Stuttgarter Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Januar 2017, 06:04 Uhr
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Das Stuttgarter Verfahren stellt ein Übergewinnverfahren dar[1] und ist betriebswirtschaftlich nicht anerkannt. Der Übergewinn wird hierbei durch pauschalierte Vorgaben der Finanzverwaltung zur Höhe der Normalverzinsung (9 %) und der zu berücksichtigenden Anzahl der Übergewinne (Zeitraum von 5 Jahren) modifiziert.[2]
siehe auch-> Bewertungsverfahren
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachliteratur
- Ballwieser / Hachmeister (2013), 210, 226
- Ihlau ua (2013), 38, 71, 113
Judikatur
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
nochmals abfragen und Datum aktualisieren
- Stuttgarter Verfahren bei Wikipedia (abgefragt 29.6.2016)
- weitere Infos zum Stuttgarter Verfahren umbenennen
- Online-Rechner umbenennen
- steuerliche Bewertung in ErbStR bei Steuerlinks.de (abgefragt 29.6.2016)