Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Entnahme: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Seite stellt die für die [[Unternehmensbewertung]] wichtigen Aspekte des Themas dar, erhebt aber '''keinen Anspruch auf Vollständigkeit.'''</s>
 
 
 
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== Begriff (lö) ==
 
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<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
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''' (zT) ok <!-- erg -->'''
 
 
 
'''Entnahmen''' sind [[steuerrecht]]lich alle nicht betrieblich veranlassten Abgänge von Werten (zB Bargeld, Waren, Leistungen, Nutzungen).<ref>Vgl. § 4 Abs. 1 EStG 1988</ref>
 
[[Unternehmensrecht]]lich sind Entnahmen alle nicht betrieblichen Vorgänge, die zu einer [[Vermögensminderung]] führen.<ref>Vgl. Hirschler (2019), § 202 Rz. 10.</ref>
 
 
 
Entnahmen sind bei [[Einzelunternehmen]] und [[Personengesellschaft]]en zulässtig. Bei [[Kapitalgesellschaft]]en sind sie durch das ''Verbot der Einlagenrückgewähr'' '''ev lemma''' (§ 52 AktG
 
[https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1965/98/P52/NOR40109182], bzw. § 82 GmbHG[https://www.ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1906/58/P82/NOR12023081]) verboten.<ref>Hirschler (2019), § 202, Rz. 10.</ref>
 
 
 
In § 8 Abs. 2 KStG 1988 findet sich ein Entnahmetatbestand, dieser betrifft Vorteilsgewährungen und Zuwendungen von eigentümerlosen Körperschaften, bei denen
 
eine offene Gewinnausschüttung begrifflich nicht denkbar ist, wohl aber auch der Begriff der verdeckten Ausschüttung Anwendung finden kann.<ref>Vgl. KStR 2013, Rz. 542</ref>
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref>
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref></s>
 
 
 
== Bedeutung ==
 
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<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
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''' (zT) ok <!-- erg -->'''
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u>eigene </u>''
 
Für die Unternehmensbewertung ist maßgeblich, was dem [[Eigner]] durch [[Ausschüttung]] oder Entnahme zufließt.
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref>
 
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== Bewertung ==
 
=== Steuerrecht ===
 
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<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
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''' (zT) ok <!-- erg -->'''
 
 
 
Entnahmen sind [[steuerrecht]]lich zu bewerten:
 
* grundsätzlich mit dem [[Teilwert]] im Zeitpunkt der Entnahme,
 
* Grundstücke im Sinne des § 30 Abs. 1 sind mit dem [[Buchwert]] im Zeitpunkt der Entnahme anzusetzen, sofern nicht eine Ausnahme vom besonderen Steuersatz gemäß § 30a Abs. 3 vorliegt.
 
 
 
<s><u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref>
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref>
 
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=== Unternehmensrecht ===
 
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<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
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''' (zT) ok <!-- erg -->'''
 
 
 
Entnahmen sind mit dem [[Beizulegender Wert|beizulegenden Wert]] anzusetzen, ergibt sich aus der künftigen Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen ein niedrigerer Wert, ist dieser anzusetzen.
 
 
 
<s><u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref>
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref></s>
 
 
 
=== mm ===
 
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''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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'''fe <!-- erg (zT) ok -->'''
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u>eigene </u>''
 
 
 
<u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref>
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref>
 
 
 
== Entnahmebeschränkung ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': Entnahmebeschränkung, (Entnahmesperre)
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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'''fe <!-- erg (zT) ok -->'''
 
 
 
''<u>bisher </u>''
 
Eine '''Entnahmebeschränkung''', d.h. eine Beschränkung der Möglichkeit den [[Gewinnanteil|anteiligen Gewinn]] zu entnahmen, ergibt sich:
 
* vor allem aus Haftungsgründen:
 
** die Entnahme ist auf den Gewinnanteil beschränkt (Ausnahme mit Zustimmung der Mitgesellschafter)
 
** bei beschränkt haftenden Gesellschaftern aus gesetzlichen Gründen [[Entnahme#Offene_Gesellschaft]]
 
* zur Kapitalstärkung aus vertraglichen Bestimmungen
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u>eigene </u>''
 
 
 
<u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref>
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref>
 
 
 
== Gesellschaftsrechtliche Bestimmungen ==
 
=== Hlf ges (lö) ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
'''fe <!-- erg (zT) ok -->'''
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u>eigene </u>''
 
 
 
<u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref>
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref>
 
 
 
=== mm ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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'''fe <!-- erg (zT) ok -->'''
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u>eigene </u>''
 
 
 
<u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref>
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref>
 
 
 
== NN ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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'''fe <!-- erg (zT) ok -->'''
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u>eigene </u>''
 
 
 
<u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 23.3.2024.</ref>
 
 
 
== Literatur ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
=== Gesetz ===
 
 
 
* § 4 Abs. 1 EStG
 
* § 8 Abs. 2 KStG
 
* 202 Abs. 1 UGB
 
 
 
=== Erlässe ===
 
 
 
* EStR Rz. 435 f;
 
* KStR Rz. 542 ff;
 
 
 
<!-- === Fachgutachten ===
 
-->
 
 
 
=== Fachliteratur ===
 
 
 
* Hirschler (2019), § 202, Rz. 6 ff;
 
 
 
<!-- === Judikatur ===
 
 
 
=== Unterlage(n) ===
 
 
 
=== Folien ===
 
-->
 
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Literatur]],''
 
<!-- [[Liste englische Fachausdrücke]], [[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]] -->
 
 
 
== Weblinks ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
 
 
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
 
 
<nowiki>
 
ev [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]]
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Steuerrecht]]
 
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
</nowiki>
 
 
 
<s><nowiki>
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Steuerrecht]]
 
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
</nowiki></s>
 
 
 
-------------------------
 
== Alt ==
 
<small>'''Seite aus [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise]] lö'''
 
'''nn vollständig''', '''in Arbeit''', '''Kurzinfo!''' '''[[Benutzer:Peter Hager/fehlende Links|nn verlinkt]], (fehlende Links eintragen)''', '''kein Link auf diese Seite'''
 
* ''Weiterleitung'': <nowiki><!-- #WEITERLEITUNG [[ ]] --></nowiki> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <nowiki><!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. --></nowiki>
 
 
 
'''Entnahmen''' sind alle nicht betrieblich veranlassten Abgänge von Werten (zB Bargeld, Waren, Leistungen, Nutzungen).<ref>Vgl. § 4 Abs. 1 EStG 1988
 
</ref>
 
In § 8 Abs. 2 KStG 1988 findet sich ein Entnahmetatbestand, dieser betrifft Vorteilsgewährungen und Zuwendungen von eigentümerlosen Körperschaften, bei denen
 
eine offene Gewinnausschüttung begrifflich nicht denkbar ist, wohl aber auch der Begriff der verdeckten Ausschüttung Anwendung finden kann.<ref>Vgl. KStR 2013, Rz. 542</ref>
 
 
 
Unternehmensrechtlich sind Entnahmen alle nicht betrieblichen Vorgänge, die zu einer Vermögensminderung führen.<ref>Vgl. Hirschler (2019), § 202 Rz. 10.</ref>
 
''siehe auch-> [[]]''</small>
 
 
 
<s>== Bedeutung ==</s>
 
<small><!-- * ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
Für die Wertermittlung maßgeblich ist, was dem [[Eigner]] durch [[Ausschüttung]] oder Entnahme zufließt. </small>
 
 
 
---------------
 
 
 
== Kapitalgesellschaft ==
 
* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
abcd
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt ..2021.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt ..2021.
 
</ref>
 
 
 
=== mm ===
 
* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
abcd
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt ..2021.
 
</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt ..2021.
 
</ref>
 
 
 
== <s>Literatur</s> ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
<small>=== Gesetz ===
 
* EStG
 
* KStG
 
* UGB
 
<!--
 
=== Erlässe ===
 
 
 
=== Fachgutachten ===
 
 
 
* KFS/BW 1 Rz.
 
* IDW S1 Rz. -->
 
 
 
=== Fachliteratur ===
 
<!-- " *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small> -->
 
* Rieder / Huemer (2016)
 
<!--
 
=== Judikatur ===
 
 
 
=== Unterlage(n) ===
 
<small> Sortiert nach Datum und Dateiname </small>
 
 
 
=== Folien === -->
 
 
 
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Literatur]],''
 
<!-- [[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]] -->
 
</small>
 
 
 
NNNN
 
 
 
== Weblinks ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Entnahme Entnahme bei Wikipedia], abgefragt 6.9.2021;
 
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/entnahme-32528 Entnahme bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.9.2021;
 
 
 
== <s>Einzelnachweise</s> ==
 
<references />
 
<nowiki>
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Steuerrecht]]
 
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
</nowiki>
 

Aktuelle Version vom 27. März 2024, 13:29 Uhr

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