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Der '''subjektive Unternehmenswert''' ist ein Entscheidungswert in dem die subjektiven Vorstellungen und persönlichen Verhältnisse sowie sonstige Gegebenheiten (zB Synergieeffekte) des Bewertungssubjekts einfließen. Für einen potentiellen Käufer bzw Verkäufer soll dieser Wert die relevante Preisober- bzw Preisuntergrenze aufzeigen. <ref>Rz. 19 KFS BW 1</ref>
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Der '''subjektive Unternehmenswert''' ist ein [[Entscheidungswert]] in dem die subjektiven Vorstellungen und persönlichen Verhältnisse sowie sonstige Gegebenheiten (zB [[Synergie|Synergieeffekte]]) des [[Bewertungssubjekt]]s einfließen. Für einen potentiellen Käufer bzw Verkäufer soll dieser Wert die relevante Preisober- bzw Preisuntergrenze aufzeigen. <ref>Rz. 19 KFS BW 1</ref>
  
 
=== Bedeutung ===
 
=== Bedeutung ===

Version vom 18. Februar 2015, 06:06 Uhr

Subjektiver Unternehmenswert

nn vollständig

Der subjektive Unternehmenswert ist ein Entscheidungswert in dem die subjektiven Vorstellungen und persönlichen Verhältnisse sowie sonstige Gegebenheiten (zB Synergieeffekte) des Bewertungssubjekts einfließen. Für einen potentiellen Käufer bzw Verkäufer soll dieser Wert die relevante Preisober- bzw Preisuntergrenze aufzeigen. [1]

Bedeutung

Literatur

Fachgutachten

Literatur

Judikatur

NN

nn vollständig NN ist das und hat dort seine Bedeutung

Bedeutung

Literatur

Fachgutachten

Literatur

Judikatur

  1. Rz. 19 KFS BW 1