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Eine '''Subvention''' (von lat. ''subvenire'' "zu Hilfe kommen, Unterstützung") ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an [[Betrieb]]e oder [[Unternehmen]]. Subventionen sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen, mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer gefördert werden soll.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Subvention Wikipedia, Stichwort: Subvention], abgefragt 19.9.2021.</ref>
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Eine '''Subvention''' (von lat. ''subvenire'' "zu Hilfe kommen, Unterstützung") ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an [[Betrieb]]e oder [[Unternehmen]]. Subventionen sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen, mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer gefördert werden soll.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Subvention Wikipedia, Stichwort: Subvention], abgefragt 22.7.2022.</ref>
  
Die Definition des Begriffes Subvention ist zwischen Juristen und Ökonomen umstritten.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Subvention Wikipedia, Stichwort: Subvention], abgefragt 19.9.2021.</ref>
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Die Definition des Begriffes Subvention ist zwischen Juristen und Ökonomen umstritten.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Subvention Wikipedia, Stichwort: Subvention], abgefragt 22.7.2022.</ref>
  
<s>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zuschuesse-48262
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* Synonyme: ''staatliche Beihilfe, öffentlicher Zuschuss''
Handelsrechtliche Bilanzierung öffentlicher Zuschüsse ist umstritten. Unbedingt rückzahlbare Zuschüsse sind als Verbindlichkeiten zu passivieren. Bei bedingt rückzahlbaren Zuschüssen hängt die Bilanzierung von der Gestaltung der Bedingungen im Einzelfall ab. Fällt die Rückzahlungsverpflichtung z.B. bei Eintritt einer bestimmten Bedingung (etwa Misserfolg des bezuschussten Objekts) weg, so ist, solange die auflösende Bedingung nicht eingetreten ist, eine Verbindlichkeit auszuweisen. Nicht rückzahlbare Zuschüsse, die als Aufwands- oder Ertragszuschüsse gewährt werden, sind erfolgswirksam zu behandeln. Für nicht rückzahlbare Zuschüsse als Zuwendungen zur Anschaffung oder Herstellung einer Investition besteht ein Wahlrecht. Die Zuschüsse können als Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenminderung oder Ertrag der Periode, in der sie vereinnahmt wurden, behandelt werden.
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''siehe auch-> [[Zuschuss (Begriff)]]''
  
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/subvention-48419
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<!-- == Literatur == -->
Einseitige Übertragungen des Staates an die Unternehmen; Geldzahlungen oder geldwerte Vorteile (z.B. Steuervergünstigungen, Preisnachlässe bei Käufen des Staates, Bürgschaften), die der Staat oder Institutionen der EU ohne (marktwirtschaftliche) Gegenleistung i.d.R. Unternehmen gewährt. Häufig liegen Subventionen bestimmte Bedingungen oder erwartete Verhaltensweisen zugrunde. Subventionen werden verschieden abgegrenzt. Im Subventionsbericht der Bundesregierung werden v.a. Geldzahlungen („Finanzhilfen”) und Steuervergünstigungen des Bundes dargestellt. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) gelten nur laufende Transfers an Produzenten (ohne Vermögenstransfers) als Subventionen, allerdings i.d.R. keine Steuervergünstigungen. </s>
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== Bedeutung ==
 
 
 
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* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt ..2021.
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt ..2021.
 
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== Literatur ==
 
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== Weblinks ==
 
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https://de.wikipedia.org/wiki/Subvention
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Subvention Subvention bei Wikipedia], abgefragt 22.7.2022;
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zuschuesse-48262
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* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/subvention-48419 Subvention bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 22.7.2022;
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/subvention-48419
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* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zuschuesse-48262 Zuschüssse bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 22.7.2022;
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt ..2021;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt ..2021;
 
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />
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[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Steuerrecht]]
 
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[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
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[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]
 
[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]
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Aktuelle Version vom 22. Juli 2022, 12:49 Uhr

Kurzinfo!

Eine Subvention (von lat. subvenire "zu Hilfe kommen, Unterstützung") ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an Betriebe oder Unternehmen. Subventionen sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen, mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer gefördert werden soll.[1]

Die Definition des Begriffes Subvention ist zwischen Juristen und Ökonomen umstritten.[2]

  • Synonyme: staatliche Beihilfe, öffentlicher Zuschuss

siehe auch-> Zuschuss (Begriff)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Subvention, abgefragt 22.7.2022.
  2. Wikipedia, Stichwort: Subvention, abgefragt 22.7.2022.