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Version vom 4. Februar 2017, 16:51 Uhr

Kurzinfo!

Der Grenzpreis gibt an, welchen Preis die betreffende Partei gerade noch bezahlen kann bzw. mindestens verlangen muss, damit die Transaktion nicht zu einer Verschlechterung ihrer Vermögensposition führt. Grenzpreise geben die Grenze der Konzessionsbereitschaft für die anstehenden Verhandlungen an. Die Grenzen der Konzessionsbereitschaft sind intersubjektiv verschieden.[1]

siehe auch-> Entscheidungswert

Literatur

Fachliteratur

  • Bachl (2011), 3
  • Drukarczyk / Schüler (2016), 8
  • Fleischer / Hüttemann (2015), 51 f

Unterlage(n)

->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Drukarczyk / Schüler (2016), 8