Unternehmer (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen

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* den Unternehmer des UStG: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. <ref>§ 2 Abs. 1 UGB[https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/663/P2/NOR12055146].</ref>
 
* den Unternehmer des UStG: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. <ref>§ 2 Abs. 1 UGB[https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/663/P2/NOR12055146].</ref>
  

Version vom 8. Mai 2023, 03:49 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Recht (5.10.2022)

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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Begriff Unternehmer bezeichnet:

  • den Eigner eines Unternehmens,
  • den Unternehmer des UGB,
  • den Unternehmer des UStG: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. [1]

Einzelnachweise

  1. § 2 Abs. 1 UGB[1].

[[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]]