Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise 1: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * internationale Rechnungslegung | ||
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+ | === Bilanzberichtigung & Offenlegung (UGB) (6.11.2024) === | ||
+ | siehe auch | ||
+ | * [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Offenlegung und Prüfung (21.12.2021)]] | ||
+ | * [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Offenlegung (UGB) (6.6.2021)]] | ||
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+ | Offenlegung: | ||
+ | * [[Offenlegung]] ändern in [[Offenlegung (Begriff)]] | ||
+ | * [[Offenlegung (Gutachten)]] | ||
+ | * [[Offenlegung (UGB)]] Weiterleitung [https://de.wikipedia.org/wiki/Publizit%C3%A4tspflicht#%C3%96sterreich Wiki] | ||
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+ | Fe: | ||
+ | * [[Bilanzänderung]] | ||
+ | * [[Bilanzberichtigung]] | ||
+ | * [[Jahresabschlussprüfung]] Weiterleitung [https://de.wikipedia.org/wiki/Jahresabschlusspr%C3%BCfung Wiki] | ||
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+ | * Bewertung immaterielles Vermögen | ||
+ | * Jahresabschlussanalyse | ||
+ | * internationale Rechnungslegung | ||
+ | * Liegenschaftsbewertung | ||
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+ | * Steuerrecht | ||
+ | * Unternehmensbewertung | ||
+ | * Unternehmensrecht | ||
+ | * Wert | ||
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+ | * Synonyme: ''[[]]'' | ||
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+ | Siehe auch: | ||
+ | * [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Wachstum (Unternehmen)]] | ||
+ | * [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Jahresabschlussanalyse JAA (19.12.2022)]] | ||
'''fe <!-- erg, (zT) ok -->''' | '''fe <!-- erg, (zT) ok -->''' | ||
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===== <s>Wachstum (Begriff)</s> ===== | ===== <s>Wachstum (Begriff)</s> ===== | ||
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===== Unternehmenswachstum ===== | ===== Unternehmenswachstum ===== | ||
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− | + | ===== Kapazität ===== | |
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− | ''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/ | + | ''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Kapazit%C3%A4t_(Wirtschaft) </u>'' |
+ | Kapazität (englisch „capacity“) ist in der Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre die maximal dem Produktionsprozess in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung stehende Anzahl an Personal, Maschinen, Werkzeugen und Räumen. | ||
− | ; | + | ;Allgemeines |
+ | Da Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre unterschiedliche Erkenntnisobjekte zum Gegenstand haben, muss die Definition des Begriffes Kapazität unterschiedlich ausfallen. Einzige Gemeinsamkeit in beiden Disziplinen ist die maximale Leistungsfähigkeit von Produktionsfaktoren je Zeitspanne.[1] Die Volkswirtschaftslehre befasst sich dabei primär mit Fragen zu Produktionspotenzialen und Engpass-Sektoren, die das Bruttoinlandsprodukt limitieren können und Kapazitätsauslastungen. Ansonsten greift sie im Rahmen einer Aggregation auf die einzelnen betrieblichen Kapazitäten zurück, die die Betriebswirtschaftslehre liefert. | ||
− | + | '''erg''' | |
− | + | ''<u>https://en.wikipedia.org/wiki/Capacity_utilization </u>'' | |
− | + | ''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapazitaet-38981 </u>'' | |
+ | Nutzungspotenzial; maximales Produktionsvermögen eines Potenzialfaktors bzw. eines Potenzialfaktorsystems (Arbeitssystems) in quantitativer (quantitative Kapazität) und qualitativer Hinsicht (qualitative Kapazität) für eine definierte Bezugsperiode. In Abhängigkeit vom technischen oder organisatorischen Verbund der Potenzialfaktoren bzw. Potenzialfaktorsysteme lässt sich die Kapazitaät einer Produktionsstelle, einer Produktionsstufe, eines Produktionswerkes (-betriebes) und einer ganzen Unternehmung unterscheiden. | ||
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===== Wirtschaftswachstum ===== | ===== Wirtschaftswachstum ===== | ||
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=== Zins(satz) (29.10.2024) === | === Zins(satz) (29.10.2024) === | ||
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* [[Zins]] '''siehe Kalkulatorische Zinsen''' | * [[Zins]] '''siehe Kalkulatorische Zinsen''' | ||
− | * [[Zinseszins]] - bisher auf [https://de.wikipedia.org/wiki/Zinseszins Wiki] verlinkt: (Zins (Begriff)) | + | * [[Zinseszins]] - bisher auf [https://de.wikipedia.org/wiki/Zinseszins Wiki] verlinkt: ([[Zins (Begriff)]]) |
* [[Zinsrechnung]] - bisher auf [https://de.wikipedia.org/wiki/Zinsrechnung Wiki] | * [[Zinsrechnung]] - bisher auf [https://de.wikipedia.org/wiki/Zinsrechnung Wiki] | ||
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− | ===== | + | ===== Zinssatz ===== |
− | + | [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Zinssatz|in Arbeit]] | |
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'''fe <!-- erg, (zT) ok -->''' | '''fe <!-- erg, (zT) ok -->''' | ||
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+ | ;Arten von Zinssätzen | ||
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+ | Man unterscheidet insbesondere verschiedene Arten von Zinssätzen: | ||
+ | |||
+ | Nominalzinssatz: Reiner Zinssatz, mit dem der Zinsbetrag errechnet wird | ||
+ | Realzinssatz: Ein um die Wirkung der Inflation bereinigter Nominalzinssatz | ||
+ | Effektivzinssatz: Ein nach Einbeziehung von Auszahlungskurs, Nebenkosten und unterperiodigen Zinszahlungen errechneter Zinssatz | ||
+ | Referenzzinssatz: Ein von neutraler Stelle institutsübergreifend täglich für eine bestimmte Währung und Laufzeit ermittelter Zinssatz. | ||
+ | |||
+ | Grundlagenzinssätze der Gesamtwirtschaft sind: | ||
+ | |||
+ | Leitzinssatz für Interbankkredite | ||
+ | Eckzinssatz für Spareinlagen. | ||
+ | |||
+ | Folgender Begriff stellt nur auf die Höhe des Zinssatzes ab und lässt sich auf jegliche Art von Zinssätzen anwenden: | ||
+ | |||
+ | Negativzins: Jeder Zinssatz, der kleiner als Null ist (Beispiel: −0,88 %). | ||
+ | |||
+ | ;Festzins und variabler Zins | ||
+ | |||
+ | Unter Festzins versteht man einen Zinssatz, der für eine bestimmte Laufzeit unverändert konstant bleibt, unabhängig von der aktuellen Marktentwicklung der Marktzinsen. Eine Legaldefinition bietet § 489 Abs. 5 BGB, wonach ein „gebundener“ Zinssatz für die gesamte Vertragslaufzeit als feststehende Prozentzahl vereinbart wird. Ein Festzins kann entweder für die gesamte Laufzeit eines Kredites oder einer Geldanlage vereinbart werden oder aber nur für einen Teil der Laufzeit (siehe Zinsbindungsfrist). Ein variabler Zins ist ein sich an die aktuelle Marktlage anpassender Zins. Unzulässig sind bei Verträgen mit variablen Zinsen willkürliche Zinsgestaltungen.[2] Es ist vielmehr vertraglich ein Referenzzinssatz festzulegen, der die individuelle Vertragsgestaltung berücksichtigt und in öffentlichen Medien zugänglich ist.[3] Dabei bietet sich die Zeitreihen-Datenbank der Deutschen Bundesbank an.[4] | ||
+ | |||
+ | ;Interner Zinsfuß | ||
+ | |||
+ | Der interne Zinsfuß ist derjenige Zinssatz, bei dem der Kapitalwert einer Zahlungsreihe oder eines Projektes der Definition nach genau null ist. Hieraus lässt sich mithilfe der Methode des internen Zinsfußes schließen, ob die Durchführung dieses Projektes vorteilhaft ist oder nicht. Vorteilhaft – und daher einen positiven Kapitalwert liefernd – ist das Projekt immer dann, wenn der Kalkulationszinssatz niedriger ist als der interne Zinssatz, unvorteilhaft in dem Falle, wenn der Kalkulationszinssatz höher liegt. Auch als Effektivzins (bei Finanzierungen) oder Internal Rate of Return (IRR) bezeichnet. | ||
+ | Kalkulationszinsfuß | ||
+ | |||
+ | Der Kalkulationszinsfuß oder Kalkulationszinssatz (engl. hurdle rate oder required rate of return) wird in der Investitionsrechnung bei Discounted Cash-Flow Analysen verwendet. Er bezeichnet die subjektive Mindestverzinsungsforderung eines Anlegers an seine Investition und bestimmt, wie stark weiter in der Zukunft liegende Zahlungen auf ihren Barwert abgewertet werden. Der Kalkulationszinsfuß wird ermittelt, indem die Kapitalkosten oder gewichteten Kapitalkosten um eine Risikoprämie erhöht (Investition) oder vermindert (Kreditvergabe) werden. | ||
+ | |||
+ | Unter Berücksichtigung des Zeitwertes des Geldes wird deutlich, dass die Forderung nach einer hohen Rendite gleichbedeutend mit der Forderung nach riskanteren und kurzfristigeren Investitionen ist, da gegenwartsnahe Zahlungen stärker bewertet werden als spätere. | ||
+ | |||
+ | ;Siehe auch | ||
+ | |||
+ | Zinsrechnung | ||
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+ | ''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Zinssatz#/media/Datei:Abzinsung.svg </u>'' <s></s> <!-- --> | ||
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+ | ''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinssatz-50695 </u>'' <s></s> <!-- --> | ||
+ | |||
+ | ''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsfuss-50016 </u>'' <s></s> <!-- --> | ||
+ | I. Allgemein | ||
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+ | 2. Arten: a) Nominal-Zinsfuß: Dieser entspricht der Höhe der reinen zu leistenden Zinszahlungen. | ||
+ | b) Effektivverzinsung: Diese beinhaltet sämtliche Kosten eines Darlehens; sie weicht vom Nominal-Zinsfuß ab, wenn ein Disagio auf den Darlehensbetrag vereinbart ist. Die Effektivverzinsung entspricht dem internen Zinsfuß der Kreditzahlungsreihe. Über das Disagio kann die Effektivverzinsung beliebig fein eingestellt werden. | ||
− | + | 3. Die Höhe des Zinsfußes hängt ab von der Dauer der Kapitalüberlassung und von gewährten Sicherheiten durch den Darlehensnehmer. | |
− | + | II. Kostenrechnung | |
− | + | Kalkulatorische Zinsen werden in der Kostenrechnung als Opportunitätskosten auf der Basis des betriebsnotwendigen Kapitals ermittelt. | |
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− | + | III. Investitionsrechnung | |
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− | + | Der Kalkulationszinsfuß wird in der Investitionsrechnung zum Diskontieren von Einzahlungsüberschüssen zur Ermittlung des Kapitalwertes verwendet. Er entspricht der erwarteten Rendite der besten möglichen Alternativanlage am Kapitalmarkt. | |
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''<u> </u>'' | ''<u> </u>'' | ||
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− | + | ===== Mindestansprüche ===== | |
* ''Weiterleitung'': | * ''Weiterleitung'': | ||
''Hauptartikel-> [[]]'' | ''Hauptartikel-> [[]]'' | ||
* Synonyme: ''[[]]'' | * Synonyme: ''[[]]'' | ||
− | ''siehe auch-> [[]]'' | + | ''siehe auch-> [[]]'' |
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'''fe <!-- erg, (zT) ok -->''' | '''fe <!-- erg, (zT) ok -->''' | ||
− | ''<u> </u>'' | + | ''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsgarantie-49839 </u>'' |
+ | Gewährleistung der vertraglichen Verzinsung von Schuldverschreibungen (Anleihen) durch einen Dritten, i.d.R. durch den Staat. Bei Staatsanleihen kann eine Zinsgarantie auch durch bestimmte Staatseinnahmen vereinbart werden. | ||
+ | |||
+ | ''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/dividendengarantie-36151 </u>'' | ||
+ | Gewährleistung einer Mindestdividende an die Aktionäre, z.B. durch Mehrheitsbesitzer (Obergesellschaft) oder eine stark beteiligte Bank. Stimmrechtslose Vorzugsaktien sind i.d.R. mit einer Dividendengarantie versehen, d.h. dass die Dividende nachgezahlt werden muss, wenn in Verlustjahren keine Ausschüttung erfolgte. | ||
+ | |||
+ | ''<u>Hurdle Rate </u>'' | ||
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− | === | + | ===== Zins ===== |
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* ''Weiterleitung'': | * ''Weiterleitung'': | ||
''Hauptartikel-> [[]]'' | ''Hauptartikel-> [[]]'' | ||
* Synonyme: ''[[]]'' | * Synonyme: ''[[]]'' | ||
− | ''siehe auch-> [[]]'' | + | ''siehe auch-> [[]]'' |
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'''fe <!-- erg, (zT) ok -->''' | '''fe <!-- erg, (zT) ok -->''' | ||
− | ''<u>https:// | + | ''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Zins </u>'' |
+ | Zins (lateinisch census ‚Abschätzung‘)[1] ist das Entgelt, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt. Gegensatz ist der Negativzins. | ||
+ | |||
+ | Die Volkswirtschaftslehre definiert ihn als Preis für die befristete Überlassung des Produktionsfaktors Kapital. Diese Kapitalüberlassung kann einerseits in Form des Kredits (Kreditzins, Sollzins) und andererseits als Geldanlage (Habenzins) geschehen. Die Zahlung des Zinses erfolgt beim Kredit durch den Kreditnehmer an den Kreditgeber, bei der Geldanlage durch den Schuldner/Emittent an den Anleger. Beim Kreditnehmer stellt diese Zahlung einen Zinsaufwand dar, beim Kreditgeber entsprechend einen Zinsertrag (umgekehrt beim Negativzins). | ||
+ | |||
+ | Die Zentralbanken legen die Leitzinsen fest und setzen damit obere und untere Grenzen für die Geldmarktzinsen (EURIBOR oder LIBOR), zu denen sich Geschäftsbanken untereinander Kredite einräumen. Ein Interbankenkredit könnte nämlich durch einen Kredit bei der Zentralbank und Übertragung von Zentralbankgeld substituiert werden. Über die mittel- bis langfristigen Ausblicke der Zentralbanken und weitere Transmissionsmechanismen wirken sich Leitzinsänderungen auch auf Spar- und Kreditzinsen längerer Laufzeit und andere Größen der Volkswirtschaft wie Lohnniveau, Inflation oder Wirtschaftswachstum aus. | ||
+ | |||
+ | Wegen der weltweit praktizierten Geldpolitik der Zinssteuerung durch die Zentralbanken bestimmen die Leitzinsen das Geldangebot und nicht umgekehrt. Denn Banken können sich zum Leitzins so viel Geld beschaffen, wie für ihre Zwecke erforderlich. Es wird dann in diesem Umfang von der Zentralbank geschöpft.[38] Somit sind die verschiedenen Geldmengen endogene Größen des Wirtschaftssystems abhängig vom Zinsniveau. | ||
+ | |||
+ | In den Wirtschaftswissenschaften ist die oben erklärte Zinsweitergabe (englisch interest rate pass-through) als Teil der erwähnten Transmissionsmechanismen Gegenstand der Forschung. So funktioniert die Anpassung der Haben- und Kreditzinsen an geänderte Leitzinsen in einigen Ländern der Europäischen Währungsunion schneller und vollständiger als in anderen.[39][40] Auch scheinen die Theorie des Klein-Monti-Modells (1971) und dessen Erweiterungen auf ein Oligopol-Umfeld das Zinssetzungsverhalten der Geschäftsbanken realistischer zu erklären, als eine einfache Betrachtung im perfekten Wettbewerb.[41] | ||
+ | |||
+ | Im deutschen Zivilrecht sind Zinsen die Früchte einer Geldforderung (§ 99 BGB). Für die Erfassung von Zinseinnahmen gilt im Steuerrecht und in der Finanzwissenschaft das Nominalwertprinzip, wonach als Maßstab für den Geldwert nur das Geld selbst zulässig sei, nicht jedoch andere Bezugsgrößen (Grundsatz: Euro 2002 = Euro 2020). | ||
+ | |||
+ | ''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/geldzins-36184 </u>'' | ||
+ | <s>Nominalzins; Erscheinungsform des Zinses in der Geldwirtschaft. Geldzins wird in den monetären Zinstheorien als Erklärung für die Existenz des Zinses angeführt.</s> | ||
+ | |||
+ | ''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsen-47990 </u>'' | ||
+ | Volkswirtschaftslehre | ||
+ | |||
+ | 1. Begriff: Preis für die Überlassung von Kapital bzw. Geld. In diesem Sinn werden auch Mieten und Pacht gelegentlich als Zinsen angesehen. | ||
+ | |||
+ | 2. Höhe: Der Zinssatz bildet sich nach marktmäßigen Gesetzen von Angebot und Nachfrage. Die Höhe variiert je nach der Länge der Leihfristen; dadurch unterschiedliche Zinssätze am Geld- und Kapitalmarkt. Durch geldpolitische Maßnahmen kann die Höhe des Zinssatzes beeinflusst werden (Offenmarktgeschäfte, Angebote ständiger Fazilitäten). Es können auch Zinsgrenzen vorgeschrieben sein. | ||
+ | |||
+ | 3. Wirtschaftstheoretische Behandlung des Zinsproblems: Zinstheorie. | ||
+ | |||
+ | Bankwesen | ||
+ | |||
+ | 1. Zu unterscheiden: a) Aktiv- oder Sollzinsen: Zinsen, die die Bank erhält, also der Kunde zu zahlen hat. | ||
+ | b) Passiv- oder Habenzinsen: Zinsen, die die Bank für die Einlagen an die Kunden zu vergüten hat. | ||
+ | |||
+ | 2. Die Höhe der Zinsen ist grundsätzlich vertraglich zu vereinbaren. Sie können je nach Marktlage und Fristigkeit der Einlage schwanken. | ||
+ | |||
+ | Vgl. auch Zinsänderungsrisiko. | ||
+ | |||
+ | Bürgerliches Recht, Handelsrecht | ||
+ | |||
+ | Rechtlich unterscheidet man vertraglich vereinbarte und gesetzliche Zinsen (vgl. §§ 246, 247 BGB). Ohne Vereinbarung sind u.a. Verzugszinsen und Prozesszinsen zu zahlen. Kaufleute untereinander sind berechtigt, für ihre Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften vom Tage der Fälligkeit an Zinsen zu fordern (§ 353 HGB). | ||
+ | |||
+ | Für Darlehen, Vorschüsse, Auslagen u.a. Verwendungen können sie vom Tage der Leistung an Zinsen berechnen (§ 354 HGB). | ||
+ | |||
+ | Vgl. auch Basiszinssatz, Zinsfuß, Zinseszinsen. | ||
+ | |||
+ | Finanzbuchhaltung | ||
+ | |||
+ | Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). | ||
+ | |||
+ | 1. Aufwandszinsen und zinsähnliche Aufwendungen (§ 275 II Nr. 13, III Nr. 12 HGB). | ||
+ | |||
+ | 2. Ertragszinsen(§ 275 II Nr. 9–11, III Nr. 8–10 HGB). | ||
− | + | 3. Fremdkapitalzinsen sind im Regelfall weder Anschaffungs- noch Herstellungskosten; sie können als Anschaffungskosten(aber nur bei Neuanlagen mit längerer Bauzeit und entsprechenden Vorauszahlungen, strittig) oder als Herstellungskosten(§ 255 III HGB) nur ausnahmsweise aktiviert werden. | |
− | + | 4. Skonti sind keine Aufwands- oder Ertragszinsen, sie sind Anschaffungspreisminderungen bzw. Erlösschmälerungen. | |
− | + | Kostenrechnung | |
− | |||
− | + | 1. Begriff/Charakterisierung: Entgelt für die Inanspruchnahme des Produktionsfaktors Kapital (Finanzmittel), unabhängig vom verwendeten Kostenbegriff (wertmäßiger Kostenbegriff, pagatorischer Kostenbegriff, entscheidungsorientierter Kostenbegriff). | |
− | |||
− | + | 2. Erfassung und Verrechnung: a) Vollkostenrechnung: Ansatz von kalkulatorischen Zinsen für das gesamte im Betrieb eingesetzte Kapital anstelle tatsächlich gezahlter Zinsen. Die Höhe des einheitlichen Zinssatzes leitet sich dabei zumeist aus den Kosten einer langfristigen Fremdfinanzierung ab, wird in vielen Unternehmen jedoch auch unter unternehmenspolitischen Erwägungen festgesetzt. In den letzten Jahren hat die Ableitung der Zinshöhe aus kapitalmarktbezogener Sicht - gemäß dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) - im Rahmen der Wertorientierung des Unternehmens (Shareholder Value) eine immer größere Bedeutung gewonnen. | |
+ | b) Entscheidungsorientierte Zinsen sind ihrem Wesen nach eine spezielle Kategorie variabler Gemeinkosten (variable Kosten, Gemeinkosten). Ihre genaue Höhe lässt sich für eine bestimmte kapitalbindende Entscheidung nicht bestimmen, zusätzlich benötigte Finanzmittel ziehen jedoch stets zusätzliche Finanzierungskosten nach sich. Für die Fundierung und Kontrolle von Entscheidungen muss deshalb (nach einer detaillierten Bestimmung der Höhe des gebundenen Kapitals) der Wertansatz prinzipiell offenbleiben, kann nur in seiner möglichen Bandbreite (unterschiedliche Zinssätze für unterschiedliche Finanzierungsquellen) vorgegeben werden. Erforderlich sind darauf aufbauend entscheidungsbezogene Sensitivitätsüberlegungen mit alternativen Zinssätzen innerhalb dieser Bandbreite. | ||
− | + | Steuerrecht | |
− | + | 1. Abgabenordnung: Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einer Steuernachforderung oder Steuererstattung, ist diese gemäß § 233a AO zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. | |
− | + | 2. Einkommensteuer: Vereinnahmte Zinsen fallen in die Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn sie keine Betriebseinnahmen darstellen. | |
− | + | Vgl. auch Schuldzinsen. | |
− | ''<u> </u>'' | + | 3. Gewerbesteuer: Zinsen sind ab dem Erhebungszeitraum 2008 als Finanzierungsentgelte unabhängig von ihrer Laufzeit der gewerbeertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag) hinzuzurechnen. Der Hinzurechnungsbetrag beläuft sich auf 25 Prozent (und unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 100.000 Euro über sämtliche Finanzierungsentgelte). |
+ | |||
+ | |||
+ | ''<u>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21260/zins/ </u>'' | ||
+ | der Preis für die zeitlich befristete (selten unbefristete) Überlassung eines Vermögensgegenstands (Kapital). Der Zins stellt insoweit die Entlohnung des Produktionsfaktors Kapital dar (Kapitalzins). Der Begriff Zins wird meist auf die am häufigsten vorkommende Bedeutung als Preis für die Inanspruchnahme einer bestimmten Geldsumme (Geldkapital) in Form eines Kredits oder Darlehens beschränkt (Geldzins, Kreditzins, Darlehenszins). | ||
+ | |||
+ | Als Zins wird oft sowohl der Zinssatz als Prozentsatz der geliehenen Geldsumme pro Zeiteinheit (auf ein Jahr berechneter Jahreszins) bezeichnet als auch der Zinsbetrag in Geldeinheiten. Aus der Sicht des Gläubigers bzw. Kreditgebers sind dies der Zinsertrag (Zinseinnahmen, Zinseinkünfte), aus der Sicht des Schuldners bzw. Kreditnehmers die Zinskosten (Zinsausgaben, Zinsaufwand). Die Zinsen werden nach der Zinsformel berechnet. | ||
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* [[Arbitrage Pricing Theory]] (1.11.2024) | * [[Arbitrage Pricing Theory]] (1.11.2024) | ||
* [[Arbitrage]] (3.11.2024) | * [[Arbitrage]] (3.11.2024) | ||
+ | * [[Portfoliotheorie]] (10.11.2024) | ||
+ | * [[Hurdle Rate]] (11.11.2024) | ||
== Einzelnachweise== | == Einzelnachweise== | ||
<references /> | <references /> |
Aktuelle Version vom 23. November 2024, 04:55 Uhr
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Bachl (2018)
- S. 57 f
In der jüngeren Literatur und Praxis wird zudem der Konsistenz von Wachstums-, Thesaurierungs und Renditenannahmen in der Terminal Value-Phase besonderes Augenmerk geschenkt. Wachstum resultiert dabei annahmegemäß aus der Investition von einbehaltenen (thesaurierten) Mitteln. Es gilt folgender Zusammenhang:
g = b -R O N IC
g Wachstumsrate b Thesaurierungsquote
Wie oben bereits in Kapitel 7.4. dargestellt, führt eine Gleichsetzung der Rendite auf die (Neu-)Investition der thesaurierten Mittel (RONIC) mit den Kapitalkosten des Bewertungsmodells dazu, dass weiteres Wachstum zu keiner weiteren Steigerung des Unternehmenswertes führt. Dies wäre nur dann der Fall, wenn RONIC über den Kapitalkosten liegt. In der jüngeren Bewertungspraxis zeigt sich doch eine verstärkte Tendenz zur Annahme eines wertneutralen Wachstums, wodurch die früher beobachtbaren Wachstumsabschläge von den Kapitalisierungszinsfüßen der Rentenphase nicht mehr ganz so häufig anzutreffen sind.
- S. 34 f
In Abhängigkeit des angenommen Wachstums („g“) der Unternehmenserträge und der Rendite der wachstumsbedingten Nettoneuinvestitionen („RONIC“; Return on New Invested Capital) lässt sich die für das Wachstum erforderliche Thesaurierungsquote („b“) der Free Cash Flows wie folgt ermitteln:
b=g/RONIC
Die Ausschüttungsquote ergibt sich dann natürlich aus „1-b“. Zur Berechnung des RONIC wird die wachstumsbedingte Steigerung des NOPLAT zu den Nettoneuinvestitionen im Bereich des Anlagevermögens und des Working Capital in Beziehung gesetzt. Im vorliegenden Fall errechnet sich ein RONIC von 37,06 %. Dies ergibt bei einem Wachstum von 5 % eine Thesaurierungsquote von 13,49 % und eine Ausschüttungsquote von 86,51 %. Multipliziert man jetzt das NOPLAT der TV-Phase mit der Ausschüttungsquote, ergibt sich ein ausschüttbarer Free Cash Flow von EUR 363.203 (die Abweichung zum oben dargestellten Wert von EUR 363.195 entspringt Rundungsdifferenzen). Eine analoge Berechnung kann auch zum ausschüttbaren Flow To Equity durchgeführt werden, wobei hier anstelle des NOPLAT auf den Jahresüberschuss und anstelle des RONIC auf RONE (Return on New Equity) abzustellen ist.
Die Berücksichtigung von Wachstum führt hier durch die Reduktion der bewertungsrelevanten Cash Flows zunächst zu einem (paradox anmutenden) wertmindernden Effekt. Ein gegenläufig und deutlich werterhöhender Effekt ergibt sich aber sonach bei Anwendung des sogenannten „Value Driver-Modell“ durch Kürzung des angewendeten Kapitalisierungszinssatzes um die angenommene Wachstumsrate (vgl auch unten Kapitel 9.6.).
Gerade der Konsistenz der Annahmen in Bezug auf nachhaltige Renditeerwartung, Wachstumsrate und Thesaurierung wird auch im Fachgutachten KFS BW 1 der KSW besonderes Augenmerk geschenkt.
Wörtlich wird in Tz 64 dazu Folgendes festgehalten: „Über die zu erwartende langfristige Entwicklung des Rentabilitätsniveaus des zu bewertenden Unternehmens in der Rentenphase sind unter Berücksichtigung der dafür relevanten Einflussfaktoren wie die Widerstandfähigkeit des Unternehmens gegen den Abbau von Überrenditen (Konvergenzprozesse) geeignete Annahmen zu treffen. Dabei kann unterstellt werden, dass die Rendite (nach Unternehmenssteuern) aus der Wiederveranlagung thesaurierter Beträge langfristig den Kapitalkosten entspricht (Konvergenzannahm e).“
Die Empfehlung des Fachgutachtens KFS BW 1, die wohl in der Praxis im Regelfall Anwendung finden wird (Ausnahmen sind natürlich in begründeten Fällen geboten), bedeutet Folgendes. Die Rendite auf im Unternehmen thesaurierte und dort investierte Beträge wird den Kapitalkosten gleichgesetzt. Die Rendite auf das bereits am Beginn der Rentenphase investierte Kapital wird hingegen unverändert für die Zukunft fortgeschrieben. Sehr langfristig nähert sich daher insgesamt die Rendite den Kapitalkosten an. Nachdem sich neu investiertes Kapital exakt zu den Kapitalkosten verzinst, hat zukünftiges Wachstum letztendlich keinen wertsteigernden Effekt (auch als „kapitalwertneutrale Wiederveranlagung“ bezeichnet). Für diesen Fall gilt für die Berechnung des Barwertes der ewigen Rente beim Bruttoverfahren folgende Formel:
TV = NOPLAT/WACC
Bei Anwendung des Equity Verfahrens gilt folgende Formel: TV=JÜ/EKV Obige Formeln werden auch als "Konvergenz-Formel" bezeichnet. Für die Ableitung dieser Formeln und Darstellung der weiterführenden Zusammenhänge sei an dieser Stelle auf spezielle Literatur (vgl zB Rabel, RWZ 2014, 218) und auf die Empfehlung der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenates für Betriebswirtschaft der KSW zur „Grobplanungsphase und Rentenphase (Terminal Value)“ vom 4. 11. 2015 verwiesen.
Aschauer / Purtscher, S. 50 f Das W a c h s tu m g d er finanziellen Ü berschüsse ergibt sich d u r c h die N ettoinvestitio nen q d e r aktuellen Periode sowie d ere n zu k ü n ftig e Rendite. D iese R endite a u f das n eu in v e stie rte K apital w ird a u c h als „ R e tu rn o n N e w I n v e s te d C a p ita l“, kurz R O N IC , bezeichnet. Es ergibt sich folgende G leich u n g für das W a c h s tu m :66
(13) g = q * R O N I C
O d e r u m fo rm u lie rt en tsp rich t das W a c h s t u m # d i v i d i e r t d u r c h die T h e s a u rie ru n g s qu o te q den zukünftigen R enditen a u f die N e tto n e u in v e stitio n e n ):
(14) R O N IC = g/q
Hierbei w ird offensichtlich, dass die A u sw irk u n g d e r e rfo d erlic h en T h e s a u rie ru n g s quote erheblich a u f den Barwert in der ewigen Rente einwirkt. Folgende zwei E x trem beispiele (q von 0,1 % u n d 99 %) zeigen die A u sw irk u n g en :
(100) - (1 - 0 ,1 %) (100) ■( 1 - 9 9 % ) 1 V = -------- — — — ----- —- =1.665 T V = — — -------------- — = ca. 17 8 % - 2 % 8 % - 2 %
D am it zeigt sich auch die h o h e Relevanz d e r erfo rd e rlich e n T h e s a u rie ru n g s q u o te in der ewigen Rente für die U n te rn e h m e n s b e w e rtu n g . Sollte diese T h e s a u rie ru n g s quote etwa gegen 0 gehen, w ird d a m it gleichzeitig unterstellt, dass die R e n d ite n - bei gleichbleibendem W a c h s tu m - ins U n e n d lic h e steigen. D a h e r k o m m t in d e r U n te r nehm en sb e w ertu n g d er Frage d e r G e w in n v e rw e n d u n g eine h o h e R elevanz zu, d a so wohl h o h e G e w in n a u ssch ü ttu n g en als auch h o h e Investitionen d e n U n te r n e h m e n s w ert in d er ew igen R ente d eutlich v e rä n d e rn k ö n n e n u n d d a m it klare A u sw irk u n g en a u f die R endite des U n te r n e h m e n s haben.
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Wachstum (1.11.2024)
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Diverse Hinweise:
- Wachstumunternehmen (5.8.2023)
- Wachstumsäquivalenz (29.1.2022)
- Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Capital Asset Pricing Model#Inflation und Wachstum
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Wachstum (Begriff)
Unternehmenswachstum
Kapazität
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapazit%C3%A4t_(Wirtschaft) Kapazität (englisch „capacity“) ist in der Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre die maximal dem Produktionsprozess in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung stehende Anzahl an Personal, Maschinen, Werkzeugen und Räumen.
- Allgemeines
Da Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre unterschiedliche Erkenntnisobjekte zum Gegenstand haben, muss die Definition des Begriffes Kapazität unterschiedlich ausfallen. Einzige Gemeinsamkeit in beiden Disziplinen ist die maximale Leistungsfähigkeit von Produktionsfaktoren je Zeitspanne.[1] Die Volkswirtschaftslehre befasst sich dabei primär mit Fragen zu Produktionspotenzialen und Engpass-Sektoren, die das Bruttoinlandsprodukt limitieren können und Kapazitätsauslastungen. Ansonsten greift sie im Rahmen einer Aggregation auf die einzelnen betrieblichen Kapazitäten zurück, die die Betriebswirtschaftslehre liefert.
erg
https://en.wikipedia.org/wiki/Capacity_utilization
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapazitaet-38981 Nutzungspotenzial; maximales Produktionsvermögen eines Potenzialfaktors bzw. eines Potenzialfaktorsystems (Arbeitssystems) in quantitativer (quantitative Kapazität) und qualitativer Hinsicht (qualitative Kapazität) für eine definierte Bezugsperiode. In Abhängigkeit vom technischen oder organisatorischen Verbund der Potenzialfaktoren bzw. Potenzialfaktorsysteme lässt sich die Kapazitaät einer Produktionsstelle, einer Produktionsstufe, eines Produktionswerkes (-betriebes) und einer ganzen Unternehmung unterscheiden.
Wirtschaftswachstum
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftswachstum
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_Wirtschaftswachstum
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wachstum-48617
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21136/wirtschaftswachstum/
Da Wachstum grundsätzlich als Normalfall angesehen wird, spricht man bei Konstanz wirtschaftlicher Größen auch von Nullwachstum (Stagnation), schrumpft die wirtschaftliche Größe, von »Minuswachstum«.
Der Wachstumsbegriff wird im engeren Sinn auf gesamtwirtschaftliche Größen bezogen und interpretiert als dauerhafte (langfristige) Zunahme des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP). Dieses Interner Link: reale Wachstum (siehe dort) bedeutet Zunahme des Inlandsprodukts in Preisen eines Basisjahres. Veränderungen des allgemeinen Preisniveaus (Inflationsrate) im Betrachtungszeitraum werden im Gegensatz zum nicht preisbereinigten Link hat Vorschau-PopupInterner Link: nominalen Wachstum (siehe dort)
herausgerechnet (Deflationierung).
Um den langfristigen Aspekt des Wirtschaftswachstums hervorzuheben und um das Wachstum von den eher kurzfristigen, konjunkturell bedingten Veränderungen des Sozialprodukts abzugrenzen, wird statt des tatsächlich erarbeiteten Sozialprodukts einer Volkswirtschaft deren Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Produktionspotenzial (siehe dort)
herangezogen, d. h. dasjenige Inlandsprodukt, das erwirtschaftet werden könnte, wenn der vorhandene Bestand an Sachkapital und Arbeitskräften im Produktionsprozess voll ausgelastet wäre. Berechnet man das BIP je Einwohner, so führt eine Zunahme zu einer besseren materiellen Güterversorgung der Bevölkerung. Wird das BIP dagegen auf die Zahl der Erwerbstätigen bezogen, resultiert daraus eine Aussage über deren Produktivität (Arbeitsproduktivität).
Wirtschaftswachstum kann unter mengenmäßigen, materiellen Gesichtspunkten betrachtet werden (quantitatives Wachstum) oder unter qualitativen Aspekten (qualitatives Wachstum). Quantitatives Wachstum zielt auf die rein mengenmäßige Zunahme der gesamtwirtschaftlichen Produktion im Sinne der Zunahme einer Sozialproduktgröße (z. B. BIP) ab. Qualitatives Wachstum beinhaltet neben der reinen Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsmenge die Verbesserung der Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Lebensqualität
der Menschen, die Schonung der Umwelt oder die gerechte Einkommensverteilung. Die Messung des qualitativen Wachstums und die Steigerung des Interner Link: Wohlstands in einer Gesellschaft ist jedoch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. In Deutschland ist angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum ein Interner Link: wirtschaftspolitisches Ziel.
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- Bewertung immaterielles Vermögen
- Jahresabschlussanalyse
- internationale Rechnungslegung
- Liegenschaftsbewertung
- Mathematischer Begriff
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- Unternehmensrecht
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- Wirtschaftswissenschaft
- Weiterleitung:
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- Synonyme: [[]]
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Zins(satz) (29.10.2024)
fe Links:
- Zins siehe Kalkulatorische Zinsen
- Zinseszins - bisher auf Wiki verlinkt: (Zins (Begriff))
- Zinsrechnung - bisher auf Wiki
- Zinssatz - bisher auf Wiki verlinkt: (Referenzzinssatz) ohne Wiki (Zins (Begriff), Konjunktur, Wirtschaftsintegration, Basiszinssatz) siehe auch variabler Zinssatz, Interbankenhandel, Roll-over-Kredit
siehe auch:
vgl. auch Hurdle Rate
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Zinssatz
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zinssatz
- Arten von Zinssätzen
Man unterscheidet insbesondere verschiedene Arten von Zinssätzen:
Nominalzinssatz: Reiner Zinssatz, mit dem der Zinsbetrag errechnet wird Realzinssatz: Ein um die Wirkung der Inflation bereinigter Nominalzinssatz Effektivzinssatz: Ein nach Einbeziehung von Auszahlungskurs, Nebenkosten und unterperiodigen Zinszahlungen errechneter Zinssatz Referenzzinssatz: Ein von neutraler Stelle institutsübergreifend täglich für eine bestimmte Währung und Laufzeit ermittelter Zinssatz.
Grundlagenzinssätze der Gesamtwirtschaft sind:
Leitzinssatz für Interbankkredite Eckzinssatz für Spareinlagen.
Folgender Begriff stellt nur auf die Höhe des Zinssatzes ab und lässt sich auf jegliche Art von Zinssätzen anwenden:
Negativzins: Jeder Zinssatz, der kleiner als Null ist (Beispiel: −0,88 %).
- Festzins und variabler Zins
Unter Festzins versteht man einen Zinssatz, der für eine bestimmte Laufzeit unverändert konstant bleibt, unabhängig von der aktuellen Marktentwicklung der Marktzinsen. Eine Legaldefinition bietet § 489 Abs. 5 BGB, wonach ein „gebundener“ Zinssatz für die gesamte Vertragslaufzeit als feststehende Prozentzahl vereinbart wird. Ein Festzins kann entweder für die gesamte Laufzeit eines Kredites oder einer Geldanlage vereinbart werden oder aber nur für einen Teil der Laufzeit (siehe Zinsbindungsfrist). Ein variabler Zins ist ein sich an die aktuelle Marktlage anpassender Zins. Unzulässig sind bei Verträgen mit variablen Zinsen willkürliche Zinsgestaltungen.[2] Es ist vielmehr vertraglich ein Referenzzinssatz festzulegen, der die individuelle Vertragsgestaltung berücksichtigt und in öffentlichen Medien zugänglich ist.[3] Dabei bietet sich die Zeitreihen-Datenbank der Deutschen Bundesbank an.[4]
- Interner Zinsfuß
Der interne Zinsfuß ist derjenige Zinssatz, bei dem der Kapitalwert einer Zahlungsreihe oder eines Projektes der Definition nach genau null ist. Hieraus lässt sich mithilfe der Methode des internen Zinsfußes schließen, ob die Durchführung dieses Projektes vorteilhaft ist oder nicht. Vorteilhaft – und daher einen positiven Kapitalwert liefernd – ist das Projekt immer dann, wenn der Kalkulationszinssatz niedriger ist als der interne Zinssatz, unvorteilhaft in dem Falle, wenn der Kalkulationszinssatz höher liegt. Auch als Effektivzins (bei Finanzierungen) oder Internal Rate of Return (IRR) bezeichnet. Kalkulationszinsfuß
Der Kalkulationszinsfuß oder Kalkulationszinssatz (engl. hurdle rate oder required rate of return) wird in der Investitionsrechnung bei Discounted Cash-Flow Analysen verwendet. Er bezeichnet die subjektive Mindestverzinsungsforderung eines Anlegers an seine Investition und bestimmt, wie stark weiter in der Zukunft liegende Zahlungen auf ihren Barwert abgewertet werden. Der Kalkulationszinsfuß wird ermittelt, indem die Kapitalkosten oder gewichteten Kapitalkosten um eine Risikoprämie erhöht (Investition) oder vermindert (Kreditvergabe) werden.
Unter Berücksichtigung des Zeitwertes des Geldes wird deutlich, dass die Forderung nach einer hohen Rendite gleichbedeutend mit der Forderung nach riskanteren und kurzfristigeren Investitionen ist, da gegenwartsnahe Zahlungen stärker bewertet werden als spätere.
- Siehe auch
Zinsrechnung
https://de.wikipedia.org/wiki/Zinssatz#/media/Datei:Abzinsung.svg
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinssatz-50695
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsfuss-50016
I. Allgemein
2. Arten: a) Nominal-Zinsfuß: Dieser entspricht der Höhe der reinen zu leistenden Zinszahlungen. b) Effektivverzinsung: Diese beinhaltet sämtliche Kosten eines Darlehens; sie weicht vom Nominal-Zinsfuß ab, wenn ein Disagio auf den Darlehensbetrag vereinbart ist. Die Effektivverzinsung entspricht dem internen Zinsfuß der Kreditzahlungsreihe. Über das Disagio kann die Effektivverzinsung beliebig fein eingestellt werden.
3. Die Höhe des Zinsfußes hängt ab von der Dauer der Kapitalüberlassung und von gewährten Sicherheiten durch den Darlehensnehmer.
II. Kostenrechnung
Kalkulatorische Zinsen werden in der Kostenrechnung als Opportunitätskosten auf der Basis des betriebsnotwendigen Kapitals ermittelt.
III. Investitionsrechnung
Der Kalkulationszinsfuß wird in der Investitionsrechnung zum Diskontieren von Einzahlungsüberschüssen zur Ermittlung des Kapitalwertes verwendet. Er entspricht der erwarteten Rendite der besten möglichen Alternativanlage am Kapitalmarkt.
eigene
Mindestansprüche
- Weiterleitung:
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsgarantie-49839 Gewährleistung der vertraglichen Verzinsung von Schuldverschreibungen (Anleihen) durch einen Dritten, i.d.R. durch den Staat. Bei Staatsanleihen kann eine Zinsgarantie auch durch bestimmte Staatseinnahmen vereinbart werden.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/dividendengarantie-36151 Gewährleistung einer Mindestdividende an die Aktionäre, z.B. durch Mehrheitsbesitzer (Obergesellschaft) oder eine stark beteiligte Bank. Stimmrechtslose Vorzugsaktien sind i.d.R. mit einer Dividendengarantie versehen, d.h. dass die Dividende nachgezahlt werden muss, wenn in Verlustjahren keine Ausschüttung erfolgte.
Hurdle Rate
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Zins
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zins Zins (lateinisch census ‚Abschätzung‘)[1] ist das Entgelt, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt. Gegensatz ist der Negativzins.
Die Volkswirtschaftslehre definiert ihn als Preis für die befristete Überlassung des Produktionsfaktors Kapital. Diese Kapitalüberlassung kann einerseits in Form des Kredits (Kreditzins, Sollzins) und andererseits als Geldanlage (Habenzins) geschehen. Die Zahlung des Zinses erfolgt beim Kredit durch den Kreditnehmer an den Kreditgeber, bei der Geldanlage durch den Schuldner/Emittent an den Anleger. Beim Kreditnehmer stellt diese Zahlung einen Zinsaufwand dar, beim Kreditgeber entsprechend einen Zinsertrag (umgekehrt beim Negativzins).
Die Zentralbanken legen die Leitzinsen fest und setzen damit obere und untere Grenzen für die Geldmarktzinsen (EURIBOR oder LIBOR), zu denen sich Geschäftsbanken untereinander Kredite einräumen. Ein Interbankenkredit könnte nämlich durch einen Kredit bei der Zentralbank und Übertragung von Zentralbankgeld substituiert werden. Über die mittel- bis langfristigen Ausblicke der Zentralbanken und weitere Transmissionsmechanismen wirken sich Leitzinsänderungen auch auf Spar- und Kreditzinsen längerer Laufzeit und andere Größen der Volkswirtschaft wie Lohnniveau, Inflation oder Wirtschaftswachstum aus.
Wegen der weltweit praktizierten Geldpolitik der Zinssteuerung durch die Zentralbanken bestimmen die Leitzinsen das Geldangebot und nicht umgekehrt. Denn Banken können sich zum Leitzins so viel Geld beschaffen, wie für ihre Zwecke erforderlich. Es wird dann in diesem Umfang von der Zentralbank geschöpft.[38] Somit sind die verschiedenen Geldmengen endogene Größen des Wirtschaftssystems abhängig vom Zinsniveau.
In den Wirtschaftswissenschaften ist die oben erklärte Zinsweitergabe (englisch interest rate pass-through) als Teil der erwähnten Transmissionsmechanismen Gegenstand der Forschung. So funktioniert die Anpassung der Haben- und Kreditzinsen an geänderte Leitzinsen in einigen Ländern der Europäischen Währungsunion schneller und vollständiger als in anderen.[39][40] Auch scheinen die Theorie des Klein-Monti-Modells (1971) und dessen Erweiterungen auf ein Oligopol-Umfeld das Zinssetzungsverhalten der Geschäftsbanken realistischer zu erklären, als eine einfache Betrachtung im perfekten Wettbewerb.[41]
Im deutschen Zivilrecht sind Zinsen die Früchte einer Geldforderung (§ 99 BGB). Für die Erfassung von Zinseinnahmen gilt im Steuerrecht und in der Finanzwissenschaft das Nominalwertprinzip, wonach als Maßstab für den Geldwert nur das Geld selbst zulässig sei, nicht jedoch andere Bezugsgrößen (Grundsatz: Euro 2002 = Euro 2020).
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/geldzins-36184
Nominalzins; Erscheinungsform des Zinses in der Geldwirtschaft. Geldzins wird in den monetären Zinstheorien als Erklärung für die Existenz des Zinses angeführt.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsen-47990 Volkswirtschaftslehre
1. Begriff: Preis für die Überlassung von Kapital bzw. Geld. In diesem Sinn werden auch Mieten und Pacht gelegentlich als Zinsen angesehen.
2. Höhe: Der Zinssatz bildet sich nach marktmäßigen Gesetzen von Angebot und Nachfrage. Die Höhe variiert je nach der Länge der Leihfristen; dadurch unterschiedliche Zinssätze am Geld- und Kapitalmarkt. Durch geldpolitische Maßnahmen kann die Höhe des Zinssatzes beeinflusst werden (Offenmarktgeschäfte, Angebote ständiger Fazilitäten). Es können auch Zinsgrenzen vorgeschrieben sein.
3. Wirtschaftstheoretische Behandlung des Zinsproblems: Zinstheorie.
Bankwesen
1. Zu unterscheiden: a) Aktiv- oder Sollzinsen: Zinsen, die die Bank erhält, also der Kunde zu zahlen hat. b) Passiv- oder Habenzinsen: Zinsen, die die Bank für die Einlagen an die Kunden zu vergüten hat.
2. Die Höhe der Zinsen ist grundsätzlich vertraglich zu vereinbaren. Sie können je nach Marktlage und Fristigkeit der Einlage schwanken.
Vgl. auch Zinsänderungsrisiko.
Bürgerliches Recht, Handelsrecht
Rechtlich unterscheidet man vertraglich vereinbarte und gesetzliche Zinsen (vgl. §§ 246, 247 BGB). Ohne Vereinbarung sind u.a. Verzugszinsen und Prozesszinsen zu zahlen. Kaufleute untereinander sind berechtigt, für ihre Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften vom Tage der Fälligkeit an Zinsen zu fordern (§ 353 HGB).
Für Darlehen, Vorschüsse, Auslagen u.a. Verwendungen können sie vom Tage der Leistung an Zinsen berechnen (§ 354 HGB).
Vgl. auch Basiszinssatz, Zinsfuß, Zinseszinsen.
Finanzbuchhaltung
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
1. Aufwandszinsen und zinsähnliche Aufwendungen (§ 275 II Nr. 13, III Nr. 12 HGB).
2. Ertragszinsen(§ 275 II Nr. 9–11, III Nr. 8–10 HGB).
3. Fremdkapitalzinsen sind im Regelfall weder Anschaffungs- noch Herstellungskosten; sie können als Anschaffungskosten(aber nur bei Neuanlagen mit längerer Bauzeit und entsprechenden Vorauszahlungen, strittig) oder als Herstellungskosten(§ 255 III HGB) nur ausnahmsweise aktiviert werden.
4. Skonti sind keine Aufwands- oder Ertragszinsen, sie sind Anschaffungspreisminderungen bzw. Erlösschmälerungen.
Kostenrechnung
1. Begriff/Charakterisierung: Entgelt für die Inanspruchnahme des Produktionsfaktors Kapital (Finanzmittel), unabhängig vom verwendeten Kostenbegriff (wertmäßiger Kostenbegriff, pagatorischer Kostenbegriff, entscheidungsorientierter Kostenbegriff).
2. Erfassung und Verrechnung: a) Vollkostenrechnung: Ansatz von kalkulatorischen Zinsen für das gesamte im Betrieb eingesetzte Kapital anstelle tatsächlich gezahlter Zinsen. Die Höhe des einheitlichen Zinssatzes leitet sich dabei zumeist aus den Kosten einer langfristigen Fremdfinanzierung ab, wird in vielen Unternehmen jedoch auch unter unternehmenspolitischen Erwägungen festgesetzt. In den letzten Jahren hat die Ableitung der Zinshöhe aus kapitalmarktbezogener Sicht - gemäß dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) - im Rahmen der Wertorientierung des Unternehmens (Shareholder Value) eine immer größere Bedeutung gewonnen. b) Entscheidungsorientierte Zinsen sind ihrem Wesen nach eine spezielle Kategorie variabler Gemeinkosten (variable Kosten, Gemeinkosten). Ihre genaue Höhe lässt sich für eine bestimmte kapitalbindende Entscheidung nicht bestimmen, zusätzlich benötigte Finanzmittel ziehen jedoch stets zusätzliche Finanzierungskosten nach sich. Für die Fundierung und Kontrolle von Entscheidungen muss deshalb (nach einer detaillierten Bestimmung der Höhe des gebundenen Kapitals) der Wertansatz prinzipiell offenbleiben, kann nur in seiner möglichen Bandbreite (unterschiedliche Zinssätze für unterschiedliche Finanzierungsquellen) vorgegeben werden. Erforderlich sind darauf aufbauend entscheidungsbezogene Sensitivitätsüberlegungen mit alternativen Zinssätzen innerhalb dieser Bandbreite.
Steuerrecht
1. Abgabenordnung: Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einer Steuernachforderung oder Steuererstattung, ist diese gemäß § 233a AO zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.
2. Einkommensteuer: Vereinnahmte Zinsen fallen in die Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn sie keine Betriebseinnahmen darstellen.
Vgl. auch Schuldzinsen.
3. Gewerbesteuer: Zinsen sind ab dem Erhebungszeitraum 2008 als Finanzierungsentgelte unabhängig von ihrer Laufzeit der gewerbeertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag) hinzuzurechnen. Der Hinzurechnungsbetrag beläuft sich auf 25 Prozent (und unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 100.000 Euro über sämtliche Finanzierungsentgelte).
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21260/zins/
der Preis für die zeitlich befristete (selten unbefristete) Überlassung eines Vermögensgegenstands (Kapital). Der Zins stellt insoweit die Entlohnung des Produktionsfaktors Kapital dar (Kapitalzins). Der Begriff Zins wird meist auf die am häufigsten vorkommende Bedeutung als Preis für die Inanspruchnahme einer bestimmten Geldsumme (Geldkapital) in Form eines Kredits oder Darlehens beschränkt (Geldzins, Kreditzins, Darlehenszins).
Als Zins wird oft sowohl der Zinssatz als Prozentsatz der geliehenen Geldsumme pro Zeiteinheit (auf ein Jahr berechneter Jahreszins) bezeichnet als auch der Zinsbetrag in Geldeinheiten. Aus der Sicht des Gläubigers bzw. Kreditgebers sind dies der Zinsertrag (Zinseinnahmen, Zinseinkünfte), aus der Sicht des Schuldners bzw. Kreditnehmers die Zinskosten (Zinsausgaben, Zinsaufwand). Die Zinsen werden nach der Zinsformel berechnet.
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