Stille Reserve: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
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Aktuelle Version vom 9. Oktober 2022, 04:12 Uhr

Stille Reserven (auch: stille Rücklagen oder Bewertungsreserven) sind die nicht aus der Bilanz ersichtlichen Bestandteile des Eigenkapitals.[1]

Sie können entstehen durch:

Terminologisch wird zwischen stille Reserven und Firmenwert (Geschäftswert) unterschieden.

Gegenbegriff zu stille Reserven sind:[2]

Synonyme: stille Rücklage, Bewertungsreserve

Allgemeines

Während der Plural Stille Reserven bzw. Stille Lasten meist den Saldo aller Über- und Unterbewertungen in einer Bilanz bezeichnet, gibt es auch den Singular, der die stille Reserve, Bewertungsreserve bzw. stille Last in einer Bewertungseinheit, also einem einzeln angesetzten Vermögensgegenstand oder einer Verbindlichkeit, bezeichnet.[3]

Bedeutung

Effekte von vorhandenen der stillen Reserven:

Aufdeckung der stillen Reserven:

  1. Verkauf des Wirtschaftsgutes,
  2. Verkauf des Unternehmens,
  3. Umgründung des Unternehmens.

Das Vorsichtsprinzip gestattet es nicht willkürliche stille Reserven zu bilden, weil deren stille Auflösung in schlechten wirtschaftliche Zeiten eine Ertragslage vortäuschen könnte, die in Wirklichkeit nicht gegeben ist.

Berechnung

Die stille Reserve entspricht der Differenz zwischen dem Teilwert / Verkaufspreis eines Wirtschaftsgutes und dem Buchwert.

Unternehmensrechtlich sind für die Bereinigung des Eigenkapitals sind die Steuereffekte durch Anpassung der latenten Steuern zu beachten.[4]

Aufteilung Kaufpreis

Die Aufteilung des Kaufpreises erfolgt:

Stille Last

Eine Stille Last entsteht durch:

Unternehmensrechtlich sind für die Bereinigung des Eigenkapitals sind die Steuereffekte durch Anpassung der latenten Steuern zu beachten.[5]

Weblinks

Einzelnachweise