Ertragswertverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Beim '''Ertragswertverfahren''' wird der Unternehmenswert aus künftigen zu erwartenden ''Erträgen'' abgeleitet. Der ''[[Diskontierungszinssatz]]'' entspricht dem Zins des verschuldeten Unternehmens. Der ermittelte Wert stellt den [[Nettounternehmenswert]] (Wert des Eigenkapitals, Equity-Value) dar. Das Ertragswertverfahren stellt ein [[betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren]] dar. Sie wird häufig angewandt, da leicht verständlich und (vermeindlich) ein geringerer Datenbedarf besteht. Dabei wird übersehen, dass das Ertragswertverfahren auf einer integrierten Planung basieren muss.<ref>vgl. Rz. 58 KFS BW 1 (2014)</ref>
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Beim '''Ertragswertverfahren''' wird der Unternehmenswert aus künftigen zu erwartenden ''Erträgen'' abgeleitet. Der ''[[Diskontierungszinssatz]]'' entspricht dem Zins des verschuldeten Unternehmens. Der ermittelte Wert stellt den [[Nettounternehmenswert]] (Wert des Eigenkapitals, Equity-Value) dar. Das Ertragswertverfahren stellt ein [[betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren]] dar. Sie wird häufig angewandt, da leicht verständlich und (vermeindlich) ein geringerer Datenbedarf besteht. Dabei wird übersehen, dass das Ertragswertverfahren auf einer integrierten Planung basieren muss.<ref>Vgl. KFS BW 1 Rz. 58.</ref>
  
Basis Erträge können sein:Einzelreferenz<ref>vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33ff</ref> '''Was davon entspricht dem FTE?'''
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Es zählt mit den [[Discounted Cash-Flow-Verfahren]] zu den [[Diskontierungsverfahren]].
* Netto Cash-Flow beim Eigner
 
* Netto-Ausschüttung des Unternehmens
 
* Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens
 
* Netto-Einnahmen des Unternehmens
 
* Periodenerfolg des Unternehmens
 
  
Bei der [[Subjektiver Unternehmenswert|subjektiven Unternehmensbewertung]] stellt der Netto Cash-Flow beim Eigner, beim [[objektivierten Unternehmenswert]] die Netto-Ausschüttung des Unternehmens die theoretisch richtige Basis der Wertermittlung dar.<ref>Hager: Unterlage Ertragsertverfahren (in Vorbereitung)</ref>
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Als [[Ertrag]] kommt in Frage:<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33ff.</ref> <!--Was davon entspricht dem FTE?-->
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* [[Netto-Cash-Flow beim Eigner]]
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* [[Netto-Ausschüttung des Unternehmens]]
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* [[Einzahlungsüberschuss des Unternehmens]]
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* [[Netto-Einnahme des Unternehmens]]
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* [[Periodenerfolg des Unternehmens]]
  
''siehe auch-> [[Bewertungsverfahren]]''
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Bei der [[Subjektiver Unternehmenswert|subjektiven Unternehmensbewertung]] stellt der Netto Cash-Flow beim Eigner, beim [[Objektivierter Unternehmenswert|objektivierten Unternehmenswert]] die Netto-Ausschüttung des Unternehmens die theoretisch richtige Basis der Wertermittlung dar.<ref>Hager: Unterlage Ertragsertverfahren (in Vorbereitung)</ref>
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''siehe auch-> [[Bewertungsverfahren]], [[Vereinfachtes Ertragswertverfahren]]''
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Die Ertragswertmethode löste die [[Substanzwertverfahren|Substanz-]] und [[Mischverfahren]] als [[Betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren|betriebswirtschaftlich anerkannte Methode]] ab. Lange Zeit war jedoch der theoretisch richtige Ertragsbegriff strittig. Ursprünglich war der [[Nachhaltiger Ertrag|nachhaltiger Ertrag]] des Unternehmens für das Ertragswertverfahren maßgeblich.<ref>Vgl. FG 45, Kapitel IV "Die Ermittlung des nachhaltigen Zukunftserfolgs“.</ref> Im Fachgutachten KFS/BW 1 (1989) werden in Kap. 10.3.1. schon [[Periodenerfolg des Unternehmens|Periodenergebnisse]] diskontiert. Moxter (1990), S. 79 geht von [[Netto-Cash-Flow des Unternehmens|Ausschüttungen an den Eigner]] aus: "Der Ertrag, den ein Unternehmen seinem Eigner bringt, besteht in einem Vorteilsstrom, der vom Unternehmen. zum Eigner fließt. Nur was beim Eigner als 'Zufluss' auftritt, ist relevanter Ertrag.“
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Bereits im Fachgutachten KFS/BW 1 (2006), Rz. 9 war der Unternehmenswert aus dem Barwert der mit dem Eigentum am Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner abzuleiten. Im aktuellen Fachgutachten KFS/BW 1 (2014) Rz. 49 wird der Ertrag mit dem [[Flow to Equity]] (FTE) gleichgesetzt.
  
 
== Literatur ==
 
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=== Fachgutachten ===
 
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* Rz. 48 ff KFS/BW 1 (2014)
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* KFS/BW 1 Rz. 48 ff  
* Rz. 101, 104 ff IDW S1 (2008)
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* IDW S1 Rz. 101, 104 ff  
  
 
=== Fachliteratur ===
 
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* Bachl (2011), 11
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* Bachl (2015), 11
 
* Drukarczyk / Schüler (2016), 230
 
* Drukarczyk / Schüler (2016), 230
 
* Ihlau ua (2013), 43, 46ff, 109
 
* Ihlau ua (2013), 43, 46ff, 109
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=== Unterlage(n) ===
  
* Hager: ''Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht '', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Basisseminar BFA, Stand September 2015
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* Hager: ''"Bewertungsmethoden – Eine Übersicht"'', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Stand Okt. 2024;
  
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* Hager: ''Mustertabelle Ertragswertverfahren'', [[Datei:Ertragswert-muster.xlsx]], Stand Okt. 2024;
 
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== Weblinks ==
 
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Ertragswertverfahren Ertragswertverfahren bei Wikipedia], abgefragt 14.1.2017
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Ertragswertverfahren Ertragswertverfahren bei Wikipedia], abgefragt 14.1.2017
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== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />
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[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]

Aktuelle Version vom 21. Oktober 2024, 05:32 Uhr

Kurzinfo!

Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert aus künftigen zu erwartenden Erträgen abgeleitet. Der Diskontierungszinssatz entspricht dem Zins des verschuldeten Unternehmens. Der ermittelte Wert stellt den Nettounternehmenswert (Wert des Eigenkapitals, Equity-Value) dar. Das Ertragswertverfahren stellt ein betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren dar. Sie wird häufig angewandt, da leicht verständlich und (vermeindlich) ein geringerer Datenbedarf besteht. Dabei wird übersehen, dass das Ertragswertverfahren auf einer integrierten Planung basieren muss.[1]

Es zählt mit den Discounted Cash-Flow-Verfahren zu den Diskontierungsverfahren.

Als Ertrag kommt in Frage:[2]

Bei der subjektiven Unternehmensbewertung stellt der Netto Cash-Flow beim Eigner, beim objektivierten Unternehmenswert die Netto-Ausschüttung des Unternehmens die theoretisch richtige Basis der Wertermittlung dar.[3]

siehe auch-> Bewertungsverfahren, Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Geschichtlicher Überblick

Die Ertragswertmethode löste die Substanz- und Mischverfahren als betriebswirtschaftlich anerkannte Methode ab. Lange Zeit war jedoch der theoretisch richtige Ertragsbegriff strittig. Ursprünglich war der nachhaltiger Ertrag des Unternehmens für das Ertragswertverfahren maßgeblich.[4] Im Fachgutachten KFS/BW 1 (1989) werden in Kap. 10.3.1. schon Periodenergebnisse diskontiert. Moxter (1990), S. 79 geht von Ausschüttungen an den Eigner aus: "Der Ertrag, den ein Unternehmen seinem Eigner bringt, besteht in einem Vorteilsstrom, der vom Unternehmen. zum Eigner fließt. Nur was beim Eigner als 'Zufluss' auftritt, ist relevanter Ertrag.“

Bereits im Fachgutachten KFS/BW 1 (2006), Rz. 9 war der Unternehmenswert aus dem Barwert der mit dem Eigentum am Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner abzuleiten. Im aktuellen Fachgutachten KFS/BW 1 (2014) Rz. 49 wird der Ertrag mit dem Flow to Equity (FTE) gleichgesetzt.

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 48 ff
  • IDW S1 Rz. 101, 104 ff

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 11
  • Drukarczyk / Schüler (2016), 230
  • Ihlau ua (2013), 43, 46ff, 109
  • Mandl / Rabel (1997), 31ff, 108ff, 384f
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 171ff

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Tabellen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. KFS BW 1 Rz. 58.
  2. Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33ff.
  3. Hager: Unterlage Ertragsertverfahren (in Vorbereitung)
  4. Vgl. FG 45, Kapitel IV "Die Ermittlung des nachhaltigen Zukunftserfolgs“.