Typisierung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Eine spannende und nicht unumstrittene Frage ist auch, inwieweit eine objektivierte Bewertung auch Typisierungen auf Ebene des Bewertungssubjektes erfordert. Nachdem objektivierte Unternehmenswerte häufig iZm normorientierten Bewertungen ermittelt werden, verweist das österreichische Fachgutachten KFS BW 1 diesbezüglich auf rechtliche Vorgaben. Es ist demnach anhand der rechtlichen Vorgaben zu entscheiden, ob bei der objektivierten Bewertung im konkreten Fall von einem typischen oder dem konkreten Investor (zB dem konkret abzufindenden Minderheitsgesellschafter) auszugehen ist. | + | Eine spannende und nicht unumstrittene Frage ist auch, inwieweit eine objektivierte Bewertung auch Typisierungen auf Ebene des Bewertungssubjektes erfordert. Nachdem objektivierte Unternehmenswerte häufig iZm normorientierten Bewertungen ermittelt werden, verweist das österreichische Fachgutachten KFS BW 1 diesbezüglich auf rechtliche Vorgaben. Es ist demnach anhand der rechtlichen Vorgaben zu entscheiden, ob bei der objektivierten Bewertung im konkreten Fall von einem typischen oder dem konkreten Investor (zB dem konkret abzufindenden Minderheitsgesellschafter) auszugehen ist.'''kürzen'''<ref>Bachl (2011), 9</ref> |
− | Der deutsche Standard IDW S1 wird hier konkreter und definiert das Bewertungssubjekt beim objektivierten Unternehmenswert (bei gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Bewertungsanlässen) als eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person. | + | Der deutsche Standard IDW S1 wird hier konkreter und definiert das Bewertungssubjekt beim objektivierten Unternehmenswert (bei gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Bewertungsanlässen) als eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person.'''kürzen'''<ref>Bachl (2011), 9</ref> |
Der Begriff des objektivierten Unternehmenswertes ist im theoretischen Schrifttum insgesamt nicht unumstritten. Die Kritiker wenden zu Recht ein, dass hier kein realer, sondern ein fiktiver Wert ermittelt | Der Begriff des objektivierten Unternehmenswertes ist im theoretischen Schrifttum insgesamt nicht unumstritten. Die Kritiker wenden zu Recht ein, dass hier kein realer, sondern ein fiktiver Wert ermittelt | ||
− | werde, der mit dem theoretischen Konzept des stets subjektbezogenen Wertes nichts gemein habe. Die Bewertungspraxis hingegen sieht im objektivierten Wert einen tragbaren Kompromiss zwischen betriebswirtschaftlicher Bewertungstheorie einerseits und den von der Rechtsprechung wesentlich geprägten Erfordernissen der normorientierten Bewertung (vgl dazu ausführlich Bachl [2006, S 16 f]) andererseits. | + | werde, der mit dem theoretischen Konzept des stets subjektbezogenen Wertes nichts gemein habe. Die Bewertungspraxis hingegen sieht im objektivierten Wert einen tragbaren Kompromiss zwischen betriebswirtschaftlicher Bewertungstheorie einerseits und den von der Rechtsprechung wesentlich geprägten Erfordernissen der normorientierten Bewertung (vgl dazu ausführlich Bachl [2006, S 16 f]) andererseits.'''kürzen'''<ref>Bachl (2011), 9</ref> |
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Version vom 3. Februar 2017, 14:45 Uhr
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Eine spannende und nicht unumstrittene Frage ist auch, inwieweit eine objektivierte Bewertung auch Typisierungen auf Ebene des Bewertungssubjektes erfordert. Nachdem objektivierte Unternehmenswerte häufig iZm normorientierten Bewertungen ermittelt werden, verweist das österreichische Fachgutachten KFS BW 1 diesbezüglich auf rechtliche Vorgaben. Es ist demnach anhand der rechtlichen Vorgaben zu entscheiden, ob bei der objektivierten Bewertung im konkreten Fall von einem typischen oder dem konkreten Investor (zB dem konkret abzufindenden Minderheitsgesellschafter) auszugehen ist.kürzen[1]
Der deutsche Standard IDW S1 wird hier konkreter und definiert das Bewertungssubjekt beim objektivierten Unternehmenswert (bei gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Bewertungsanlässen) als eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person.kürzen[2]
Der Begriff des objektivierten Unternehmenswertes ist im theoretischen Schrifttum insgesamt nicht unumstritten. Die Kritiker wenden zu Recht ein, dass hier kein realer, sondern ein fiktiver Wert ermittelt werde, der mit dem theoretischen Konzept des stets subjektbezogenen Wertes nichts gemein habe. Die Bewertungspraxis hingegen sieht im objektivierten Wert einen tragbaren Kompromiss zwischen betriebswirtschaftlicher Bewertungstheorie einerseits und den von der Rechtsprechung wesentlich geprägten Erfordernissen der normorientierten Bewertung (vgl dazu ausführlich Bachl [2006, S 16 f]) andererseits.kürzen[3]
Der objektivierte Unternehmenswert basiert auf dem zum Bewertungsstichtag vorhandenen Unternehmenskonzept.Der Grad der gebotenen Typisierung auf Investorebene ist abhängig von rechtlichen Vorgaben.kürzen[4]
Der Begriff bezeichnet:
Begriff bedeutet.
- Kommentarzeichen:
- Fußnote:einfach:
- Kleine Schrift: NN
- Einzelreferenz[5]
- Referenzname[6]
- Weitere Verwendung Name[6]
Inhaltsverzeichnis
NN
siehe auch-> [[]]
Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
- Rz. KFS/BW 1 (2014)
- Rz. IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Bachl (2011), 9
- Drukarczyk / Schüler (2016),
- Fleischer / Hüttemann (2015)
- Ihlau ua (2013),
- Mandl / Rabel (1997),
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Datum und Dateiname
- Hager: Cash Flow, fehlt Datei, Stand Oktober 2016
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand September 2015
- Hager: Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015 nicht mehr aktuell
- Hager: Wozu braucht man Unternehemensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien,
Folien
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, Datei:UBW-Basis 2013.pdf, Stand Februar 2013
- Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, Datei:Wertmarke-Präsentation.pdf
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt: