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Aktuelle Version vom 17. Februar 2023, 16:29 Uhr
Kurzinfo!
Als Stakeholder (Anspruchsgruppe) wird eine Person oder Gruppe bezeichnet, die ein berechtigtes Interesse am Verlauf oder Ergebnis einer unternehmerischen Tätigkeit haben.[1]
Inhaltsverzeichnis
Arten
Es werden unterschieden:[2]
- Interne Stakeholder: Eigentümer, Management, Mitarbeiter,
- Externe Stakeholder: Kunden, Lieferanten, Gläubiger, Staat, Gesellschaft
Den externen Interessenten werden Schutzmechanismen insbesondere die Corporate-Governance zu teil.
Bedeutung
Beim Stakeholder-Ansatz hat die Unternehmensführung nicht nur die Interessen der Eigner (Shareholder), sondern aller Anspruchsgruppen, ohne deren Unterstützung das Unternehmen nicht überlebensfähig wäre, zu berücksichtigen. [3]
Corporate-Governance
Corporate Governance (deutsch: Grundsätze der Unternehmensführung) ist der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen zum Wohlwollen aller relevanten Anspruchsgruppen (= Stakeholder). Als Stakeholder-Ansatz (alle Anspruchsgruppen) geht er über den enger gefassten Shareholder-Ansatz (Anspruchsgruppe Anteilseigner) hinaus, umfasst diesen aber.[4]
Der Ordnungsrahmen wird maßgeblich durch Gesetzgeber und Eigentümer bestimmt. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat und der Unternehmensführung.
Österreich
Die Regeln der Corporate-Governance finden sich in § 243c UGB und ausführlich im Corporate-Governance-Kodex.
Der österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat den österreichischen Corporate-Governance-Kodex erstellt. Will ein Unternehmen an der Wiener Börse notiert sein, muss es zustimmen, diesen Kodex einzuhalten. Der Kodex enthält:
- L-Regeln: sind aus verschiedenen Gesetzen kopiert, daher ohnehin verbindlich (Law),
- C-Regeln: wenn ein Unternehmen abweicht, muss es das begründen (comply or explain), die „Höchststrafe“ ist, dass das Unternehmen die Börsenzulassung verliert, und
- R-Regeln: Empfehlungen ohne besondere Auswirkungen für einen Betrieb, der die Regel nicht einhält (recommend).
International
- OECD: G20/OECD-Grundsätze der Corporate Governance, Stand 2015,[5]
- Deutschland: Deutscher Corporate Governance Kodex, Stand 2019, [6]
- USA: Sarbanes-Oxley Act (SOX), [7]
Literatur
Gesetz
§ 243c UGB
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe,
Weblinks
- Anspruchsgruppen bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 8.9.2021;
- Corporate Governance bei Wikipedia, abgefragt 8.9.2021;
- Corporate Governance bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 8.9.2021;
- Österreichischer Arbeitskreis für Corporate Governance, abgefragt 8.9.2021;
- Stakeholder bei Wikipedia, abgefragt 8.9.2021;
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Wikipedia, Stichwort: Stakeholder, abgefragt 8.9.2021.
- ↑ Vgl. Wikipedia, Stichwort: Stakeholder, abgefragt 8.9.2021.
- ↑ Vgl. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Stakeholder-Ansatz, abgefragt 8.9.2021.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Corporate Governance, abgefragt 8.9.2021.
- ↑ Kauf bei www.oecd-ilibrary.org, abgefragt 8.9.2021.
- ↑ Online bei Bundesanzeiger, abgefragt 8.9.2021.
- ↑ Fundstellen bei Wikipedia, Stichwort: Sarbanes-Oxley Act, abgefragt 8.9.2021.