Gesamtbewertungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Literatur: ergänzt FG)
(Unterlage(n): aktualisiert)
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 13: Zeile 13:
  
 
== Gesamtbewertungsprinzip ==
 
== Gesamtbewertungsprinzip ==
 
+
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Gesamtbewertungsprinzip]] ändern. -->
Nur Unternehmenswerte die nach dem Gesamtbewertungsverfahren ermittelt wurden, sind [[betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren|betriebswirtschaftlich anerkannt]]. Nicht hingegen [[Einzelbewertungsverfahren]]. Dieser Grundsatz wird als '''Gesamtbewertungsprinzip''' bezeichnet.<ref>Fleischer / Hüttemann (2015), S. 94</ref>
+
Das '''Gesamtbewertungsprinzip''' beschränkt die anerkannten [[Bewertungsmethode]]n auf die Gesamtbewertungsverfahren (siehe auch [[betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren]]). [[Einzelbewertungsverfahren]] erfüllen diese Voraussetzung nicht.<ref>Fleischer / Hüttemann (2015), S. 94</ref>
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
Zeile 36: Zeile 36:
 
=== Unterlage(n) ===
 
=== Unterlage(n) ===
  
* Hager: ''Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht '', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Basisseminar BFA, Stand September 2015
+
* Hager: ''"Bewertungsmethoden – Eine Übersicht"'', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Stand Okt. 2024;
 
<!--
 
<!--
 
=== Folien === -->
 
=== Folien === -->

Aktuelle Version vom 6. Oktober 2024, 07:04 Uhr

Kurzinfo!

Beim Gesamtbewertungsverfahren wird das Unternehmen als Gesamtheit betrachtet und nicht als die Summe der einzelnen Wirtschaftsgüter. Der Unternehmenswert wird aus der künftigen Ertragskraft abgeleitet.[1]

Es wird unterschieden zwischen

Die beiden ersten Verfahren werden im neuen Fachgutachten KFS/BW 1 (2014) unter dem Begriff Diskontierungsverfahren zusammengefasst und beruhen auf künftigen Erträgen/Zuflüssen, das letztere auf einem Vergleich mit dem Wert von Vergleichsunternehmen.

siehe auch-> Bewertungsverfahren

Gesamtbewertungsprinzip

Das Gesamtbewertungsprinzip beschränkt die anerkannten Bewertungsmethoden auf die Gesamtbewertungsverfahren (siehe auch betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren). Einzelbewertungsverfahren erfüllen diese Voraussetzung nicht.[2]

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 25, 31 KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 101 IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 11
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. 94
  • Ihlau ua (2013), 38
  • Mandl / Rabel (1997), 31ff

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. Mandel/Rabel (1997), S. 31
  2. Fleischer / Hüttemann (2015), S. 94