremdüblicher Verkaufspreis i.S.d. Fremdverhaltensgrundsatzes
Werte im UGB
- beizulegender Wert
- beizulegender Zeitwert
Werte in der internationalen Bilanzierung
- Fair Value
- Kommentarzeichen:
- Fußnote:einfach:
- Kleine Schrift: NN
- Einzelreferenz[6]
- Referenzname[7]
- Weitere Verwendung Name[7]
NN
siehe auch-> [[]]
Literatur
Fachgutachten
- Rz. KFS/BW 1 (2014)
- Rz. IDW S1 (2008)
Fachliteratur
Judikatur
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015
- Hager: Wozu braucht man Unternehemensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand September 2015
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
- Hager: Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien,
Folien
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Gablers Wirtschaftslexikon (1983) Bd. 6, Sp. 2222
- ↑ österreichische Schule, bei Wikipedia, abgefragt am 24.7.2016
- ↑ (Wirtschaft) Wert (Wirtschaft), bei Wikipedia, abgefragt am 24.7.2016
- ↑ Hager (Welche Werte)
- ↑ Hager (Welche Werte)
- ↑ Einzelreferenz
- ↑ 7,0 7,1 Referenztext
Wertermittlung
Wertermittlung:[1]
- durch Preisvergleich
- durch Wertschätzung
Das Pendant des Teilwertes im österreichischen Unternehmensrecht ist der beizulegende Wert.
Gemeiner Wert und Verkehrswert ???i.S.d. UmgrStG??? werden durch eine objektivierte Unternehmensbewertung ermittelt. Teilwert bzw. beizulegender Wert sind den einschlägigen Empfehlungen entsprechend durch einen subjektive Unternehmensbewertung zu ermitteln.Quelle, Verweis
Literatur
Fachliteratur
- Hager (Wozu Unternehmensbewertung)
- Hager (Werte)
Einzelnachweise
- ↑ Hager (Wozu Unternehmensbewertung)
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Die bei Wikipedia auffindbaren Artikeln Gemeiner Wert und Teilwert sind mit Vorsicht zu behandeln. Sie wurden nicht von Experten verfasst. Bei Verkehrswert findet sich ein Verweis auf den Marktwert, der auf den gemeinen Wert weiterleitet.)