Bewertungsanlass: Unterschied zwischen den Versionen
(→Fachliteratur) |
K (→Fachliteratur) |
||
Zeile 81: | Zeile 81: | ||
* Ihlau ua (2013), 18f | * Ihlau ua (2013), 18f | ||
* Mandl / Rabel (1997), 13 | * Mandl / Rabel (1997), 13 | ||
− | + | <!-- | |
− | <!--=== Judikatur ===--> | + | === Judikatur ===--> |
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
Version vom 31. Januar 2017, 06:37 Uhr
Der Bewertungsanlass ist der konkrete Grund für die Erstellung der Unternehmensbewertung.[1]
Aus dem konkreten Bewertungsanlass wird der typenartige typisierende Bewertungszweck abgeleitet.
siehe auch-> Bewertungsprozess
Inhaltsverzeichnis
Arten
Überblick Bewertungsanlässe:[2]
Freiwillige Unternehmensbewertungen im Rahmen unternehmerischer Initiativen | Unternehmensbewertungen für Zwecke der externen Rechnungslegung | Unternehmensbewertungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften bzw. vertraglicher Grundlagen |
---|---|---|
Kauf/Verkauf von Unternehmen | Kaufpreisallokation | Ausschluss von Gesellschaftern (Squeeze Out) |
Fusionen | Beteiligungsbewertung | Ermittlung des Umtauschverhältnisses im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder Spaltung |
Eigen- oder Fremdkapitalzufuhr | Impairmenttest | Ein- und Austritt von Gesellschaftern einer Personengesellschaft |
Sacheinlagen von Unternehmensanteilen | Erbauseinandersetzungen, Erbteilungen | |
Management Buy Outs | Abfindungsfälle im Familienrecht | |
Wertorientierte Managementkonzepte |
Häufiger zu finden ist die Anküpfung nach dem Transaktionsbezug.
- Transaktionsbezogene Bewertungsanlässe liegen grundsätzich vor, wenn die Bewertung aufgrund einer tsächlichen oder geplanten Änderung der Eigentumsverhältnisse am Bewertungsobjekt erfolgt.[3] Transaktionsbezogene Bewertungsanlässe lassen sich in nicht dominierte und dominierte Bewertungsanlässe untergliedern.
- Bei nicht transaktionsbezogene Bewertungsanlässen kommt es zu keiner Änderung der Eigentumsverhältnissen.[4]
- Bei dominanten Bewertunganlässen kann eine Partei einseitig (d.h. auch gegen den Willen der anderen Partei) die Änderung der Eigentumsverhältnisse herbeiführen.[5]
- Nicht dominierte Bewertungsanlässe sind dadurch gekennzeichnet, dass die beteiligten Parteien frei über die Durchführung der Transaktion und die damit verbundene Veränderung der Eigentumsrechte entscheiden können.[6]
Systematisierung der Bewertungsanlässe:[7]
Transaktionsbezogen | nicht transaktionsbezogen | |
Nicht dominiert | Dominiert | |
z. B. | z. B. | z. B. |
Kauf/Verkauf | Ausscheiden eines Gesellschafters (tatsächliche Transaktion) | Steuerliche Anlässe |
Fairness Opinion | Familien-/erbrechtliche Auseinandersetzungen (fiktive Transaktion) | Ermittlung von Bilanzansätzen |
MBO/MBI | Aktien- und umwandlungsrechtliche Bewertungsanlässe | Sanierung |
Eintritt eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft | Zuführung von Eigen-/ Fremdkapital | |
Börsengang | Kreditwürdigkeitsprüfung |
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 14 KFS/BW 1,
- Rz. 8 u. 11 IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Aschauer / Purtscher (2011), 101
- Bachl (2015), 2
- Hager (Grundbegriffe), 3
- Ihlau ua (2013), 18f
- Mandl / Rabel (1997), 13
Einzelnachweise
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur