Vermögen (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen
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* verkürzend für den [[Vermögensgegenstand]] (gleichbedeutend mit (aktivem) [[Wirtschaftsgut]]). | * verkürzend für den [[Vermögensgegenstand]] (gleichbedeutend mit (aktivem) [[Wirtschaftsgut]]). | ||
Version vom 31. Juli 2022, 06:08 Uhr
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Vermögen bezeichnet:
- das Vermögen im Sinne des in Geld ausgedrückten Wertes aller Güter, die im (wirtschaftlichen) Eigentum einer Wirtschaftseinheit (dem Bewertungsobjekt) stehen.
- das begünstigte Vermögen iSd UmgrStG.
- verkürzend für den Vermögensgegenstand (gleichbedeutend mit (aktivem) Wirtschaftsgut).
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
[[Kategorie:Steuerrecht]]
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]