Ertragswertverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
(→Unterlage(n): aktualisiert) |
|||
Zeile 46: | Zeile 46: | ||
=== Unterlage(n) === | === Unterlage(n) === | ||
− | * Hager: '' | + | * Hager: ''"Bewertungsmethoden – Eine Übersicht"'', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Stand Okt. 2024; |
<!-- === Folien === | <!-- === Folien === |
Version vom 6. Oktober 2024, 07:03 Uhr
Kurzinfo!
Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert aus künftigen zu erwartenden Erträgen abgeleitet. Der Diskontierungszinssatz entspricht dem Zins des verschuldeten Unternehmens. Der ermittelte Wert stellt den Nettounternehmenswert (Wert des Eigenkapitals, Equity-Value) dar. Das Ertragswertverfahren stellt ein betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren dar. Sie wird häufig angewandt, da leicht verständlich und (vermeindlich) ein geringerer Datenbedarf besteht. Dabei wird übersehen, dass das Ertragswertverfahren auf einer integrierten Planung basieren muss.[1]
Es zählt mit den Discounted Cash-Flow-Verfahren zu den Diskontierungsverfahren.
- Netto-Cash-Flow beim Eigner
- Netto-Ausschüttung des Unternehmens
- Einzahlungsüberschuss des Unternehmens
- Netto-Einnahme des Unternehmens
- Periodenerfolg des Unternehmens
Bei der subjektiven Unternehmensbewertung stellt der Netto Cash-Flow beim Eigner, beim objektivierten Unternehmenswert die Netto-Ausschüttung des Unternehmens die theoretisch richtige Basis der Wertermittlung dar.[3]
siehe auch-> Bewertungsverfahren, Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Inhaltsverzeichnis
Geschichtlicher Überblick
Die Ertragswertmethode löste die Substanz- und Mischverfahren als betriebswirtschaftlich anerkannte Methode ab. Lange Zeit war jedoch der theoretisch richtige Ertragsbegriff strittig. Ursprünglich war der nachhaltiger Ertrag des Unternehmens für das Ertragswertverfahren maßgeblich.[4] Im Fachgutachten KFS/BW 1 (1989) werden in Kap. 10.3.1. schon Periodenergebnisse diskontiert. Moxter (1990), S. 79 geht von Ausschüttungen an den Eigner aus: "Der Ertrag, den ein Unternehmen seinem Eigner bringt, besteht in einem Vorteilsstrom, der vom Unternehmen. zum Eigner fließt. Nur was beim Eigner als 'Zufluss' auftritt, ist relevanter Ertrag.“
Bereits im Fachgutachten KFS/BW 1 (2006), Rz. 9 war der Unternehmenswert aus dem Barwert der mit dem Eigentum am Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner abzuleiten. Im aktuellen Fachgutachten KFS/BW 1 (2014) Rz. 49 wird der Ertrag mit dem Flow to Equity (FTE) gleichgesetzt.
Literatur
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz. 48 ff
- IDW S1 Rz. 101, 104 ff
Fachliteratur
- Bachl (2015), 11
- Drukarczyk / Schüler (2016), 230
- Ihlau ua (2013), 43, 46ff, 109
- Mandl / Rabel (1997), 31ff, 108ff, 384f
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 171ff
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: "Bewertungsmethoden – Eine Übersicht", Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Okt. 2024;
Weblinks
- Ertragswertverfahren bei Wikipedia, abgefragt 14.1.2017