Grenzpreis: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Februar 2017, 14:07 Uhr
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Der Grenzpreis gibt an, welchen Preis die betreffende Partei gerade noch bezahlen kann bzw. mindestens verlangen muss, damit die Transaktion nicht zu einer Verschlechterung ihrer Vermögensposition führt. Grenzpreise geben die Grenze der Konzessionsbereitschaft für die anstehenden Verhandlungen an. Die Grenzen der Konzessionsbereitschaft sind intersubjektiv verschieden.[1]
Grenzpreis: Aus Sicht des Käufers stellt der Unternehmenswert den maximalen Kaufpreis dar, Für den Unternehmenserwerb wird er das Kapital nur verwenden, wenn ihm dieser eine höhere oder zumindest gleich hohe Verzinsung auf sein eingesetztes Kapital einbringt wie die Veranlagung am Kapitalmarkt.[2]
Aus Sicht eines Unternehmensverkäufers wird ein Unternehmensverkauf nur sinnvoll sein, wenn die Veranlagung des Kaufpreises mindestens eine gleich hohe Verzinsung einbringt, wie er sie in Form der Unternehmensgewinne im Fall des unterlassenen Verkaufes erwirtschaften würde. Der Unternehmenswert aus Sicht des Verkäufers stellt jenen Betrag dar, den dieser vom Käufer mindestens erhalten muss, um seine ökonomische Situation nicht zu verschlechtern.[3]
siehe auch-> Entscheidungswert
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachliteratur
- Bachl (2011), 3
- Drukarczyk / Schüler (2016), 8
- Fleischer / Hüttemann (2015), 51 g
Unterlage(n)
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015
->siehe auch Liste der verwendeten Literatur