Verkehrswert (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 2. Dezember 2024, 16:44 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Verkehrswert bezeichnet:
- ein Synonym für den ordentlichen Preis, das ist der Verkehrswert und
- die Ermittlung des ordentlichen Preises durch Ermittlung eines Marktwertes
- den im Liegenschaftsbewertungsgesetz normierten Wert
Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Übersicht steuerliche Bewertungsmaßstäbe, Basisseminar FAÖ, Datei:BewMaß StR kurz.pdf, Stand Dez. 2024;
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur