Realrechnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Realrechnung''' ist eine Methode zur Berücksichtigung der [[Geldwertänderung]], bei der die Preisänderungen bei die Prognose unberücksichtigt bleiben.<ref>Hager: Unterlage Geldwertänderung</ref> Das Prinzip der [[Geldwertäquivalenz]] erfordert das bei [[Diskontierungsverfahren]] im Zähler und Nenner die gleiche Kaufkraftentwicklung dargestellt ist.<ref>Ihlau (2013), S. 80</ref> | Die '''Realrechnung''' ist eine Methode zur Berücksichtigung der [[Geldwertänderung]], bei der die Preisänderungen bei die Prognose unberücksichtigt bleiben.<ref>Hager: Unterlage Geldwertänderung</ref> Das Prinzip der [[Geldwertäquivalenz]] erfordert das bei [[Diskontierungsverfahren]] im Zähler und Nenner die gleiche Kaufkraftentwicklung dargestellt ist.<ref>Ihlau (2013), S. 80</ref> | ||
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== Berücksichtigung im Zähler == | == Berücksichtigung im Zähler == |
Version vom 17. Februar 2017, 07:26 Uhr
Die Realrechnung ist eine Methode zur Berücksichtigung der Geldwertänderung, bei der die Preisänderungen bei die Prognose unberücksichtigt bleiben.[1] Das Prinzip der Geldwertäquivalenz erfordert das bei Diskontierungsverfahren im Zähler und Nenner die gleiche Kaufkraftentwicklung dargestellt ist.[2]
siehe auch-> Nominalrechnung, Realplanung
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Berücksichtigung im Zähler
Bei der Realplanung werden alle Nominalbeträge auf Beträge gleicher Kaufkraft umgerechnet, wobei die Festlegung eines Referenzzeitpunktes für die Kaufkraft nötig ist. Das wird im allgemeinen der Bewertungsstichtag sein. In der Praxis ist die Realplanung nicht zu sehen. Das mag auf den damit verbundenen Arbeitsaufwand zurückgehen.[3]
Berücksichtigung im Nenner
Die vereinbarten Zinssätze sind nominelle Zinssätze, dh die vereinbarten Zinsen enthalten einen ein Entgelt für das Risiko der Inflation. Für die Realrechnung ist der nominelle Zinssatz anzupassen:
i(real) = (1+i(nom))/(1+g)
i(nom) | nomineller Zinssatz |
i(real) | realer Zinssatz |
g | Inflation |
Im Detailplanungszeitraum
Im Detailplanungszeitraum erfolgt die Diskontierung mit dem realen Zinssatz.
In der Ewigen Rente
In der Ewigen Rente wird der reale Ertrag durch den realen Zinssatz dividiert und auf den Barwert diskontiert.
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 57 KFS/BW 1 (2014)
Fachliteratur
- Ballwieser (2011), S. 92
- Ihlau (2013), 80
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
Einzelnachweise
- Hochspringen ↑ Hager: Unterlage Geldwertänderung
- Hochspringen ↑ Ihlau (2013), S. 80
- Hochspringen ↑ Ballwieser (2011), S. 92