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Aktuelle Version vom 19. November 2022, 06:26 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Vermögen bezeichnet:
- das Vermögen im Sinne des in Geld ausgedrückten Wertes aller Güter, die im (wirtschaftlichen) Eigentum einer Wirtschaftseinheit (dem Bewertungsobjekt) stehen.
- das begünstigte Vermögen iSd UmgrStG.
- verkürzend für den Vermögensgegenstand (gleichbedeutend mit aktivem Wirtschaftsgut).