Ertragswertverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Januar 2017, 16:35 Uhr
Kurzinfo!
Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert aus künftigen zu erwartenden Erträgen abgeleitet. Der Diskontierungszinssatz entspricht dem Zins des verschuldeten Unternehmens. Der ermittelte Wert stellt den Nettounternehmenswert (Wert des Eigenkapitals, Equity-Value) dar. Das Ertragswertverfahren stellt ein betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren dar. Sie wird häufig angewandt, da leicht verständlich und (vermeindlich) ein geringerer Datenbedarf besteht. Dabei wird übersehen, dass das Ertragswertverfahren auf einer integrierten Planung basieren muss.[1]
- Netto Cash-Flow beim Eigner
- Netto-Ausschüttung des Unternehmens
- Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens
- Netto-Einnahmen des Unternehmens
- Periodenerfolg des Unternehmens
Bei der subjektiven Unternehmensbewertung stellt der Netto Cash-Flow beim Eigner, beim objektivierten Unternehmenswert die Netto-Ausschüttung des Unternehmens die theoretisch richtige Basis der Wertermittlung dar.[3]
siehe auch-> Bewertungsverfahren
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 48 ff KFS/BW 1 (2014)
- Rz. 101, 104 ff IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Bachl (2011), 11
- Drukarczyk / Schüler (2016), 230
- Ihlau ua (2013), 43, 46ff, 109
- Mandl / Rabel (1997), 31ff, 108ff, 384f
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 171ff
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
Weblinks
- Ertragswertverfahren bei Wikipedia, abgefragt 14.1.2017