Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Referenzzinssatz: Unterschied zwischen den Versionen

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<!-- Der Referenzzinssatz ist im Bankwesen ein Zinssatz, der von neutraler Stelle institutsübergreifend täglich für eine bestimmte Währung und Zinslaufzeit ermittelt wird und im Nichtbankensektor als Bezugs- und Orientierungsgröße anerkannt ist. -->
 
 
 
;Geschichte
 
 
 
Für lange Zeit waren die von den nationalen Zentralbanken einseitig festgelegten Leitzinsen der einzige Referenzzins. Deshalb orientierte man sich in England an der „Minimum Lending Rate“ (genannt „base rate“) der Bank of England, in den USA an der „Prime rate“ der Federal Reserve Bank oder in Deutschland am Diskont- oder später Lombardsatz der Deutschen Bundesbank. Finanztransaktionen wurden an diese Leitzinsen gekoppelt.
 
 
 
Am Finanzplatz London fürchtete man in Bankkreisen jedoch eine Behinderung des Wachstums von Bankgeschäften, so dass man ab Oktober 1984 unter Federführung British Bankers’ Association (BBA), einer Interessenvertretung britischer Banken, Arbeitsgruppen mit dieser Thematik befasste. Zeitgleich einigte sich die deutsche Bankwirtschaft im August 1985 darauf, den FIBOR als DM-Referenzzins zu kreieren.[1]
 
 
 
;Verfahren
 
 
 
Die BBA entwickelte schließlich ein Verfahren, das ab Januar 1986 erstmals den LIBOR zunächst für die drei Währungen Britisches Pfund, US-Dollar und Yen vorstellte. Ziel war es, einen arithmetischen Durchschnittszinssatz in diesen Währungen für bestimmte Laufzeiten zu ermitteln. Zu diesem Zweck wählte die BBA mindestens 8 und höchstens 16 repräsentative Banken mit Sitz in London aus („panel banks“), die täglich ab 11:00 Uhr Londoner Zeit ihre bankinternen Zinssätze (die nicht auf tatsächlichen Transaktionen beruhen müssen) an den Online-Dienst Thomson Reuters melden („Quotierung“), der die unterschiedlichen Zinssätze auswertet. Die gemeldeten Zinsen sind Interbankzinsen, zu denen eine Bank einer anderen Bank Geld (ohne Kreditsicherheiten) auf dem Geldmarkt zum Briefsatz leihen würde. Bei den Meldungen werden jeweils 25 % der höchsten und niedrigsten Zinssätze eliminiert, bevor aus dem Rest von 50 % ein linearer Durchschnitt errechnet wird.[2] Hierdurch wird vermieden, dass die einen Durchschnittswert beeinflussenden Extremwerte berücksichtigt werden und das Bild verfälschen. Dieser Durchschnittszinssatz heißt LIBOR und wird im Auftrag der BBA ab 11:45 Uhr Londoner Zeit von Thomson Reuters online weltweit zur Verfügung gestellt.
 
 
 
Seither hat sich der Kreis der am LIBOR teilnehmenden Währungen auf 10 erhöht, während die Laufzeiten von 1 Tag (Overnight-Money) über 1 Woche bis 12 Monate gestaffelt sind.
 
 
 
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Referenzzinssatz
 
für eine bestimmte Laufzeit gültiger und auf eine bestimmte Währung lautender repräsentativer Zinssatz am Geldmarkt, der sowohl für Anlagen als auch Kredite gilt. Seit 1.1.1999 gilt die European Interbank Offered Rate (EURIBOR) als Referenzzinssatz für die Mitgliedsstaaten der EU. Damit löste er zusammen mit dem EONIA nicht nur den FIBOR (Frankfurt Interbank Offered Rate) für Anlagen und Kredite am dt. Geldmarkt, sondern auch alle anderen Zinssätze auf Währungen der jeweiligen Mitgliedsstaaten der Europäischen Währungsunion ab. Ebenfalls von Bedeutung ist der LIBOR (London Interbank Offered Rate), der für verschiedene Währungen ermittelt wird. Im Fall des EURO wird er als Euro-LIBOR bezeichnet.
 
 
 
Der Referenzzinssatz stellt eine Orientierung für wichtige übliche Fristigkeiten am Geldmarkt dar, der Zinssatz einzelner Geschäfte kann nach oben oder unten abweichen. Bedeutung erlangt er auch bei der Anpassung von Floating Rate Notes (FRN) bzw. Roll-over-Krediten.
 
 
 
<s>''<u>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20526/referenzzinssatz </u>'' </s>
 
<!-- Referenzzinssatz
 
Orientierungsgröße bei der Festlegung von Zinssätzen für Finanzgeschäfte an internationalen Finanzmärkten (z. B. Euribor). -->
 
 
 
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Der '''Referenzzinssatz''' ist im [https://de.wikipedia.org/wiki/Bankwesen Bankwesen] ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Zinssatz Zinssatz], der von neutraler Stelle institutsübergreifend täglich für eine bestimmte Währung und [https://de.wikipedia.org/wiki/Laufzeit_(Wirtschaft) Zinslaufzeit] '''besser kurz Laufzeit''' ermittelt wird und im Nichtbankensektor als Bezugs- und Orientierungsgröße anerkannt ist.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Referenzzinssatz Wikipedia, Stichwort: Referenzzinssatz], abgefragt 20.6.2023.</ref>
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 20.6.2023.</ref>
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
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Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 20.6.2023.</ref>
 
 
 
== Bedeutung ==
 
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* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 20.6.2023.</ref>
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
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Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
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== <s>Ermittlung / Berechnung</s> ==
 
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<u>Berechnung</u><ref>Aus
 
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''NN''<ref>Aus
 
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<math> {NN} = \frac{a}{b}</math> '''lä''' [[Benutzer:Peter_Hager/Praktische_Hilfen#Mathematik]]
 
 
 
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| <math> {NN} </math>
 
| [[Variable]]
 
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== NN ==
 
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''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 20.6.2023;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 20.6.2023;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 20.6.2023;
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 20.6.2023.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 20.6.2023.</ref>
 
<ref>[
 
Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 20.6.2023.</ref>
 
 
 
== Literatur ==
 
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=== Gesetz ===
 
 
 
=== Erlässe ===
 
 
 
=== Fachgutachten ===
 
 
 
=== Fachliteratur ===
 
" *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
 
 
 
=== Judikatur ===
 
 
 
=== Unterlage(n) ===
 
 
 
=== Folien ===
 
 
 
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Literatur]], [[Liste englische Fachausdrücke]],
 
[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]]''
 
 
 
== Weblinks ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 20.6.2023;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 20.6.2023;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 20.6.2023.
 
 
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
 
 
<nowiki><s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]]
 
[[Kategorie:internationale Rechnungslegung]]
 
[[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]]
 
[[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]]
 
[[Kategorie:Mathematischer Begriff]]
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Recht, allgemein]]
 
[[Kategorie:Steuerrecht]]
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
[[Kategorie:Wert]]</s>
 
[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]
 
</nowiki>
 

Aktuelle Version vom 25. Juni 2023, 06:04 Uhr

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