Arbeitspapiere: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. Januar 2025, 14:51 Uhr
Kurzinfo!
Die Arbeitspapiere dienen der Dokumentation, der vom Gutachter verwendeten Ausgangsdaten, Informationen der Unternehmensleitung, die von ihm selbst ermittelten und beigeschafften Bewertungsparameter sowie deren Quellen, die durchgeführten Plausibilitätskontrollen, möglicherweise angestellten Alternativberechnungen und natürlich auch die genaue Ableitung des Bewertungsergebnisses.[1] Weiters dokumentieren sie auch den Umfang der geleisteten Arbeit.[2]
Bei der Anlage von Arbeitspapieren sind die berufsüblichen Grundsätze zu beachten.[3] Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Weitergabe (Geheimhaltung).
Sofern in die Arbeitspapiere Einsicht genommen werden kann, dienen sie auch der Nachvollziehbarkeit des Bewertungsergebnisses.[4]
siehe auch-> Dokumentationsfunktion
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Literatur
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz. 153;
- IDW S1 Rz. 173;
Fachliteratur
- Bachl (2018), S. 78;
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 592;
Unterlage(n)
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten, Datei:Gutachten-Prüfung-UBW.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise
- Hochspringen ↑ Vgl. Bachl (2018), S. 78
- Hochspringen ↑ Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153
- Hochspringen ↑ Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153
- Hochspringen ↑ Vgl. KFS/BW 1 Rz. 153