Verkehrswert (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen

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* ein Synonym für den [[ordentlicher Preis|ordentlichen Preis]], das ist der [[Verkehrswert]] und  
 
* ein Synonym für den [[ordentlicher Preis|ordentlichen Preis]], das ist der [[Verkehrswert]] und  
 
* die Ermittlung des ordentlichen Preises durch Ermittlung eines [[Marktwert]]es  
 
* die Ermittlung des ordentlichen Preises durch Ermittlung eines [[Marktwert]]es  
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* den im [[Verkehrswert (LBG)|Liegenschaftsbewertungsgesetz]] normierten Wert
  
 
== Literatur ==
 
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* Hager: ''Im Steuerrecht relevane Werte'', Basisseminar BFA, [[Datei:Welche Werte.pdf]], Stand September 2015
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* Hager: ''Übersicht steuerliche Bewertungsmaßstäbe'', Basisseminar FAÖ, [[Datei:BewMaß StR kurz.pdf]], Stand Dez. 2024;
 
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== Einzelnachweise==
 
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Aktuelle Version vom 2. Dezember 2024, 16:44 Uhr


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Verkehrswert bezeichnet:

Literatur

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur