Betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Sofern ein [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung|Fachgutachten]] bei Verlautbarung dem Stand der Wissenschaften entsprach und regelmäßig aktualisiert wird, kann davon ausgegangen werden, dass ein Gutachten dem Stand der Wissenschaft entspricht, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.<ref> | + | Sofern ein [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung|Fachgutachten]] bei Verlautbarung dem Stand der Wissenschaften entsprach und regelmäßig aktualisiert wird, kann davon ausgegangen werden, dass ein Gutachten dem Stand der Wissenschaft entspricht, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.<ref>Vgl. Hager (2013), S. 360.</ref> |
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− | * Hager: ''Im Steuerrecht relevane Werte'', [[Datei:Welche Werte.pdf]] | + | * Hager: ''Im Steuerrecht relevane Werte'', [[Datei:Welche Werte.pdf]]; |
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-->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]] | -->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]] |
Version vom 23. Januar 2022, 08:01 Uhr
Ein betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren ist eine, nicht nur von einzelnen betriebswirtschaftlichen Fachautoren, anerkannte Bewertungsmethode. Eine Methode, die in einem gültigen Fachgutachten anerkannt ist, entspricht diesem Erfordernis.
Bezüglich abweichender Ergebnisse unterschiedlicher Methoden siehe auch-> Methodenpluralismus und Konsistenz der Bewertungsergebnisse
Inhaltsverzeichnis
Zur Anerkennung in der Wissenschaft
Bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungsmethode hat der Tatrichter einen gewissen Ermessensspielraum, woraus auch folgt, daß der Gerichtsgutachter diesen Ermessensspielraum hat. Der Gutachter hat sich bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungmethode an die betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Die gewählte Methode muss demnach (wenn auch nur von einer Minderheit) anerkannt sein.[1]
Wissenschaftlich anerkannt durch Beachtung eines Fachgutachtens
Sofern ein Fachgutachten bei Verlautbarung dem Stand der Wissenschaften entsprach und regelmäßig aktualisiert wird, kann davon ausgegangen werden, dass ein Gutachten dem Stand der Wissenschaft entspricht, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.[2]
Anerkannte Methoden in der Judikatur
Der VwGH fordert in seiner Judikatur, die Ermittlung des Unternehmenswertes nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode. (so zB Erk 23.3.2000, 97/15/0112). Die in den Fachgutachten des Sachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KFS BW 1) dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung können als wissenschaftlich anerkannte Methoden angesehen werden.
Liste der anerkannte Methoden
Anerkannte Bewertungsmethoden lt KFS/BW 1:
- Ertragswertverfahren
- Discounted Cash-Flow-Verfahren
- Vergleichsverfahren (Multiplikatormethode) (nur für Kleinstbetriebe)[3]
- Liquidationswert (nur als Mindestwert)
Anerkannte Bewertungsmethoden lt IDW S 1:
- Ertragswertverfahren
- Discounted Cash-Flow-Verfahren
- Liquidationswert (nur als Mindestwert)
Daneben sind in der Literatur anerkannt:
Fraglich:
Literatur
Fachliteratur
- Hager: "Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten?", RWZ 2013/91 Datei:RWZ 2013-93-Gutachten.pdf;[6]
Unterlage(n)
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Datei:BewMaß StR kurz.pdf;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf;
- Hager: Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf;
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Piltz (1994), S. 127.
- ↑ Vgl. Hager (2013), S. 360.
- ↑ Zu den Anwendungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Problemen siehe Hager (2014a), S 1122).
- ↑ WP-Handbuch II (2014), Rz. A 184ff.
- ↑ Müller: "Realopitonsmodelle" in Petersen ua (2013) und Peemöller / Beckmann: "Realoptionsansatz“ in Peemöller (2012) und die jeweils angeführte Literatur.
- ↑ Mit freundlicher Genehmigung Lexis Nexis http://www.lexisnexis.at.