Ertragswertverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Bereits im Fachgutachten KFS/BW 1 (2006), Rz. 9 war der Unternehmenswert aus dem Barwert der mit dem Eigentum am Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner abzuleiten. Im aktuellen Fachgutachten KFS/BW 1 (2014) Rz. 49 wird der Ertrag mit dem [[Flow to Equity]] (FTE) gleichgesetzt.
  
 
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Ertragswertverfahren Ertragswertverfahren bei Wikipedia], abgefragt 14.1.2017
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Ertragswertverfahren Ertragswertverfahren bei Wikipedia], abgefragt 14.1.2017

Version vom 22. März 2024, 05:40 Uhr

Kurzinfo!

Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert aus künftigen zu erwartenden Erträgen abgeleitet. Der Diskontierungszinssatz entspricht dem Zins des verschuldeten Unternehmens. Der ermittelte Wert stellt den Nettounternehmenswert (Wert des Eigenkapitals, Equity-Value) dar. Das Ertragswertverfahren stellt ein betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren dar. Sie wird häufig angewandt, da leicht verständlich und (vermeindlich) ein geringerer Datenbedarf besteht. Dabei wird übersehen, dass das Ertragswertverfahren auf einer integrierten Planung basieren muss.[1]

Als Ertrag kommt in Frage:[2]

Bei der subjektiven Unternehmensbewertung stellt der Netto Cash-Flow beim Eigner, beim objektivierten Unternehmenswert die Netto-Ausschüttung des Unternehmens die theoretisch richtige Basis der Wertermittlung dar.[3]

siehe auch-> Bewertungsverfahren, Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Geschichtlicher Überblick

Die Ertragswertmethode löste die Substanz- und Mischverfahren als betriebswirtschaftlich anerkannte Methode ab. Lange Zeit war jedoch der theoretisch richtige Ertragsbegriff strittig. Ursprünglich war der nachhaltiger Ertrag des Unternehmens für das Ertragswertverfahren maßgeblich.[4] Im Fachgutachten KFS/BW 1 (1989) werden in Kap. 10.3.1. schon Periodenergebnisse diskontiert. Moxter (1990), S. 79 geht von Ausschüttungen an den Eigner aus: "Der Ertrag, den ein Unternehmen seinem Eigner bringt, besteht in einem Vorteilsstrom, der vom Unternehmen. zum Eigner fließt. Nur was beim Eigner als 'Zufluss' auftritt, ist relevanter Ertrag.“

Bereits im Fachgutachten KFS/BW 1 (2006), Rz. 9 war der Unternehmenswert aus dem Barwert der mit dem Eigentum am Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner abzuleiten. Im aktuellen Fachgutachten KFS/BW 1 (2014) Rz. 49 wird der Ertrag mit dem Flow to Equity (FTE) gleichgesetzt.

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 48 ff
  • IDW S1 Rz. 101, 104 ff

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 11
  • Drukarczyk / Schüler (2016), 230
  • Ihlau ua (2013), 43, 46ff, 109
  • Mandl / Rabel (1997), 31ff, 108ff, 384f
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 171ff

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)


Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. KFS BW 1 Rz. 58.
  2. Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33ff.
  3. Hager: Unterlage Ertragsertverfahren (in Vorbereitung)
  4. Vgl. FG 45, Kapitel IV "Die Ermittlung des nachhaltigen Zukunftserfolgs“.