Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Preisnachlass: Unterschied zwischen den Versionen

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<s> Diese Seite stellt die für die [[Unternehmensbewertung]] wichtigen Aspekte des Themas dar, erhebt aber '''keinen Anspruch auf Vollständigkeit.'''</s>
 
 
 
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== Begriff (lö) ==
 
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* Synonyme: ''[[]]''
 
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Ein Preisnachlass ist in der Preispolitik von Unternehmen der Oberbegriff für alle Reduzierungen des Einheitspreises oder Listenpreises. Preisnachlässe, die gegenüber einem vorgesehenen höheren Einheitspreis oder Listenpreis vorgenommen werden, sind auch Boni, Rabatte, Skonti und Absatzfinanzierung.[1] Ein Preisnachlass wird zudem für Waren und Dienstleistungen gewährt, wenn ein formell einheitlicher Angebotspreis gegenüber verschiedenen Kunden, unter verschiedenen Umständen oder zu verschiedenen Zeiten differenziert werden soll (Preisdifferenzierung).  -->
 
 
 
<s>''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/preisnachlass-43011 </u>'' </s> <!--
 
Verringerung des Kaufpreises durch den Verkäufer:
 
(1) Aufgrund einer Mängelrüge: Minderung;
 
(2) aus wirtschaftlichen Gründen: Erlösschmälerungen, Rabatt. -->
 
 
 
<s>''<u>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20322/preisnachlaesse/ </u>'' </s> <!--
 
Abschläge vom Verkaufspreis in Form von Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Bonus (siehe dort),
 
 
 
Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Rabatt (siehe dort)
 
 
 
oder Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Skonto. -->
 
 
 
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'''Preisnachlass''' ist die Verringerung des [[Preis]]es durch den [[Verkäufer]]. *)<!-- eigene Definition  -->
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
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Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
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Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref></s>
 
 
 
== Bedeutung ==
 
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* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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Preisnachlässe stellen beim Leistenden eine [[Erlösminderung]] dar. Beim Leistungsempfänger stellen Bonus und Rabatt Aufwandsminderung '''Link''' der Skonto hingegen [[Finanzierungsaufwand]] dar.
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
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Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
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Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
 
 
== Arten ==
 
=== Hlf Art (lö) ===
 
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* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
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''' (zT) ok <!-- erg -->'''
 
 
 
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Preisnachlässe werden in drei Formen durch den Verkäufer ausgesprochen:[2]
 
 
 
* Bonus/Cashback-Systeme/Rabatt/Skonto: Der Bezugspreis einer Ware wird um Nachlässe (Warenrücksendungen, Skonto, Vergütung für die Rücksendung von Verpackungen, verauslagte Fracht) vermindert.[3] Nachlässe, Skonto, Rabatt, Bonus und Warenrücksendungen gehören zu den Erlösminderungen, nicht aber der Preisnachlass aufgrund einer Mängelrüge.[4] Retouren werden über den Warenausgang verbucht.[5] '''verbuchung falsch'''
 
* Vertriebspolitik: Die Preisdifferenzierung erfolgt in drei Formen:[6]
 
:* räumlich und sachlich nach Vertriebsregionen (Norddeutschland/Süddeutschland, Ostdeutschland/Westdeutschland, Inland/Ausland), Käuferschichten (Billigsortimente für Schnäppchenjäger, Mittelschicht mit den Smart Shoppern, Luxusgüter für Qualitätskäufer), Verkaufsmengen (Großabnehmer) oder Produktqualitäten;
 
:* zeitlich nach Jahreszeiten (Saisonartikel, Haupt- und Nebensaison, Mode), Tageszeiten (Happy Hour), Konjunkturlage;:* im Hinblick auf die Nachfrageelastizität: bei vollkommen elastischer Nachfrage wirken sich Preisänderungen durch unendliche Änderungen des Absatzvolumens aus.
 
* Couponing: eine zeitlich begrenzte Aktion, bei der Kunden durch Coupons (Bons, Gutscheine, Vouchers) in den Genuss einer Vergünstigung oder einer (kostenlosen) Zusatzleistung kommen.[7] -->
 
 
 
<s>''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Rabatt </u>'' </s> <!-- 
 
 
 
{| class="wikitable" style="padding:1em; vertical-align:top; border:2px;"
 
|-
 
! Preisnachlass
 
! Merkmale
 
! Arten/Bemerkungen
 
|-
 
| Rabatt
 
| wird vom [[Listenpreis]] beim Kauf sofort abgezogen || Funktionsrabatt, Mengenrabatt, Naturalrabatt, Sonderrabatt,<br /> Treuerabatt, Zeitrabatt
 
|-
 
| [[Bonussystem|Bonus]]
 
| ein nachträglicher Preisnachlass, der erst am [[Jahresultimo]] bei<br /> Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten [[Absatzvolumen]]s<br />gewährt wird || [[Bonussystem]]e ([[BahnBonus]], [[Miles & More]], [[Payback (Bonusprogramm)|Payback]]),<br />[[Cashback-System]]e
 
|-
 
| [[Skonto]]
 
| wird als Preisnachlass gewährt, wenn die [[Zahlungsfrist]]<br />eingehalten wurde und bei [[Lieferung]] eine [[Barzahlung]] erfolgt.|| Der [[Lieferant]] gewährt einen [[Lieferantenkredit]] und trägt<br /> bis zum Zahlungseingang ein [[Zahlungsrisiko]]
 
|}
 
 
 
Preisnachlässe zählen zu den Erlösminderungen. -->
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u>eigene </u>''
 
Allgemein werden unterschieden: '''erg Link'''
 
* Rabatt
 
* Skonto
 
* Bonus
 
 
 
<s><u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 15.1.2025;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.1.2025;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.1.2025;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.1.2025;
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref></s>
 
 
 
=== Rabatt ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': Rabatt
 
<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
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''' (zT) ok <!-- erg -->'''
 
 
 
<s>''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Rabatt </u>''</s> <!--
 
Der Rabatt ist im Handel ein indirekter Preisnachlass von einem Listenpreis für Waren oder Dienstleistungen. '''wieso indirekt?'''
 
 
 
;Etymologie
 
 
 
Das Lehnwort „Rabatt“ stammt aus „von einer Summe abschlagen, abziehen“ (italienisch rabattere), einem untergegangenen italienischen Verb aus dem 13. Jahrhundert.[1] Ursprung hierfür ist das Verb „schlagen“ (lateinisch battuere) und das Präfix für „wieder, zurück“ (lateinisch re-) als lateinisch rebattuere, „wieder abschlagen“. Heute heißt der Rabatt auf italienisch „ribasso“. In Deutschland taucht es ersichtlich erstmals im Jahre 1656 bei Georg Philipp Harsdörffer als „Rabat, Rebat“ für „Zinskürzung/Abschlag/Abzug“ auf.[2][3]
 
 
 
;Arten ==
 
Der Rabatt lässt sich als Preisnachlass wie folgt einordnen:<ref>[https://books.google.de/books?id=u9fRBgAAQBAJ&pg=PA188&dq=rabatt+bonus&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwilzJaBnuXuAhXYEWMBHWGlC5w4ChC7BTAFegQIBRAH#v=onepage&q=rabatt%20bonus&f=false Gabler Lexikon-Redaktion (Hrsg.): ''Gabler Kleines Lexikon Wirtschaft'', 1986, S. 188]</ref>
 
 
 
Zu den Rabattsystemen gehören '''Blödsinn! alle drei sind Arten des Preisnachlasses''' [[Bonussystem]]e und [[Cashback-System]]e. Bonussysteme sind systematische Angebote von Unternehmen an ihre Kunden, für ein bestimmtes [[Kaufverhalten]] spezifische Werteinheiten („Bonuspunkte“) zu sammeln, die ab einer bestimmten Größenordnung (Einlöseschwelle) in Vorteile (Bonus) umgewandelt und zu Käufen genutzt werden können.<ref>[https://books.google.de/books?id=mRwfBgAAQBAJ&printsec=frontcover&dq=Cashback-Systeme&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiL4JWpyebuAhUwBGMBHWMeCZwQuwUwBHoECAEQBw#v=onepage&q=rabattsystem&f=false Thomas Lauer, ''Bonusprogramme: Rabattsysteme für Kunden erfolgreich gestalten'', 2004, S. 14]</ref> Bei Cashback-Systemen ({{deS|„Geld zurück“}}) dagegen werden die angesammelten [[Gutschrift]]en ausgezahlt.
 
 
 
Als Rabattarten gibt es Aktions-, Funktions-, Mengen-, Natural-, Sonder-, Treue- und Zeitrabatte:<ref>[https://books.google.de/books?id=zfPQBgAAQBAJ&pg=PA311&dq=Rabatt+lexikon&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwj33f2tv9_uAhVlDmMBHS-XBGAQuwUwBnoECAYQBw#v=onepage&q=Rabatt%20lexikon&f=false Rüdiger Pieper, ''Lexikon Management'', 1992, S. 311]</ref>
 
....
 
 
 
Sind Rabatte handelsüblich, werden sie vorher in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Preiskalkulation Preiskalkulation] berücksichtigt und schmälern dann nicht den Gewinn.[14]
 
 
 
Der Kunde kennt meist diese Kalkulation nicht, sondern muss annehmen, dass er es durch den Rabatt mit einem Schnäppchen zu tun hat. Rabatte zielen auf eine preissensible Kundschaft und häufig auf sogenannte Schnäppchenjäger. Rabatte wirken allgemein auf das Belohnungszentrum im Gehirn, das die Kaufentscheidung auslöst. Sie sind deshalb der mit Abstand wichtigste Auslöser von Spontankäufen.[15] Damit Rabatte so funktionieren, müssen sie mit einem Anlass verbunden sein (Abverkauf, Räumungsverkauf, Jubiläum), ansonsten scheint aus Kundensicht etwas mit dem Produkt nicht zu stimmen.[16]
 
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<s>''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/rabatt-46276 </u>'' </s> <!--
 
Begriff
 
 
 
Preisnachlass für Waren und Leistungen, der angewendet wird, wenn ein formell einheitlicher Angebotspreis gegenüber verschiedenen Abnehmern, unter verschiedenen Umständen oder zu verschiedenen Zeiten differenziert werden soll. Rabatt als absoluter Betrag oder in einem Prozentsatz des Angebotspreises. Kein Rabatt sollte ohne Grund gegeben werden. Neben hohen Einkaufsmengen kann z.B. auch die Übernahme der Lagerhaltungsfunktion ein solcher Grund sein.
 
 
 
Arten
 
 
 
1. Nach dem Grund der Rabattgabe: a) Barzahlungsrabatt: Vergütung für schnelle Zahlung (im gleichen Sinn wie Skonto verwendet).
 
 
 
b) Warenrabatt: Berechnungsart des endgültigen Kaufpreises; hierbei bedeutet Mengenrabatt (Konsumrabatt) ein Preisnachlass für die Abnahme von größeren Mengen in einer Lieferung oder in einem bestimmten Zeitraum (meist ein Jahr); im letzten Fall vielfach als Umsatzbonus oder Jahresbonus bezeichnet.
 
 
 
c) Funktionsrabatt: dem Abnehmer gewährte Vergütung für die Übernahme eines Teils der Handelsfunktionen im Distributionssystem.
 
 
 
d) Frühbezugsrabatt: Preisnachlass für vorzeitige Abnahme von Saisonartikeln.
 
 
 
e) Treuerabatt: gewährt für langdauernde Geschäftsbeziehungen; i.e.S. auch Rabatte unter der Bedingung, dass der Kunde in einem bestimmten Zeitraum bestimmte Artikel nur von einem Lieferanten einer Lieferantengruppe bezieht.
 
 
 
f) Kundenrabatt: an den letzten Verbraucher gewährter Preisnachlass; oft als (zu eng) Einzelhandelsrabatt bezeichnet. Der Kundenrabatt tritt durchweg in der Form des Barzahlungsrabatts auf (nach Aufhebung des Rabattgesetzes im Jahre 2001 nicht mehr auf 3 Prozent begrenzt).
 
 
 
g) Viele Arten von Sonderrabatt, z.B. der Preisnachlass an im Betrieb Beschäftigte (Personalrabatt) und der an bestimmte Personengruppen (z.B. Beamten- oder Vereinsrabatt) oder Berufsgruppen (z.B. Weiterverarbeitungsrabatt) gewährte Rabatt.
 
 
 
2. Nach dem Zeitpunkt der Rabattgewährung zu unterscheiden: Sofortrabatt und nachträglich vergüteter Rabatt (z.B. meist der Umsatzbonus).
 
Bruttopreissystem
 
 
 
Den Händlern wird die Ware zum Bruttopreis (gleich Verbraucherpreis) in Rechnung gestellt, die gewährte Spanne kommt als Handelsrabatt in Abzug. Dabei treten oft mehrere Rabattarten nebeneinander auf, z.B. neben dem Funktionsrabatt noch ein Mengenrabatt. Rabattsätze auch vielfach gestaffelt (Berechnung des Gesamtrabatts meist wie folgt: 40 Prozent Funktionsrabatt vom Bruttopreis, vom Restbetrag noch 10 Prozent Mengenrabatt, von diesem Restbetrag noch 5 Prozent Treuerabatt. Das bedeutet dann nicht 55 Prozent Gesamtrabatt, sondern 48,7 Prozent).
 
Rabattgesetz
 
 
 
Das Rabattgesetz (RabattG) vom 25.11.1933 ist 2001 zusammen mit der Zugabe-Verordnung aufgehoben worden. Seither ist die Gewährung von Rabatten als solche auch dann wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Höhe des Rabatts das bisherige zulässige Limit (§ 2 RabattG) von 3 Prozent übersteigt, der Unternehmer bestimmte Kundenkreise (z.B. Inhaber von Kundenkarten) bevorzugt oder verschiedene Rabattarten miteinander kombiniert. Unberührt von der Aufhebung des Rabattgesetzes bleibt jedoch die Unzulässigkeit einer Werbung mit Rabatten, die den Tatbestand des Kundenfangs erfüllt, etwa weil der Rabatt übertrieben hoch ist oder auf den Kunden ein unangemessener zeitlicher Druck ausgeübt wird.
 
Buchung
 
 
 
1. Sofortrabatte werden nicht gebucht, da diese Beträge von vornherein nicht als Zahlungen infrage kommen; gebucht werden die Nettobeträge.
 
 
 
2. Buchung nachträglicher Rabatte (z.B. 4 Prozent) beim Verkäufer:
 
(1) Forderungen 11.900 an Umsatzerlöse 10.000, Umsatzsteuer 1.900;
 
(2) Bank 11.424, Erlösschmälerung 400, USt-Korrektur 76 an Forderungen 11.900.
 
 
 
Die Erlösschmälerungen werden saldiert mit den Umsatzerlösen als Nettoumsatzerlöse zur Gewinn- und Verlustrechnung abgeschlossen.
 
 
 
3. Beim Käufer mindern Rabatte als Nachlässe den Einstandswert (Einstandspreis) der Materialien bzw. Handelswaren. Die Anschaffungskosten sind daher die saldierten Beträge.
 
Umsatzsteuer
 
 
 
Rabatte mindern die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage, das Entgelt. Jeder im Voraus vereinbarte Rabatt muss auf der Rechnung vermerkt werden (§14 IV Nr. 7 UStG).
 
-->
 
<s>''<u>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20462/rabatt/ </u>'' </s> <!--
 
Rabatt (Mengenrabatt)., Treuerabatt, Wiederverkäuferrabatt, Personalrabatt, Naturalrabatt
 
 
 
ein Preisnachlass i. d. R. bei Abnahme größerer Mengen (Mengenrabatt). Nach dem Grund des Preisnachlasses unterscheidet man noch Treuerabatt (für langjährige Kunden, die man erhalten möchte), Wiederverkäuferrabatt (für Groß- und Einzelhändler, Hotels usw.), Personalrabatt (für Beschäftigte im Unternehmen, besonders im Handel), Naturalrabatt (Kunde erhält Rabatt in Form von Waren).
 
-->
 
<s>''<u>BH Skriptum </u>'' </s> <!--
 
Rabatte: sind Preisreduktionen, die ausgehend von einem Grundpreis bei Zutreffen bestimmter Bedingungen gewährt werden. 5
 
5 Scheuch, Internationales Marketing, S 379; bezüglich der Arten des Rabattes siehe Skriptum Internationales Marketing, S 50.
 
-->
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u>eigene </u>''
 
Der '''Rabatt''' <ref>Vom ital. ''rabattere'' = "von einer Summe abschlagen, abziehen" zum lat. ''battuere'' = "schlagen" und Präfix ''re-'' = "wieder, zurück". Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Rabatt Wikipedia, Stichwort: Rabatt], abgefragt 15.1.2025.</ref> ist ein Preisnachlass, der eine kundenspezifische Marktbearbeitung erlaubt.<ref>Vgl. Wöhe ua (2020), S. 425.</ref> Er ist ist ein Instrument der [https://de.wikipedia.org/wiki/Preispolitik Preispolitik].
 
 
 
Arten ua: Mengen-, Treue-; Wiederverkäufer- und Personalrabatt.
 
 
 
Sonderformen sind:
 
* der [https://de.wikipedia.org/wiki/Naturalrabatt Naturalrabatt] bei dem zusätzliche Produkte gegebn werden (Nimm 11 zahlt 10) und
 
* der [[Bonus]].
 
 
 
 
 
<u>Literatur</u>
 
* Wöhe ua (2020), S. 425 f;
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Rabatt Rabatt bei Wikipedia], abgefragt 15.1.2025;
 
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/rabatt-46276 Rabatt bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.1.2025;
 
* [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20462/rabatt/ Rabatt bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.1.2025;
 
 
 
<s><ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref></s>
 
 
 
=== Skonto ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
'''fe <!-- erg (zT) ok -->'''
 
 
 
''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Skonto </u>''
 
Der oder das Skonto (italienisch conto, „Rechnung“ und s- für lateinisch ex, „aus, heraus, weg von“, also „aus der Rechnung heraus“[1]) ist im Handel ein Preisnachlass auf den Kaufpreis, den der Verkäufer dem Käufer bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist einräumt. Hierbei handelt es sich im Grundsatz um die Weitergabe eines Zinsvorteils vom Lieferanten an den Kunden.[2]
 
 
 
Ein Skonto wird in den Zahlungsbedingungen vereinbart.[3] Der Käufer bekommt im Rahmen des Kaufvertrags den Kaufgegenstand sofort vom Verkäufer übergeben, muss aber den Kaufpreis nicht Zug um Zug entrichten, sondern erst innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist. Dadurch wird dem Käufer ein Lieferantenkredit eingeräumt. Der Preisnachlass des Skontos wird gewährt, wenn der Käufer den Kaufpreis entweder sofort oder innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist entrichtet. In der Praxis hat sich ein Skontosatz in Höhe von 2 bis 3 % etabliert.[4]
 
 
 
;Wirtschaftliche Aspekte
 
 
 
Aus Sicht des Skonto gewährenden Unternehmens stellt der Skonto eine Erlösschmälerung wie gewährte Boni oder Rabatte dar, hat deshalb Bedeutung in der Kostenrechnung und ist stets Bestandteil der Preiskalkulation:[7]
 
 
 
    Umsatzerlöse (brutto)
 
    - Erlösschmälerungen (Boni, Rabatte, Skonti)
 
    - Umsatzsteuer
 
    - Wareneinsatz (netto)
 
    = Rohertrag I
 
 
 
Der Rohertrag würde höher ausfallen, wenn es keine Erlösschmälerungen gäbe. Wird der Skonto vom Kunden durch Ablauf der Zahlungsfrist nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der Kaufpreis um den Skontobetrag als Entgelt des Lieferanten für die Einräumung eines Lieferantenkredits, so dass der Umsatzerlös höher ausfällt.
 
 
 
Dieser Lieferantenkredit ist für das Unternehmen teurer als ein Bankkredit zur Kaufpreisfinanzierung, was durch folgende Formel offengelegt wird:[8]
 
 
 
''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/skonto-46462 </u>'' <s></s> <!--  -->
 
1. Charakterisierung: prozentualer Nachlass, der vom Kaufpreis entsprechend den Zahlungsbedingungen auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung binnen einer bestimmten Frist gewährt wird, oft auch gestaffelt z.B. „Zahlbar in drei Monaten netto, binnen einem Monat 2 Prozent, binnen zehn Tagen 3 Prozent Skonto”. Wirtschaftlich gesehen ist Skonto der Preis für die Kreditnutzung bzw. Vorfinanzierung, die bei der Warenlieferung dem Abnehmer eingeräumt wurde. Außer den anteiligen Zins- und Verwaltungskosten enthält der dem Barpreis zugeschlagene Skonto kalkulatorisch noch eine Prämie für das Kreditrisiko, sodass dem Käufer ein Anreiz für die Zahlung gegeben ist.
 
 
 
Sonderform: Warenskonto (Nachlass in Form von Waren).
 
 
 
2. Buchung: Da Lieferer-Skonti als Anschaffungspreisminderungen zu behandeln sind (§ 255 I HGB), sind sie bei den entsprechenden Positionen der Vorräte bzw. Anlagen direkt abzusetzen. Kunden-Skonti sind als Erlösschmälerungen von den Umsatzerlösen abzuziehen (§ 277 I HGB). Eine gesonderte Buchung als Aufwand (nach IKR in Klasse 6) bzw. Ertrag (Klasse 5) kommt nur dann infrage, wenn die Skonti den Umsatzerlösen als Erlösberichtigungen bzw. den Aufwendungen als Aufwandsberichtigungen nicht direkt zurechenbar sind. Ein gesonderter Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist nicht vorgesehen, aber zur Verbesserung des Einblicks durch offenes Absetzen bei den Materialaufwendungen und den Umsatzerlösen möglich (§ 265 V HGB).
 
 
 
3. Umsatzsteuerliche Behandlung: a) beim Lieferer: Entgelt und damit auch die darauf zu berechnende USt wird gemindert;
 
b) beim Abnehmer: Kürzung des Vorsteuerabzugs.
 
 
 
''<u>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20613/skonto/ </u>'' <s></s> <!--  -->
 
Barzahlungsrabatt
 
Skonto. Beispielrechnung
 
 
 
Skonto. Beispielrechnung
 
 
 
prozentualer Abschlag vom Preis einer Ware oder Dienstleistung (Preisnachlass) beim Barkauf. Der oder das Skonto wird deshalb auch als Barzahlungsrabatt bezeichnet und zählt zu den Interner Link: Zahlungsbedingungen
 
.
 
 
 
Mit einem Lieferanten (Rechnungsbetrag 11 500 €) wurde folgende Zahlungsbedingung vereinbart: »Zahlbar innerhalb von zehn Tagen unter Abzug von 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto.« Um Skonto ausnutzen zu können, müsste ein Kredit zu 10 % (pro Jahr = p. a.) in Höhe des Überweisungsbetrages aufgenommen werden. Das Beispiel zeigt, dass eine Skontoinanspruchnahme sinnvoll sein kann.
 
 
 
''<u>BH-Skriptum </u>''
 
Skonto: ist der prozentuelle Nachlaß vom Zielkaufpreis entsprechend der Zahlungsbedingungen auf den
 
Rechnungsbetrag bei Bezahlung binnen einer bestimmten Frist gewährt wird. 4
 
 
 
4 Gablers Wirtschaftslexikon, Band 5, S 1254
 
 
 
Bei der Behandlung des [[Skonto]]s ist zu unterscheiden: Der ''Skontoaufwand'', das ist der gewährte Skonto, ist als [[Erlösminderung]], der ''Skontoertrag'', dh der erhaltene Skonto, ist als Zinsertrag zu erfassen. *)<!-- BH-Skriptum, S. 194. -->
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u> </u>''
 
 
 
''<u>eigene </u>''
 
 
 
<u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 15.1.2025;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.1.2025;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.1.2025;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.1.2025;
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
 
 
=== Bonus ===
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
 
''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
'''fe <!-- erg (zT) ok -->'''
 
 
 
''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Bonussystem#Bonus,_Rabatt_und_Skonto </u>''
 
Ein Bonussystem (oder Bonusprogramm) ist im Handel und Dienstleistungssektor ein Instrument der Kundenbindung oder ein Anreizsystem im Personalwesen.
 
 
 
ein nachträglicher Preisnachlass, der erst am Jahresultimo bei Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Absatzvolumens gewährt wird
 
ZB Bonusmeilen
 
 
 
Besonderes System Cashback
 
 
 
''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Cashback-System </u>''
 
Cashback ist eine Form der Kundenbindung.
 
 
 
''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bonus-28242 </u>''
 
 
 
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
 
 
 
1. Im Geschäftsverkehr allgemein: Vergütungen, die den Abnehmern als Treueprämie nachträglich (z.B. halbjährlich oder am Jahresende) vom Lieferanten gewährt werden. Die Boni können als
 
(1) Gutschrift,
 
(2) Auszahlung oder
 
(3) zusätzliche Warenlieferung gegeben werden. Höhe der handels- und branchenüblichen oder vertraglich vereinbarten Boni meist prozentual gestaffelt nach dem mit der Lieferunternehmung erreichten Umsatz (daher auch Umsatzbonus, Mengen- oder Treuerabatt genannt).
 
 
 
Anders: Skonto.
 
 
 
Empfangene Boni werden als Einkaufspreisminderungen, gewährte Boni als Erlösungsschmälerungen gebucht.
 
 
 
2. Bei der Aktiengesellschaft: eine neben der Dividende zur Ausschüttung gelangende einmalige Vergütung, die den Aktionären in bes. günstigen Geschäftsjahren oder bei Erzielung eines außergewöhnlichen Gewinns gewährt, und entsprechend der Dividende behandelt wird.
 
 
 
3. Im Spargeschäft der Banken: nach Ablauf einer bestimmten Anlagedauer zusätzlich gezahlter Betrag auf die eingezahlten Sparleistungen, im Bonussparvertrag geregelt.
 
 
 
4. Bestandteil des Einkommens: in Abhängigkeit vom Unternehmensgewinn gezahlter variabler Bestandteil der Vergütung, v.a. von Managern großer Unternehmen.
 
 
 
 
 
''<u>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18927/bonus/ </u>'' <s></s> <!--  -->
 
ein Preisnachlass, der einem Kunden nachträglich, meistens am Jahresende, in Form einer Gutschrift gewährt wird. Der Bonus ist als Belohnung für eine langjährige Geschäftsbeziehung bzw. für eine bestimmte Umsatzhöhe anzusehen.
 
 
 
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'''verschiedene Begriffe vgl. Gabler'''
 
 
 
<u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
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NN bei Wikipedia], abgefragt 15.1.2025;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.1.2025;
 
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.1.2025;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.1.2025;
 
 
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
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* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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<u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
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NN bei Wikipedia], abgefragt 15.1.2025;
 
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.1.2025;
 
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.1.2025;
 
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NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.1.2025;
 
 
 
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Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
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== NN ==
 
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''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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<u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.1.2025;
 
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.1.2025;
 
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NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.1.2025;
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
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Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
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Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 15.1.2025.</ref>
 
 
 
== Literatur ==
 
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=== Gesetz ===
 
 
 
=== Erlässe ===
 
 
 
=== Fachgutachten ===
 
 
 
* KFS/BW 1 Rz.
 
* IDW S1 Rz.
 
 
 
=== Fachliteratur ===
 
" *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
 
 
 
* Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
 
* Bachl (2018), S. ;
 
* Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
 
* Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
 
* Ihlau / Duscha (2019), S. ;
 
* Mandl / Rabel (1997), S. ;
 
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
 
* WPH-Edition (2018), Rz. A ;
 
 
 
=== Judikatur ===
 
 
 
=== Unterlage(n) ===
 
<small> Sortiert nach Dateiname </small>
 
 
 
* Hager: ''Anschaffungs- und Herstellungskosten'', [[Datei:AHK.pdf]], Stand Mai 2021;
 
* Hager: ''Äquivalenzprinzipien'', [[Datei:Äquivalenz.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Feb. 2022;
 
* Hager: ''Bewertungsanlass und -zweck - funktionale Bewertung'', [[Datei:BewAZ.pdf]], Stand Nov. 2023;
 
* Hager: ''Bewertungsobjekt'', [[Datei:Bewertungsobjekt.pdf]], Stand Okt. 2020;
 
* Hager: ''Brutto- oder Nettounternehmenswert'', [[Datei:Bto-Nto-UW.pdf]], Stand Juni 2022;
 
* Hager: ''Cash-Flow'', [[Datei:Cash-Flow.pdf]], Stand Aug. 2017;
 
* Hager: ''Ertragsbegriffe'', [[Datei:Ertrag.pdf]], Stand Dez. 2023;
 
* Hager: ''Geldflussrechnung'', [[Datei:CF-Kapfluss.pdf]], Stand Aug. 2021;
 
* Hager: ''Fiktive Anschaffungskosten'', [[Datei:Fiktive AK.pdf]], Stand März 2021;
 
* Hager: ''Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung'', [[Datei:GA-vereinfach.pdf]], Stand März 2021;
 
* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Okt. 2020;
 
* Hager: ''Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung'', [[Datei:Grundsätze-UBW.pdf]], Stand Mai 2022;
 
* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Gutachtens zu beachten'', [[Datei:Gutachten-Prüfung-allg.pdf]], Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
 
* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten'', [[Datei:Gutachten-Prüfung-UBW.pdf]], Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
 
* Hager: ''Persönliche Haftung in der Unternehmensbewertung'', [[Datei:Haftung.pdf]], Stand Aug. 2021;
 
* Hager: ''Geldwertänderung'', [[Datei:Inflation.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Juli 2016;
 
* Hager: ''Liquidationswert'', [[Datei:Liquidationswert.pdf]], Stand Februar 2019;
 
* Hager: ''Markenrechtsbewertung'', [[Datei:Wertmarke.pdf]], Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien;
 
* Hager: ''Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse'', Basisseminar BFA, [[Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf]], Stand August 2023;
 
* Hager: ''"Bewertungsmethoden – Eine Übersicht"'', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Stand Okt. 2024;
 
* Hager: ''Objektivierter vs. subjektiver Wert'', [[Datei:Obj-Subj.pdf]], Stand Sep. 2023;
 
* Hager: ''Anteilsbewertung - Personengesellschaften'', [[Datei:PersGes-ABW.pdf]], Stand Dez. 2020;
 
* Hager: ''Bewertung von Personengesellschaften'', [[Datei:PersGes-UBW.pdf]], Stand Dez. 2020;
 
* Hager: ''Ermittlung und Bedeutung von Ratings'', [[Datei:Rating.pdf]], Stand Okt. 2022;
 
* Hager: ''Unsicherheit in der Unternehmensbewertung'', [[Datei:Unsicher.pdf]], Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
 
* Hager: ''Shareholder Value'', [[Datei:Shareholdervalue.pdf]], Stand Nov. 2021;
 
* Hager: ''Ermittlung des Unternehmerlohns'', [[Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf]], Stand Mai 2019;
 
* Hager: ''Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 'Unternehmensbewertung' vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform'', [[Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf]], Stand Jan. 2015;
 
* Hager: ''Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung'', [[Datei:VEWV-Berechn.pdf]], Stand Juli 2020;
 
* Hager: ''Übersicht steuerliche Bewertungsmaßstäbe'', Basisseminar FAÖ, [[Datei:BewMaß StR kurz.pdf]], Stand Dez. 2024;
 
* Hager: ''Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet'', [[Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf]], Stand Aug. 2020;
 
* Hager: ''Wozu braucht man Unternehmensbewertung'', Basisseminar BFA, [[Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf]], Stand September 2015;
 
* Hager: ''Diskontierungszinssatz – Ein kurzer Überblick'', [[Datei:Zins kurz.pdf]], Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
 
 
 
=== Tabellen ===
 
<small> Sortiert nach Dateiname </small>
 
 
 
* Hager: ''Checkliste Gutachten'', [[Datei:Gutachten Checkliste.xlsx]], Stand Nov. 2024;
 
* Hager: ''Mustertabelle Ertragswertverfahren'', [[Datei:Ertragswert-muster.xlsx]], Stand Okt. 2024;
 
* Hager: ''Berechnungstabelle Rating'', [[Datei:Rating.xlsx]], Stand Nov. 2024;
 
* Hager: ''Berechnungstabelle Svensson-Formel'', [[Datei:Svensson DBB.xlsx]], Stand Okt. 2024;
 
* Hager: ''Mustertabelle vereinfachtes Ertragswertverfahren'', [[Datei:VEWV Muster.xlsx]], Stand Okt. 2024;
 
* Hager: ''Mustertabelle Wr. Verfahren 1996'', [[Datei:WRV Muster.xlsx]], Stand Okt. 2024;
 
 
 
=== Folien ===
 
 
 
* Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, [[Datei:VWT 2019.pdf]]
 
* Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, [[Datei:UBW-Basis(2016).pdf]], Stand Oktober 2016
 
* Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, [[Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf]]
 
* Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, [[Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf]]
 
* Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, [[Datei:UBW-Basis 2013.pdf]], Stand Februar 2013
 
* Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, [[Datei: Wertmarke-Präsentation.pdf]]
 
 
 
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]],
 
[[Liste der verwendeten Literatur]],
 
[[Liste englische Fachausdrücke]],
 
[[Liste der verwendeten Abkürzungen]],
 
[[Liste der verwendeten Symbole]],
 
[[Liste der verwendeten Formeln]]''
 
 
 
== Weblinks ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 15.1.2025;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.1.2025;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.1.2025;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.1.2025;
 
 
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
 
 
<nowiki><s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]]
 
[[Kategorie:internationale Rechnungslegung]]
 
[[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]]
 
[[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]]
 
[[Kategorie:Mathematischer Begriff]]
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]</s>
 
ev [[Kategorie:Recht, allgemein]]
 
ev [[Kategorie:Steuerrecht]]
 
ev [[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
 
<s>[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
[[Kategorie:Wert]]</s>
 
[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]
 
</nowiki>
 

Aktuelle Version vom 16. Januar 2025, 17:07 Uhr

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