Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Basiszinssatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Seite stellt die für die [[Unternehmensbewertung]] wichtigen Aspekte des Themas dar, erhebt aber '''keinen Anspruch auf Vollständigkeit.'''
 
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* ''Weiterleitung'': <nowiki><!-- #WEITERLEITUNG [[ ]] --></nowiki> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <nowiki><!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. --></nowiki></s>
 
  
== Begriff (lö) ==
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': sicherer Zinssatz, ev risikoloser Zinssatz, ev Risikolos '''besser''' risikofrei
 
 
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<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
* Synonyme: ''[[]]''
 
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
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* Synonyme: ''risikoloser Zinssatz, sicherer Zinssatz''
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''' (zT) ok <!-- erg -->'''
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Der '''Basiszinssatz <math>(i_r)</math>''' stellt eine [[Laufzeitäquivalenz|laufzeitäquivalente]], risikofreie Veranlagung dar. <ref>Vgl. Aschauer / Purtscher (2023), S. 213.</ref>
  
<s>''<u>Unterlage </u>''<s> </s> <!--
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'''Risikofrei''' bedeutet, dass keinerlei Ausfallsrisiko besteht. Ein solches Wertpapier gibt es nicht. Näherungsweise werden dazu [[https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanleihe Staatsanleihen] höchster [[Bonität]] herangezogen.<ref>Vgl. Aschauer / Purtscher (2023), S. 213.</ref> Die Risikolosigkeit der Kapitalanlage bezieht sich insbesondere auf das Währungs-, Termin- und Ausfallrisiko.<ref>Ihlau / Duscha (2019), S. 89.</ref>
Die Risikolosigkeit der Kapitalanlage bezieht sich insbesondere auf das Währungs-, Termin- und Aus-fallrisiko.22
 
  
20 Vgl. Aschauer / Purtscher (2023), S. 212.
+
Maßstab für das Ausfallsrisiko ist die [[Ausfallswahrscheinlichkeit]]. Diese liegt im höchsten [[Rating]] AAA unter 0,02% .
21 Vgl. Aschauer / Purtscher (2023), S. 212.
 
22 Ihlau / Duscha (2019), S. 89. -->
 
  
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== Bedeutung ==
  risikolose '''lemma''' Veranlagung dar.
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
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<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!-- -->
  
''Risikolos'' bedeutet, dass keinerlei Ausfallsrisiko besteht. Ein solches Wertpapier gibt es nicht. Nähe-rungsweise werden dazu Staatsanleihen höchster Bonität herangezogen. -->
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Der Basiszinssatz ist Ausgangspunkt der Berechnung des [[Eigenkapitalzinssatz|Eigen-]] und [[Fremdkapitalzinssatz]]es somit ein wesentlicher Faktor des [[Diskontierungszinssatz]]es.
  
''<u>ex </u>''
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== Ermittlung ==
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<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
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''<u> </u>''
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Es gibt verschiedene Methoden zur Ableitung des Basiszinssatzes. Diese erfuhren in den letzten Jahrzehnten Änderungen. So ist die Ableitung aus der Sekundärmarktrendite und der Neuemissionsrendite österreichischer Bundesanleihen seit KFS/BW 1 (2006) bzw. KFS/BW 1 (2014) nicht mehr zulässig. Einzig zulässige Ermittlungsmöglichkeit ist die Ableitung aus der Zinsstrukturkurve, z.B. mittels Svensson-Formel.
  
''<u>eigene </u>''
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<u>Ermittlungsarten:</u>
Der '''Basiszinssatz <math>(i_r)</math>''' stellt eine [[Laufzeitäquivalenz|laufzeitäquivalente]], risikofreie Veranlagung dar. <ref>Vgl. Aschauer / Purtscher (2023), S. 213.</ref>
+
* [[Basiszinssatz#Zinsstrukturkurve|Zinsstrukturkurve]] zB [[Svensson-Formel]]
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* [[Basiszinssatz#|Spot rates für langfristige Wertpapiere|Spotrates für langfristige Wertpapiere]]
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* [[Basiszinssatz#Emissionsrenditen|Emissionsrenditen]]
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* [[Basiszinssatz#Sekundärmarktrenditen / Umlaufrenditen|Sekundärmarktrenditen / Umlaufrenditen]]
  
'''Risikofrei''' bedeutet, dass keinerlei Ausfallsrisiko besteht<s>, dh die [[Ausfallswahrscheinlichkeit]] liegt unter 0,02% und das [[Rating]] beträgt AAA</s>. Ein solches Wertpapier gibt es nicht. Näherungsweise werden dazu [[https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanleihe Staatsanleihen] höchster [[Bonität]] herangezogen.<ref>Vgl. Aschauer / Purtscher (2023), S. 213.</ref> Die Risikolosigkeit der Kapitalanlage bezieht sich insbesondere auf das Währungs-, Termin- und Ausfallrisiko.<ref>Ihlau / Duscha (2019), S. 89.</ref>
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=== Zinsstrukturkurve ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Nullkuponanleihe]], [[Zinsstrukturkurve]] ändern. -->
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<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
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* Synonyme: ''[[]]'' -->
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''siehe auch-> [[Svensson-Formel]]''
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<small> </small> <u> </u> <!--  -->
  
Maßstab für das Ausfallsrisiko ist die [[Ausfallswahrscheinlichkeit]]. Diese liegt im höchsten [[Rating]] AAA unter 0,02% .
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Die '''Zinsstrukturkurve''' zeigt den Zusammenhang zwischen dem [[Zinssatz]] und der Restlaufzeit eines [[Wertpapier]]s. Sie wird aus [Nullkuponanleihen abgeleitet.
  
'''Bei [[Rating#Insolvenzgefahr]] Hinweis hierher einfügen'''
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'''Nullkuponanleihen''' sind Anleihen ohne laufende Verzinsung, d.h. die Zahlung der Zinsen erfolgt am Ende der Laufzeit.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Nullkuponanleihe Wikipedia, Stichwort: Nullkuponanleihe], abgefragt 12.10.2024.</ref> Die Rendite dieser Anleihe wird als Kassazinssatz oder Spot Rate bezeichnet.<ref>Dörschell u.a. (2012), S. 51. </ref> Bei der Ableitung aus der Zinsstrukturkurve werden mittels der [[Svensson-Formel]] aus den Zinsdaten eines Zerobonds die laufzeitäquivalenten Zinsen abgeleitet.
  
<s><ref>
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=== Spot rates für langfristige Wertpapiere ===
</ref>
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<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 12.10.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 12.10.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 12.10.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 12.10.2024.</ref></s>
 
 
 
== Bedeutung ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
''siehe auch-> [[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
 
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'''fe <!-- erg (zT) ok -->'''
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Aus den [[Kassakurs]]en ([[Spot rate]]s) für sofortige Mittel (idR [https://de.wikipedia.org/wiki/Nullkuponanleihe Nullkuponanleihen], Zero-Bonds) kann der Basiszinssatz ermittelt werden.<ref>Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 163.</ref>
* EKZ, FKZ
 
  
''<u> </u>''
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=== Emissionsrenditen ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Emissionsrendite]], [[Neuemissionsrendite]] ändern. -->
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<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
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''<u> </u>''
+
Die '''Emissionsrendite''' (Neuemissionsrendite<ref>Da keine Altpapiere emitiert werden, handelt es sich bei '''Neu'''emission um eine Tautologie.</ref>)
 +
ist die Rendite eines [[Emission|emitierten]] [[Wertpapier]]es in Bezug auf seinen [[Emissionskurs]].<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Umlaufrendite#Emissionsrendite Wikipedia, Stichwort: Umlaufrendite], abgefragt 12.10.2024.</ref>
  
''<u>eigene </u>''
+
Alternativ zur Ableitung des Basiszinssatzes aus der Zinsstrukturkurve war vereinfachend auch in Höhe der Effektivrendite von Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von (ungefähr) 30 Jahren möglich. Dabei bestand die Möglichkeit auf die Effektivrenditen deutscher Bundesanleihen oder die kürzerfristigen österreichischen Daten abzustellen.<ref>Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 171.</ref> Gem. Rz. 104 KFS/BW 1 ist diese Methode nicht mehr zulässig.
  
<ref>
+
<u>Weblinks</u>
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 12.10.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 12.10.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 12.10.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 12.10.2024.</ref>
 
  
== Ermittlung / Berechnung ==
+
* [https://www.oenb.at/Statistik/Standardisierte-Tabellen/zinssaetze-und-wechselkurse/renditen-oesterreichischer-bundesanleihen.html Archiv – Emissionsrenditen von österreichischen Bundesanleihen (1980–2023)] bei ÖNB, abgefragt 12.10.2024;
'''einen löschen'''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!-- -->
 
  
'''fe <!-- erg (zT) ok -->'''
+
=== Sekundärmarktrenditen / Umlaufrenditen ===
 +
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Sekundärmarktrenditen]], [[Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite]], [[Umlaufrendite]] ändern. -->
 +
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 +
''siehe auch-> [[]]'' -->
 +
* Synonyme: ''Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite''
 +
<small> </small> <u> </u> <!-- -->
  
''<u> </u>''
+
Die '''Umlaufrendite (Sekundärmarktrendite)''' gibt die Rendite von auf dem Rentenmarkt gehandelten Anleihen wieder.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Umlaufrendite Wikipedia, Stichwort: Umlaufrendite], abgefragt 12.10.2024.</ref>  
  
''<u> </u>''
+
Aus der Umlaufrendite festverzinslicher Bundesanleihen wurde für den Basiszinssatz herangezogen, da sie leicht verfügbar war.<ref>Vgl. z.B. Mandl / Rabel (1997), S. 135.</ref> Die Ableitung aus der Sekundärmarktrendite ist wegen mangelnder [[Laufzeitäquivalenz]] abzulehnen.<ref>Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 171.</ref>  
  
''<u>eigene </u>''
+
Mit Ende März 2015 wurde die Sekundärmarktrendite durch die „Umlaufgewichtete Durch-schnittsrendite für Bundesanleihen“ (UDRB) abgelöst. (Vgl. [https://www.oenb.at/Presse/Pressearchiv/2015/20150330.html www.oenb.at], abgefragt 24.8.2017;)
  
<u>Berechnung</u><ref>Aus [
+
<u>Weblinks</u>
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 12.10.2024.</ref>
 
  
''NN''<ref>Aus [
+
* [https://www.oenb.at/isaweb/report.do?lang=DE&report=2.11.2 Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite] bei ÖNB] (ab Apr. 2015), abgefragt 24.8.2017
Wikipedia, Stichwort:  
+
* [https://www.oenb.at/Statistik/Standardisierte-Tabellen/zinssaetze-und-wechselkurse/renditen-oesterreichischer-bundesanleihen.html Sekundärmarktrendite] bei ÖNB (bis Apr. 2015), abgefragt 24.8.2017
], abgefragt 12.10.2024.</ref>
 
  
<math> {NN} = \frac{a}{b}</math> '''lä''' [[Benutzer:Peter_Hager/Praktische_Hilfen#Mathematik]]
+
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Umlaufrendite Umlaufrendite bei Wikipedia], abgefragt 12.10.2024;
  
{| class="wikitable"
+
== Glättung / Rundung ==
|-
+
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[Glättung (Basiszinssatz)]], [[Rundung (Basiszinssatz)]] ändern. -->
|
+
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
| Variable
 
|-
 
| =
 
| '''Ergebnis'''
 
|-
 
|}
 
 
 
<small>
 
{| class="wikitable"
 
|-
 
| <math> {NN} </math>
 
| [[Variable]]
 
|-
 
|}
 
</small>
 
 
 
<u>Excel</u>
 
* NN lässt sich in Excel mit der Funktion <s>VAR.P()</s> ermitteln.<ref>[
 
Microsoft Support, Stichwort:
 
], abgefragt 12.10.2024.</ref>
 
 
 
== NN ==
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
''siehe auch-> [[]]''
+
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
  
'''fe <!-- erg (zT) ok -->'''
+
;Glättung:
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Bei der Ableitung ist in Deutschland eine '''Glättung''' der Zinsstrukturkurve vorzunehmen, d.h. es wird der durchschnittliche Tageswert der letzten drei Monate herangezogen.<ref>Vgl. WPH-Edition (2018), Tz. A 379 und die dort angeführte Literatur.</ref> KFS/BW 1 folgt der [[Stichtagsprinzip|Stichtagsbetrachtung]].
 +
 +
;Rundung:
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In Deutschland wird zur Vermeidung einer Scheingenauigkeit der Basiszinssatz auf 0,25 %, bei einem Ergebnis der Berechnung von weniger als 1,0% p.a. auf 0,1 %, gerundet.<ref>Vgl. WPH-Edition (2018), Tz. A 380.</ref> In Österreich ist dies nicht vorgesehen, wäre m.E. aber empfehlenswert. Wobei eine etwas kaufmännischere Rundung wünschenswert wäre (z.B. einheitlich 0,1%).
 +
 
 +
== Basiszinssatz und Laufzeitäquivalenz ==
 +
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 +
* Synonyme: ''[[]]'' -->
 +
''siehe auch-> [[Laufzeitäquivalenz]]''
 +
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
  
''<u> </u>''
+
Der Zinssatz hängt bei nicht flachen [[Zinsstrukturkurve]]n von der [https://de.wikipedia.org/wiki/Laufzeit_(Wirtschaft) Laufzeit] ab. Nach dem Prinzip der [[Laufzeitäquivalenz]] müssen Unternehmens- und Alternativerträge ([[sichere Anlage]] hinsichtlich ihrer Laufzeit vergleichbar sein.<ref>Vgl. Unterlage (Äquivalenz), S. 1 f.</ref>  
  
''<u> </u>''
+
Da von einer [[Unbegrenzte Unternehmensdauer|unbegrenzten Unternehmensdauer]] auszugehen ist, es aber keine Anleihen mit unendlicher Laufzeit gibt, stellt sich die Frage wie der Zinssatz ab dem 30. Jahr zu ermitteln ist.
  
''<u>eigene </u>''
+
<u>Möglichkeiten zur Fortschreibung für Laufzeiten über 30 Jahre:</u>
 +
* direkte Extrapolation der Svensson-Methode,
 +
* Verwendung von Spot Rates, die auf Basis der jeweils letzten impliziten Forward Rate abgeleitetet wurden,
 +
* Verwendung der modellierten Spot Rate einer (hypothetischen) 30-jährigen Anleihe oder
 +
* Unterstellung eines konstanten Zinssatzes.
  
<u>Literatur</u>
+
;Direkte Extrapolation:
 +
Mittels Tabellenkalkulation lassen sich die Werte der Svenssonformel über die von der Deutschen Bundesbank berechneten 30 Jahre hinaus weiterrechnen.<ref>Darstellung Dörschell u.a. (2012) S. 65 f</ref>
  
<u>Weblinks</u>
+
;Impliziten Forward Rates:
 +
Aus Terminzinssätzen können Basiszinssätze abgeleitet werden.<ref>Darstellung Dörschell u.a. (2012) S. 69 f</ref>
  
* [
+
;Unterstellung eines konstanten Zinssatzes
NN bei Wikipedia], abgefragt 12.10.2024;
+
Bei dieser Vorgehensweise wird di Spot Rate der 30jährigen Anleihe bis zum Ende des Betrachtugnszeitraumes fortgeschriben.<ref>Vgl. Dörschell u.a. (2012) S. 71</ref>
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 12.10.2024;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 12.10.2024;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 12.10.2024;
 
  
<ref>
+
Dieser Ansatz wird für Österreich<ref>Vgl. Aschauer / Purtscher (2023), S. 223.</ref> und Deutschland<ref>FAUB: Ergänzende Hinweise zur Bestimmung des Basiszinssatzes, zitiert bei Dörschell u.a. (2012) S. 71.</ref> empfohlen.
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 12.10.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:  
 
], abgefragt 12.10.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 12.10.2024.</ref>
 
<ref>[
 
Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 12.10.2024.</ref>
 
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 +
<!--
 
=== Gesetz ===
 
=== Gesetz ===
  
=== Erlässe ===
+
=== Erlässe === -->
  
 
=== Fachgutachten ===
 
=== Fachgutachten ===
  
* KFS/BW 1 Rz.  
+
* KFS/BW 1 Rz. 103 ff;
* IDW S1 Rz.
+
* IDW S 1 Rz. 114 ff;
 +
* KFS/BW 1 E7 (2022); '''in Litlist ?'''
  
 
=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
" *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
+
<!-- " *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small> -->
 +
 
 +
* Aschauer / Purtscher (2023), S. 213 ff;
 +
* Dörschell u.a. (2012), S. 50 ff;
 +
* Hager (2014); S. 1128;
  
* Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
+
<!-- * Bachl (2018), S. ;
* Bachl (2018), S. ;
 
 
* Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
 
* Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
 
* Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
 
* Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
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=== Judikatur ===
 
=== Judikatur ===
 
+
-->
 
=== Unterlage(n) ===
 
=== Unterlage(n) ===
<small> Sortiert nach Dateiname </small>
 
  
* Hager: ''Anschaffungs- und Herstellungskosten'', [[Datei:AHK.pdf]], Stand Mai 2021;
 
* Hager: ''Äquivalenzprinzipien'', [[Datei:Äquivalenz.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Feb. 2022;
 
* Hager: ''Bewertungsanlass und -zweck - funktionale Bewertung'', [[Datei:BewAZ.pdf]], Stand Nov. 2023;
 
* Hager: ''Bewertungsobjekt'', [[Datei:Bewertungsobjekt.pdf]], Stand Okt. 2020;
 
* Hager: ''Brutto- oder Nettounternehmenswert'', [[Datei:Bto-Nto-UW.pdf]], Stand Juni 2022;
 
* Hager: ''Cash-Flow'', [[Datei:Cash-Flow.pdf]], Stand Aug. 2017;
 
* Hager: ''Ertragsbegriffe'', [[Datei:Ertrag.pdf]], Stand Dez. 2023;
 
* Hager: ''Geldflussrechnung'', [[Datei:CF-Kapfluss.pdf]], Stand Aug. 2021;
 
* Hager: ''Fiktive Anschaffungskosten'', [[Datei:Fiktive AK.pdf]], Stand März 2021;
 
* Hager: ''Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung'', [[Datei:GA-vereinfach.pdf]], Stand März 2021;
 
* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Okt. 2020;
 
* Hager: ''Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung'', [[Datei:Grundsätze-UBW.pdf]], Stand Mai 2022;
 
* Hager: ''Persönliche Haftung in der Unternehmensbewertung'', [[Datei:Haftung.pdf]], Stand Aug. 2021;
 
* Hager: ''Geldwertänderung'', [[Datei:Inflation.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Juli 2016;
 
* Hager: ''Liquidationswert'', [[Datei:Liquidationswert.pdf]], Stand Februar 2019;
 
* Hager: ''Markenrechtsbewertung'', [[Datei:Wertmarke.pdf]], Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien;
 
* Hager: ''Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse'', Basisseminar BFA, [[Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf]], Stand August 2023;
 
* Hager: ''"Bewertungsmethoden – Eine Übersicht"'', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Stand Okt. 2024;
 
* Hager: ''Objektivierter vs. subjektiver Wert'', [[Datei:Obj-Subj.pdf]], Stand Sep. 2023;
 
* Hager: ''Anteilsbewertung - Personengesellschaften'', [[Datei:PersGes-ABW.pdf]], Stand Dez. 2020;
 
* Hager: ''Bewertung von Personengesellschaften'', [[Datei:PersGes-UBW.pdf]], Stand Dez. 2020;
 
* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung'', [[Datei:Prüfung-Gutachten.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;
 
* Hager: ''Ermittlung und Bedeutung von Ratings'', [[Datei:Rating.pdf]], Stand Okt. 2022;
 
* Hager: ''Unsicherheit in der Unternehmensbewertung'', [[Datei:Unsicher.pdf]], Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
 
* Hager: ''Shareholder Value'', [[Datei:Shareholdervalue.pdf]], Stand Nov. 2021;
 
* Hager: ''Ermittlung des Unternehmerlohns'', [[Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf]], Stand Mai 2019;
 
* Hager: ''Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 'Unternehmensbewertung' vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform'', [[Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf]], Stand Jan. 2015;
 
* Hager: ''Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung'', [[Datei:VEWV-Berechn.pdf]], Stand Juli 2020;
 
* Hager: ''Im Steuerrecht relevane Werte'', Basisseminar BFA, [[Datei:Welche Werte.pdf]], Stand September 2015 '''nicht mehr aktuell''';
 
* Hager: ''Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet'', [[Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf]], Stand Aug. 2020;
 
* Hager: ''Wozu braucht man Unternehmensbewertung'', Basisseminar BFA, [[Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf]], Stand September 2015;
 
 
* Hager: ''Diskontierungszinssatz – Ein kurzer Überblick'', [[Datei:Zins kurz.pdf]], Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
 
* Hager: ''Diskontierungszinssatz – Ein kurzer Überblick'', [[Datei:Zins kurz.pdf]], Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
  
=== Folien ===
+
=== Tabellen ===
  
* Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, [[Datei:VWT 2019.pdf]]
+
* Hager: ''Berechnungstabelle Svensson-Formel'', [[Datei:Svensson DBB.xlsx]], Stand Okt. 2024;
* Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, [[Datei:UBW-Basis(2016).pdf]], Stand Oktober 2016
 
* Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, [[Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf]]
 
* Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, [[Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf]]
 
* Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, [[Datei:UBW-Basis 2013.pdf]], Stand Februar 2013
 
* Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, [[Datei: Wertmarke-Präsentation.pdf]]
 
  
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]],
+
<!-- === Folien ===
[[Liste der verwendeten Literatur]],
+
  -->
[[Liste englische Fachausdrücke]],  
+
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Literatur]]''
[[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]],  
+
<!-- [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste englische Fachausdrücke]],  
[[Liste der verwendeten Formeln]]''
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Aktuelle Version vom 16. Oktober 2024, 05:09 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Diskontierungszinssatz (12.10.2024)

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  • Synonyme: risikoloser Zinssatz, sicherer Zinssatz

Der Basiszinssatz [math](i_r)[/math] stellt eine laufzeitäquivalente, risikofreie Veranlagung dar. [1]

Risikofrei bedeutet, dass keinerlei Ausfallsrisiko besteht. Ein solches Wertpapier gibt es nicht. Näherungsweise werden dazu [Staatsanleihen höchster Bonität herangezogen.[2] Die Risikolosigkeit der Kapitalanlage bezieht sich insbesondere auf das Währungs-, Termin- und Ausfallrisiko.[3]

Maßstab für das Ausfallsrisiko ist die Ausfallswahrscheinlichkeit. Diese liegt im höchsten Rating AAA unter 0,02% .

Bedeutung

Der Basiszinssatz ist Ausgangspunkt der Berechnung des Eigen- und Fremdkapitalzinssatzes somit ein wesentlicher Faktor des Diskontierungszinssatzes.

Ermittlung

Es gibt verschiedene Methoden zur Ableitung des Basiszinssatzes. Diese erfuhren in den letzten Jahrzehnten Änderungen. So ist die Ableitung aus der Sekundärmarktrendite und der Neuemissionsrendite österreichischer Bundesanleihen seit KFS/BW 1 (2006) bzw. KFS/BW 1 (2014) nicht mehr zulässig. Einzig zulässige Ermittlungsmöglichkeit ist die Ableitung aus der Zinsstrukturkurve, z.B. mittels Svensson-Formel.

Ermittlungsarten:

Zinsstrukturkurve

siehe auch-> Svensson-Formel

Die Zinsstrukturkurve zeigt den Zusammenhang zwischen dem Zinssatz und der Restlaufzeit eines Wertpapiers. Sie wird aus [Nullkuponanleihen abgeleitet.

Nullkuponanleihen sind Anleihen ohne laufende Verzinsung, d.h. die Zahlung der Zinsen erfolgt am Ende der Laufzeit.[4] Die Rendite dieser Anleihe wird als Kassazinssatz oder Spot Rate bezeichnet.[5] Bei der Ableitung aus der Zinsstrukturkurve werden mittels der Svensson-Formel aus den Zinsdaten eines Zerobonds die laufzeitäquivalenten Zinsen abgeleitet.

Spot rates für langfristige Wertpapiere

Aus den Kassakursen (Spot rates) für sofortige Mittel (idR Nullkuponanleihen, Zero-Bonds) kann der Basiszinssatz ermittelt werden.[6]

Emissionsrenditen

Die Emissionsrendite (Neuemissionsrendite[7]) ist die Rendite eines emitierten Wertpapieres in Bezug auf seinen Emissionskurs.[8]

Alternativ zur Ableitung des Basiszinssatzes aus der Zinsstrukturkurve war vereinfachend auch in Höhe der Effektivrendite von Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von (ungefähr) 30 Jahren möglich. Dabei bestand die Möglichkeit auf die Effektivrenditen deutscher Bundesanleihen oder die kürzerfristigen österreichischen Daten abzustellen.[9] Gem. Rz. 104 KFS/BW 1 ist diese Methode nicht mehr zulässig.

Weblinks

Sekundärmarktrenditen / Umlaufrenditen

  • Synonyme: Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite

Die Umlaufrendite (Sekundärmarktrendite) gibt die Rendite von auf dem Rentenmarkt gehandelten Anleihen wieder.[10]

Aus der Umlaufrendite festverzinslicher Bundesanleihen wurde für den Basiszinssatz herangezogen, da sie leicht verfügbar war.[11] Die Ableitung aus der Sekundärmarktrendite ist wegen mangelnder Laufzeitäquivalenz abzulehnen.[12]

Mit Ende März 2015 wurde die Sekundärmarktrendite durch die „Umlaufgewichtete Durch-schnittsrendite für Bundesanleihen“ (UDRB) abgelöst. (Vgl. www.oenb.at, abgefragt 24.8.2017;)

Weblinks

Glättung / Rundung

Glättung

Bei der Ableitung ist in Deutschland eine Glättung der Zinsstrukturkurve vorzunehmen, d.h. es wird der durchschnittliche Tageswert der letzten drei Monate herangezogen.[13] KFS/BW 1 folgt der Stichtagsbetrachtung.

Rundung

In Deutschland wird zur Vermeidung einer Scheingenauigkeit der Basiszinssatz auf 0,25 %, bei einem Ergebnis der Berechnung von weniger als 1,0% p.a. auf 0,1 %, gerundet.[14] In Österreich ist dies nicht vorgesehen, wäre m.E. aber empfehlenswert. Wobei eine etwas kaufmännischere Rundung wünschenswert wäre (z.B. einheitlich 0,1%).

Basiszinssatz und Laufzeitäquivalenz

siehe auch-> Laufzeitäquivalenz

Der Zinssatz hängt bei nicht flachen Zinsstrukturkurven von der Laufzeit ab. Nach dem Prinzip der Laufzeitäquivalenz müssen Unternehmens- und Alternativerträge (sichere Anlage hinsichtlich ihrer Laufzeit vergleichbar sein.[15]

Da von einer unbegrenzten Unternehmensdauer auszugehen ist, es aber keine Anleihen mit unendlicher Laufzeit gibt, stellt sich die Frage wie der Zinssatz ab dem 30. Jahr zu ermitteln ist.

Möglichkeiten zur Fortschreibung für Laufzeiten über 30 Jahre:

  • direkte Extrapolation der Svensson-Methode,
  • Verwendung von Spot Rates, die auf Basis der jeweils letzten impliziten Forward Rate abgeleitetet wurden,
  • Verwendung der modellierten Spot Rate einer (hypothetischen) 30-jährigen Anleihe oder
  • Unterstellung eines konstanten Zinssatzes.
Direkte Extrapolation

Mittels Tabellenkalkulation lassen sich die Werte der Svenssonformel über die von der Deutschen Bundesbank berechneten 30 Jahre hinaus weiterrechnen.[16]

Impliziten Forward Rates

Aus Terminzinssätzen können Basiszinssätze abgeleitet werden.[17]

Unterstellung eines konstanten Zinssatzes

Bei dieser Vorgehensweise wird di Spot Rate der 30jährigen Anleihe bis zum Ende des Betrachtugnszeitraumes fortgeschriben.[18]

Dieser Ansatz wird für Österreich[19] und Deutschland[20] empfohlen.

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 103 ff;
  • IDW S 1 Rz. 114 ff;
  • KFS/BW 1 E7 (2022); in Litlist ?

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. 213 ff;
  • Dörschell u.a. (2012), S. 50 ff;
  • Hager (2014); S. 1128;

Unterlage(n)

  • Hager: Diskontierungszinssatz – Ein kurzer Überblick, Datei:Zins kurz.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;

Tabellen

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur


Einzelnachweise

  1. Vgl. Aschauer / Purtscher (2023), S. 213.
  2. Vgl. Aschauer / Purtscher (2023), S. 213.
  3. Ihlau / Duscha (2019), S. 89.
  4. Wikipedia, Stichwort: Nullkuponanleihe, abgefragt 12.10.2024.
  5. Dörschell u.a. (2012), S. 51.
  6. Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 163.
  7. Da keine Altpapiere emitiert werden, handelt es sich bei Neuemission um eine Tautologie.
  8. Wikipedia, Stichwort: Umlaufrendite, abgefragt 12.10.2024.
  9. Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 171.
  10. Wikipedia, Stichwort: Umlaufrendite, abgefragt 12.10.2024.
  11. Vgl. z.B. Mandl / Rabel (1997), S. 135.
  12. Vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 171.
  13. Vgl. WPH-Edition (2018), Tz. A 379 und die dort angeführte Literatur.
  14. Vgl. WPH-Edition (2018), Tz. A 380.
  15. Vgl. Unterlage (Äquivalenz), S. 1 f.
  16. Darstellung Dörschell u.a. (2012) S. 65 f
  17. Darstellung Dörschell u.a. (2012) S. 69 f
  18. Vgl. Dörschell u.a. (2012) S. 71
  19. Vgl. Aschauer / Purtscher (2023), S. 223.
  20. FAUB: Ergänzende Hinweise zur Bestimmung des Basiszinssatzes, zitiert bei Dörschell u.a. (2012) S. 71.

[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]