Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Vereinfachte Wertfindung: Unterschied zwischen den Versionen

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#WEITERLEITUNG [[Vereinfachte Wertfindung]]
 
 
'''Kurzinfo!'''
 
 
 
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* Synonyme: ''[[]]'' -->
 
''siehe auch-> [[Bewertung (Begriff)]]''
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
'''Vereinfachte Wertfindungen''' sollen eine brauchbare Wertermittlung mit akzeptablen Kosten erbringen.<ref>Vgl. Unterlage (GA-Vereinfach), S 1.</ref>
 
 
 
Es gibt keine anerkannten betriebswirtschaftliche Grundsätze. [[Standardsetter]] haben aber für ihre Mitglieder Standards zur vereinfachten Wertfindung erlassen. Diese haben außer das Ziel einer Vereinfachung nur wenige Gemeinsamkeiten. Im einzelnen sind dies:
 
 
 
* [[Vereinfachte Wertfindung#Vereinfachungen in KFS/BW1 E5 (2017)|KFS/BW1 E5 (2017)]]
 
* [[Vereinfachte Wertfindung# Vereinfachungen in BStBK (2014) bzw. IDW (2014)|Gemeinsame Verlautbarung BStBK (2014) bzw. IDW (2014)]]
 
 
 
== Bedeutung ==
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
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Eine Unternehmensbewertung entsprechend den Anforderungen eines [[Fachgutachten]]s ist mit hohem Arbeitsaufwand verbunden, der bei [[Kleinunternehmen|kleinen Unternehmen]] oft in keinem Verhältnis zu deren Wert steht. Vereinfachte Wertfindungen sollen eine brauchbare Wertermittlung mit akzeptablen Kosten erbringen.
 
 
 
Grenzen sind den Vereinfachungen in der der [[Nachvollziehbarkeit]] und [[Schlüssigkeit]] gezogen. Die Fachgutachten sind der einschlägige Standard: "Was notwendig ist, damit eine Unternehmensbewertung nachvollziehbar ist, wird in [[KFS/BW 1]] und [[IDW S 1]] idealtypisch angeführt. Im Einzelfall reichen evtl weniger Informationen, es ist aber auch denkbar, dass zusätzliche Erläuterungen notwendig sind."<ref>Hager (2013), S. 357.</ref>
 
 
 
Die vereinfachte Wertfindung ist jedoch nicht auf [[Kleine und mittlere Unternehmen|kleine und mittlere Unternehmen]] (KMU) beschränkt. Bei [[Großunternehmen]] oder schwierigen Sachverhalten werden die Vereinfachungen rasch zu Fehlern führen. Dabei sind insbesondere die fehlende Plausibilisierung der Planung und des Bewertungsergebnisses ein Problem. Informationen nachträglich beizubringen ist immer schwieriger als für sie rechtzeitig vorzusorgen.
 
 
 
Ein Gutachten entsprechend einem einschlägigen [[Fachgutachten]] ist der vereinfachten Wertfindung immer überlegen.
 
 
 
== Vereinfachungen in KFS/BW1 E5 (2017) ==
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]'' -->
 
''siehe auch-> [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung#Empfehlungen|KFS/BW1 E5 (2017)]]''
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
Die [[Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung]] (nunmehr [[Fachsenat für Unternehmensbewertung]]) kam dem Wunsch der Praxis nach, eine Regelung für die vereinfachte Wertfindung zu erlassen und veröffentlichte die "Hinweise zur Erstellung von vereinfachten Wertfindungen" ''(KFS/BW1 E5)'' vom 24.1.2017.<ref> Vgl. [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung#Empfehlungen|Fachgutachten-Unternehmensbewertung]].</ref>
 
 
 
Eine abweichende Terminologie soll den (Wertfindungs)[[Gutachtensadressat|Adressaten]] vor Verwechslungen schützen.
 
 
 
Die wichtigsten Vereinfachungen sind in den folgenden Unterkapiteln dargestellt:
 
* [[Vereinfachte Wertfindung#Wertfindung|Wertfindung]]
 
* [[Vereinfachte Wertfindung#Bericht|Bericht]]
 
 
 
<u>Literatur</u>
 
 
 
* Wirth (2017);
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [https://old.ksw.or.at/PortalData/1/Resources/fachgutachten/KFSBW1_E5.pdf Download bei KSW], abgefragt 24.2.2024;
 
 
 
=== Wertfindung ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': Wertfindung
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
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''' (zT) ok <!-- ev erg -->'''
 
 
 
Eine '''Wertfindung''' ist die Entsprechung der [[Bewertung (Begriff)|Bewertung]] in einer vereinfachten WErtfindung. Dabei steht es dem Gutachter frei Vereinfachungen vorzunehmen. Die anerkannten [[Bewertungsmethoden]] sind jedoch zu beachten.
 
 
 
Prinzipien der Wertfindung:<ref>Vgl. Wirth (2017), 118.</ref>
 
* Die getroffenen Vereinfachungen sind offen zu legen.
 
* Die Planung wird in der vereinfachten Wertermittlung keiner [[Planungsplausibilisierung|Plausibilisierung]] unterzogen.
 
* Das Ergebnis der Wertfindung wird nicht [[Plausibilisierung des Bewertungsergebnisses|plausibilisiert]].
 
* Vereinfachte Überleitung von [[Detailplanungsphase|Detailplanungs-]] in [[Rentenphase]].
 
* Keine Untersuchung von [[Insolvenzrisiko|Insolvenzrisiken]].
 
 
 
=== Bericht ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': Bericht
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]'' -->
 
''siehe auch-> [[Gutachten]], [[Kurzgutachten]]''
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
''' erg <!-- (zT) ok -->'''
 
 
 
Der '''Bericht''' ist die schriftliche Zusammenfassung des Ergebnisses einer vereinfachten Wertfindung (nach der Terminologie) von KFS/BW1. Der Bericht stellt ein [[Kurzgutachten]] dar.
 
 
 
<u>Übersicht </u>
 
 
 
{| class="wikitable"
 
|-
 
!style="width:45%;"| Gutachten nach KFS/BW 1 !!style="width:45%;"| Bericht nach KFS/BW1 E5 (2017) !!style="width:10%;"| Anmerkung
 
|-
 
| [[Auftrag]] (Rz 152) (schriftlichen Auftrag mit folgendem Mindestinhalt einholen: [[Auftraggeber]], Auftragnehmer, Auftragsbedingungen, Bewertungsobjekt, Bewertungssubjekt, Bewertungsanlass, Bewertungszweck, Funktion des Wirtschaftstreuhänders, Bewertungsstichtag, eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten, Hinweis auf die Einholung einer Vollständigkeitserklärung vor Ausfertigung des Bewertungsgutachtens.
 
| Auftrag und Auftragsdurchführung (Rz 10a)
 
| (1), (2)
 
|-
 
| [[Bewertungsobjekt]] (Rz 152, 155)<br>- Unterlagen (Rz 155)<br>- Planung (Rz 155)
 
| Kurzdarstellung des [[Wertfindungsobjektes]] (Rz 10f)
 
| (4)
 
|-
 
| [[Bewertungssubjekt]] (Rz 152)
 
| -
 
| (3)
 
|-
 
| [[Bewertungsanlass]] (Rz 152)
 
| [[Wertfindungsanlass]] (Rz 10b)
 
|
 
|-
 
| [[Bewertungszweck]] (Rz 152)
 
| [[Wertfindungszweck]] (Rz 10b)
 
|
 
|-
 
| [[Funktion des Gutachters]] (Rz 152)
 
| -
 
| (3)
 
|-
 
| [[Bewertungsstichtag]] (Rz 152)
 
| [[Wertfindungsstichtag]] (Rz 10c)
 
|
 
|-
 
| -
 
| [[Erstellungsdatum]] (Rz 10e)
 
| (1)
 
|-
 
| [[Bewertungsmethode]] (Rz 155)
 
| angewandte [[Wertfindungsmethode]](n) (Rz 10d)<br>Wertfindungsvorgehen (Rz 10d)<br>Wertfindungsannahmen einschließlich Begründungen (Rz 10 g)<br>Wertrechnungen (Rz 10 h)
 
| (4)
 
|-
 
| [[betriebsnotwendiges Vermögen|betriebsnotwendiges]] bzw. [[nicht betriebsnotwendiges Vermögen]] (Rz 155)
 
| -
 
| (4)
 
|-
 
| [[Bewertungsergebnis]] (Rz 155)<br>- [[Plausibilisierung des Bewertungsergebnisses|Plausibilisierung]] (Rz 155)
 
| [[Wertfindungsergebnis]] (Rz 10 i)
 
|
 
|-
 
|}
 
 
 
<small>
 
{| class="wikitable"
 
|-
 
| (1)
 
| für die Nachvollziehbarkeit nicht relevant
 
|-
 
| (2)
 
| Auftrag in KFS/BW1 E5 (2017) nicht selbständig definiert. Es wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen Informationen, denen der KFS/BW 1 Rz 152 entsprechen.
 
|-
 
| (3)
 
| Sollte sich aus KFS/BW1 E5 (2017) Rz 10a iVm KFS/BW 1 Rz 152 ergeben.
 
|-
 
| (4)
 
| KFS/BW 1 bzw. KFS/BW1 E5 (2017) trifft keine Aussage, systematisch betrachtet dürften keine Unterschiede bestehen.
 
|-
 
|}
 
</small>
 
 
 
Sofern die erforderlichen Informationen des Auftrages gem KFS/BW1 E5 (2017) Rz 10a den Bestimmungen der KFS/BW 1 Rz 152 entsprechen, besteht (mit Ausnahme der Plausibilisierungsüberlegungen zu Planung und Bewertungsergebnis) eine weitgehende Übereinstimmung. Die vereinfachte Wertfindung ist zwar keine betriebswirtschaftliche Bewertung, aber eine gute Herangehensweise für eine Schätzung.
 
 
 
== Vereinfachungen in BStBK (2014) bzw. IDW (2014) ==
 
=== Hlf BStk ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': ev BStBK (2014)
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]'' -->
 
''siehe auch-> [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung#Bundessteuerberaterkammer (BStBK) - D|Fachgutachten-Unternehmensbewertung]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
''' (zT) ok <!-- erg -->'''
 
 
 
2014 ergingen gleichlautende Hinweise der (d) [[Bundessteuerberaterkammer]] (BStBK) und des [[Institut der Wirtschaftsprüfer|Institutes der Wirtschaftsprüfer]] (IDW) vom 13.3. bzw. 5.2.2014. Neben mehreren Klarstellungen zur Bewertung enthalten sie auch Vereinfachungen in der Berichterstattung und somit der Wertfindung. Die Empfehlung gilt für KMU, die nach qualitativen Kriterien abgegrenzt werden.<ref>16 BStBK (2014) Rz. 2 iVm 6 f.</ref>
 
 
 
<!-- <u>Literatur</u>
 
-->
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/steuerrecht-und-rechnungslegung/fachinfos/BStBK_Hinweise-Besonderheiten-Ermittlung-objektivierten-Unternehmenswerts.pdf Download bei BStBk];
 
 
 
<s>* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 24.2.2024;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 24.2.2024;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 24.2.2024;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 24.2.2024;
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 24.2.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 24.2.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 24.2.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 24.2.2024.</ref></s>
 
 
 
=== Wertfindung ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
''' erg <!-- (zT) ok -->'''
 
 
 
Rz. 48 BStBK (2014) gestattet unter bestimmten Umständen eine vereinfachte Preisfindung zB auf Basis von [[Multiplikator]]en. Dies ist für [[steuer]]liche Zwecke nicht statthaft, da es nicht dem [[Stand der Wissenschaft]] entspricht.
 
 
 
In der Wertfindung auf Basis eines [[Diskontierungsverfahren]]s sieht die Empfehlung Vereinfachungen vor (vgl. dazu folgender Punkt). '''verweis oder lö'''
 
 
 
<s><u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 24.2.2024;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 24.2.2024;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 24.2.2024;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 24.2.2024;
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 24.2.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 24.2.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 24.2.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 24.2.2024.</ref>
 
</s>
 
 
 
=== Bericht ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
''' (zT) ok <!-- erg -->'''
 
 
 
Sofern Vereinfachungen geltend gemacht wurden, sind diese im Bericht darzustellen. Im Einzelnen sind dies:<ref>BStBK (2014) Rz. 63.</ref>
 
 
 
* verkürzte Berichterstattung,
 
* Umfang der Plausibilitätsanalyse der Unternehmensplanung,
 
* Verwendung von branchentypischen oder marktüblichen Wertparametern,
 
* anlassbezogene Typisierungen der wertrelevanten Verhältnisse der Eigentümer und
 
* Hinweise auf für Bewertungszwecke vorgenommene Bereinigungen und Modifikationen der bestehenden vertraglichen und tatsächlichen Gegebenheiten.
 
 
 
<s><u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 24.2.2024;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 24.2.2024;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 24.2.2024;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 24.2.2024;
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 24.2.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 24.2.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 24.2.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 24.2.2024.</ref></s>
 
 
 
== Literatur ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
<!-- === Gesetz ===
 
 
 
=== Erlässe ===
 
 
 
=== Fachgutachten ===
 
-->
 
=== Fachliteratur ===
 
 
 
* Bachl (2018), S. 79;
 
 
 
<!-- === Judikatur ===
 
-->
 
=== Unterlage(n) ===
 
 
 
* Hager: ''Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung'', [[Datei:GA-vereinfach.pdf]], Stand März 2021;
 
 
 
=== Folien ===
 
 
 
* Khinast-Sittenthaler: "Bewertungsgutachten „light“ : Vereinfachte Wertfindungen außerhalb des Standards KFS/BW1", gehalten am 27.9.2016 beim Linde Forum Unternehmensbewertung;
 
 
 
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Literatur]]''
 
<!-- ,[[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste englische Fachausdrücke]],
 
[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]] -->
 
 
 
<!-- == Weblinks == -->
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
 
 
<nowiki>
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
</nowiki>
 

Aktuelle Version vom 10. März 2024, 07:22 Uhr

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