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=== Neutraler Gutachter === | === Neutraler Gutachter === | ||
− | In der Funktion als '''neutraler Gutachter''' wird der Wirtschaftsprüfer als Sachverständiger tätig, der mit nachvollziehbarer Methodik einen von den individuellen Wertvorstellungen betroffener Parteien unabhängigen Wert des Unternehmens – den [[objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Unternehmenswert]] – ermittelt.<ref> | + | In der Funktion als '''neutraler Gutachter''' wird der Wirtschaftsprüfer als Sachverständiger tätig, der mit nachvollziehbarer Methodik einen von den individuellen Wertvorstellungen betroffener Parteien unabhängigen Wert des Unternehmens – den [[objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Unternehmenswert]] – ermittelt.<ref>Vgl. IDW S 1 Rz. 12.</ref> |
=== Berater === | === Berater === | ||
− | In der '''Beratungsfunktion''' ermittelt der Wirtschaftsprüfer einen subjektiven Entscheidungswert, der z.B. angeben kann, was – unter Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Möglichkeiten und Planungen – ein bestimmter Investor für ein Unternehmen höchstens anlegen darf (Preisobergrenze) oder ein Verkäufer mindestens verlangen muss (Preisuntergrenze), um seine ökonomische Situation durch die Transaktion nicht zu verschlechtern ([[subjektiver Unternehmenswert]]).<ref> | + | In der '''Beratungsfunktion''' ermittelt der Wirtschaftsprüfer einen subjektiven [[Entscheidungswert]], der z.B. angeben kann, was – unter Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Möglichkeiten und Planungen – ein bestimmter Investor für ein Unternehmen höchstens anlegen darf (Preisobergrenze) oder ein Verkäufer mindestens verlangen muss (Preisuntergrenze), um seine ökonomische Situation durch die Transaktion nicht zu verschlechtern ([[subjektiver Unternehmenswert]]).<ref>Vgl. IDW S 1 Rz. 12.</ref> |
− | === Schiedsgutachter/Vermittler === | + | === Schiedsgutachter / Vermittler === |
− | In der '''Schiedsgutachter- | + | In der '''Schiedsgutachter- bzw. Vermittlerfunktion''' wird der Wirtschaftsprüfer tätig, der in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Wertvorstellungen der Parteien einen [[Schiedswert|Einigungswert]] als Schiedsgutachter feststellt oder als Vermittler vorschlägt.<ref>Vgl. IDW S 1 Rz. 12.</ref> |
== Literatur == | == Literatur == | ||
=== Fachgutachten === | === Fachgutachten === | ||
− | * | + | * KFS/BW 1 Rz. 21; |
− | * Rz. 12 | + | * IDW S 1 Rz. 12; |
=== Fachliteratur === | === Fachliteratur === | ||
* Aschauer / Purtscher (2011), S. 105 | * Aschauer / Purtscher (2011), S. 105 | ||
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+ | * Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Februar 2015, S. 4f | ||
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== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
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''siehe auch-> [[Liste der verwendeten Literatur]]'' | ''siehe auch-> [[Liste der verwendeten Literatur]]'' | ||
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Aktuelle Version vom 5. Oktober 2023, 05:34 Uhr
Der Gutachter (=Sachverständige) hat aufgrund seines Fachwissens ein Gutachten (= Urteil) über bestimmte Sachverhaltselemente abzugeben.[1] Der Gutachter wird in den einschlägigen Fachgutachten oft auch als Wirtschaftstreuhänder angesprochen.
siehe auch-> Bewertungsprozess, Bewerterbezogenheit
Inhaltsverzeichnis
Funktion
Der Gutachter kann in verschiedenen Funktionen tätig werden:[2]
- Neutraler Gutachter
- Berater
- Schiedsgutachter
Die Funktion des Gutachters ergibt sich in Österreich aus dem Bewertungszweck Die Dokumentation der Funktion des Gutachters ist wesentlich für die Nachvollziehbarkeit des Gutachtens (Sie gibt ein Indiz auf den Bewertungszweck).
Neutraler Gutachter
In der Funktion als neutraler Gutachter wird der Wirtschaftsprüfer als Sachverständiger tätig, der mit nachvollziehbarer Methodik einen von den individuellen Wertvorstellungen betroffener Parteien unabhängigen Wert des Unternehmens – den objektivierten Unternehmenswert – ermittelt.[3]
Berater
In der Beratungsfunktion ermittelt der Wirtschaftsprüfer einen subjektiven Entscheidungswert, der z.B. angeben kann, was – unter Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Möglichkeiten und Planungen – ein bestimmter Investor für ein Unternehmen höchstens anlegen darf (Preisobergrenze) oder ein Verkäufer mindestens verlangen muss (Preisuntergrenze), um seine ökonomische Situation durch die Transaktion nicht zu verschlechtern (subjektiver Unternehmenswert).[4]
Schiedsgutachter / Vermittler
In der Schiedsgutachter- bzw. Vermittlerfunktion wird der Wirtschaftsprüfer tätig, der in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Wertvorstellungen der Parteien einen Einigungswert als Schiedsgutachter feststellt oder als Vermittler vorschlägt.[5]
Literatur
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz. 21;
- IDW S 1 Rz. 12;
Fachliteratur
- Aschauer / Purtscher (2011), S. 105
Unterlage(n)
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015, S. 4f
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Sachverständiger bei Wikipedia, abgefragt:5.10.2023;
Einzelnachweise
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur