Substanzwertverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Substanzwert entspricht jenem Betrag, der notwendig wäre, um das Unternehmen „nachzubauen“.  Dabei  sind  auch  die  selbstgeschaffenen  immateriellen  Vermögenswerte einzubeziehen. Es bildet die Kosten der Einzelbeschaffung ab.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 47</ref>
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Der Substanzwert entspricht jenem Betrag, der notwendig wäre, um das Unternehmen „nachzubauen“.  Dabei  sind  auch  die  selbstgeschaffenen  immateriellen  Vermögenswerte '''link?''' einzubeziehen. Es bildet die Kosten der Einzelbeschaffung ab.<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 47</ref> Es stellt somit ein [[Einzelbewertungsverfahren]].
  
 
Der Substanzwert auf Reproduktionskosten ist keine [[Betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren|anerkannte betriebswirtschaftliche Methode]].
 
Der Substanzwert auf Reproduktionskosten ist keine [[Betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren|anerkannte betriebswirtschaftliche Methode]].

Version vom 18. Januar 2017, 07:28 Uhr

in Arbeit, Kurzinfo!

Der Substanzwert entspricht jenem Betrag, der notwendig wäre, um das Unternehmen „nachzubauen“. Dabei sind auch die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerte link? einzubeziehen. Es bildet die Kosten der Einzelbeschaffung ab.[1] Es stellt somit ein Einzelbewertungsverfahren.

Der Substanzwert auf Reproduktionskosten ist keine anerkannte betriebswirtschaftliche Methode.

siehe auch-> Bewertungsverfahren

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 26 KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 6, 170 ff IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2011), 10
  • Ihlau ua (2013), 62 f
  • Mandl / Rabel (1997), 46 ff, 275 ff
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 9, 447 ff.

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 47