Zahlungsmittelgenerierende Einheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) werden auch als ''Cash Generating Unit (CGU)'' bezeichnet. Der [[Werthaltigkeitstest nach IAS]] (Impairmenttest) ist für die einzelne ZGE vorzunehmen. IDW RS HFA 16 (2005) Rz. 80 unterscheidet ZGE mit und ohne Firmenwert. | Die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) werden auch als ''Cash Generating Unit (CGU)'' bezeichnet. Der [[Werthaltigkeitstest nach IAS]] (Impairmenttest) ist für die einzelne ZGE vorzunehmen. IDW RS HFA 16 (2005) Rz. 80 unterscheidet ZGE mit und ohne Firmenwert. | ||
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Aktuelle Version vom 14. Januar 2022, 18:06 Uhr
Kurzinfo!
Zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten sind.[1]
Die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) werden auch als Cash Generating Unit (CGU) bezeichnet. Der Werthaltigkeitstest nach IAS (Impairmenttest) ist für die einzelne ZGE vorzunehmen. IDW RS HFA 16 (2005) Rz. 80 unterscheidet ZGE mit und ohne Firmenwert.
siehe auch-> Bewertungsobjekt
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Erlässe
- IAS 36.6
Unterlage(n)
- Hager: "Bewertungsobjekt", Datei:Bewertungsobjekt.pdf, Stand Okt. 2020
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole
Weblinks
- Zahlungsmittelgenerierende Einheit bei Wikipedia, abgefragt: 8.10.2020
Einzelnachweise
- ↑ IAS 36.6.