Verkehrswert (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen
K |
(→Unterlage(n)) |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | |||
------------- | ------------- | ||
Zeile 24: | Zeile 23: | ||
=== Unterlage(n) === | === Unterlage(n) === | ||
− | * Hager: '' | + | * Hager: ''Übersicht steuerliche Bewertungsmaßstäbe'', Basisseminar FAÖ, [[Datei:BewMaß StR kurz.pdf]], Stand Dez. 2024; |
<!-- | <!-- | ||
=== Folien === --> | === Folien === --> |
Aktuelle Version vom 2. Dezember 2024, 16:44 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Verkehrswert bezeichnet:
- ein Synonym für den ordentlichen Preis, das ist der Verkehrswert und
- die Ermittlung des ordentlichen Preises durch Ermittlung eines Marktwertes
- den im Liegenschaftsbewertungsgesetz normierten Wert
Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Übersicht steuerliche Bewertungsmaßstäbe, Basisseminar FAÖ, Datei:BewMaß StR kurz.pdf, Stand Dez. 2024;
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur