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''Synonyme'': Fortführungswert, Continuing Value, [[Terminal Value]] '''hinweis unterschiedliche Bedeutung'''
 
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Literatur:
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• Haeseler / Hörmann: „Fortbestehensprognosen auf dem betriebswirtschaftlichen Prüfstand“,
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• Haeseler / Hörmann: „Hinterfragung von Unternehmenswerten - Cui Bono?“,
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Haeseler / Hörmann (2008)
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• Haeseler / Hörmann: „Zur Untauglichkeit der Barwertmethode im Rahmen bilanzieller Bewertung“, ecolex 2010, 701
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• Haeseler / Hörmann: „Zur Bankrotterklärung der orthodoxen Unternehmensbewertungslehre“, ecolex 2010, 799
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• Haeseler / Hörmann: „Irrationale Unternehmenswerte wegen DCF-Methodik! “, SWK 2008, W 39
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Pummerer Nochmals: Irrationale Unternehmenswerte wegen DCF-Methodik SWK 2008 W 107
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Seicht Irrtümer und Fehler in der Praxis der Unternehmensbewertung SWK 1999 W 6
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Hörmann Die Zukunft der Unternehmensplanung - Ziele, Methoden, Instrumente RWZ 2000 59
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Wenusch Die Krux der Unternehmensbewertung und die Auswirkung auf die Rechtswissenschaft GesR 2001 182
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Kruschwitz Zur angeblichen Bankrotterklärung der orthodoxen Unternehmensbewertungslehre ufs-nl 2011 158
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Fischer-Winkelmann Sollen implizert könnnen - Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehnehmensbewertung einmal anders BFuP 2009 x
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'''eines Lemma Kritik UBW, und die nicht zur ER gehörenden hier lö'''
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==

Version vom 10. September 2017, 07:19 Uhr

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Die Rentenphase (Fortführungsphase, Continuing Value-Phase oder Terminal Value-Phase) bezeichnet den Zeitraum nach Erreichn des (eingeschwungenen) Gleichgewichtszustandes (steady state).

Die Fortführungsphase betrifft jenen Teil der zukünftigen Unternehmensentwicklung, der nicht mehr konkret planbar ist. Alternative Bezeichnungen sind (ewige) Rentenphase, Terminal Value-Phase oder auch Continuing Value-Phase. Bachl (2015), 23

Man geht hierbei davon aus, dass das Unternehmen ab Beginn dieser Phase eine konstante Ertragsentwicklung aufweist (sich im sogenannten „Gleichgewichtszustand" befindet). Für die restliche Unternehmensdauer wird nunmehr ein einheitlicher Zukunftserfolg angenommen, der natürlich dem nachhaltig im Durchschnitt erzielbaren zukünftigen Periodenerfolg entsprechen muss<s>. [1]

Nominell wachsende / sinkenden Überschüsse können in der Fortführungsphase nicht im Ertrag/Cash Flow berücksichtigt werden, sie werden im Zinssatz berücksichtigt. [2]

Oftmals wird in der Praxis der in Zukunft konstante Unternehmenserfolg aus dem letzten Periodenerfolg abgeleitet. [3] <s>Bei erwartetem nominellen Wachstum der Erträge ist jedoch der Erfolg der letzten Detailplanungsperiode (bzw Grobplanungsperiode) um die entsprechende Wachstumsrate zu erhöhen. Bachl (2015), 23

Hilfreich bei der Festlegung des nachhaltigen Unternehmenserfolges ist auch die Orientierung an branchenüblichen (EBIT- oder EBITDA-) Margen oder Kapitalrentabilitäten (ROIC, ROE). [4] link Verfügt das Bewertungsobjekt über Wettbewerbsvorteile, die es ihm erlauben, Renditen über dem Branchendurchschnitt zu erwirtschaften, ist kritisch zu hinterfragen, ob diese Situation als nachhaltig angesehen werden kann. Nur wenigen Unternehmen wird es gelingen, dauerhaft besser zu wirtschaften als der Rest der Branche. In dieser Situation kann es sich empfehlen, zwischen der Detailplanungsphase und der Fortführungsphase eine dritte Phase einzuschieben, innerhalb welcher ein Abschmelzen der Margen auf ein nachhaltiges Niveau simuliert wird (vgl oben Kapitel 7.3.). Bachl (2015), 23

Besondere Sorgfalt ist auch auf die Festlegung des nachhaltigen Investitionsniveaus zu legen. In der Fortführungsphase entsprechen die durchschnittlichen Investitionsausgaben regelmäßig den buchmäßigen Abschreibungen (die ja auch nur periodisierte Investitionsausgaben darstellen). Bei angenommenem Wachstum in der Terminal Value Phase (vgl unten Kapitel 9.6.) übersteigen die Investitionen die buchmäßigen Abschreibungen (nämlich um den Betrag des Sachanlagevermögens des letzten Detailplanungsjahres multipliziert mit der Wachstumsrate). Bachl (2015), 23

Für die Rentenphase sieht die Neufassung des Fachgutachtens KFS BW1 die Abschätzung des langfristigen Rentabilitätsniveaus des zu bewertenden Unternehmens sowie die Konsistenz der Annahmen zu Renditeerwartungen, Wachstumsrate und Thesaurierung vor. [5]

Der Standard KFS BW1 aus 2014 bringt für die Ermittlung des Terminal Value vor allem folgende wesentliche Neuerungen:[6]

  • Abschätzung des langfristigen Rentabilitätsniveaus: In Rz 64 fordert der neue Standard explizit eine Auseinandersetzung des Wirtschaftstreuhänders (WT) mit den der Planung der finanziellen Überschüsse in der Rentenphase zugrunde liegenden Annahmen zur langfristigen Entwicklung des Rentabilitätsniveaus des zu bewertenden Unternehmens. Dabei sind Einflussfaktoren auf das langfristige Rentabilitätsniveau, wie die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens gegen den Abbau von Überrenditen (sog Konvergenzprozesse) zu berücksichtigen.
  • Konsistenz der Annahmen zu Renditeerwartungen, Wachstumsrate und Thesaurierung: In Rz 64 wird nunmehr ausdrücklich die Konsistenz der für die Rentenphase getroffenen Annahmen zu Renditeerwartungen, Wachstumsrate und Thesaurierung gefordert. Bei Anwendung des neuen Standards muss die Ermittlung des Terminal Value daher auf der Grundlage eines Bewertungsmodells erfolgen, das bei unterstelltem Wachstum insb auch die damit verbundenen Thesaurierungserfordernisse konsistent abbildet.

Knoll Ewige Rente und Wachstum - the Final Cut? RWZ 2014 59

  • aus Purtscher/Sylle 2015:

Die Planungsjahre der Phase II (Fortführungs- bzw Restwertphase) basieren lediglich auf globalen bzw pauschalen Annahmen über das Ausschüttungsverhalten und das Rentabilitätsniveau, die ausgehend von der Detailplanung der Phase I - bei unbestimmbarer Lebensdauer des Unternehmens - auf nachhaltigen Fortschreibungs- und Trendentwicklungen basieren.

fehlt Gordon/Shapiro und Kritik

Der Begriff bezeichnet:

Begriff bedeutet.


siehe auch-> Unternehmensplanung, [[

Synonyme: Fortführungswert, Continuing Value, Terminal Value hinweis unterschiedliche Bedeutung


Kritik

Literatur: • Haeseler / Hörmann: „Fortbestehensprognosen auf dem betriebswirtschaftlichen Prüfstand“, • Haeseler / Hörmann: „Hinterfragung von Unternehmenswerten - Cui Bono?“, Haeseler / Hörmann (2008) • Haeseler / Hörmann: „Zur Untauglichkeit der Barwertmethode im Rahmen bilanzieller Bewertung“, ecolex 2010, 701 • Haeseler / Hörmann: „Zur Bankrotterklärung der orthodoxen Unternehmensbewertungslehre“, ecolex 2010, 799 • Haeseler / Hörmann: „Irrationale Unternehmenswerte wegen DCF-Methodik! “, SWK 2008, W 39 Pummerer Nochmals: Irrationale Unternehmenswerte wegen DCF-Methodik SWK 2008 W 107 Seicht Irrtümer und Fehler in der Praxis der Unternehmensbewertung SWK 1999 W 6 Hörmann Die Zukunft der Unternehmensplanung - Ziele, Methoden, Instrumente RWZ 2000 59 Wenusch Die Krux der Unternehmensbewertung und die Auswirkung auf die Rechtswissenschaft GesR 2001 182 Kruschwitz Zur angeblichen Bankrotterklärung der orthodoxen Unternehmensbewertungslehre ufs-nl 2011 158 Fischer-Winkelmann Sollen implizert könnnen - Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehnehmensbewertung einmal anders BFuP 2009 x

eines Lemma Kritik UBW, und die nicht zur ER gehörenden hier lö

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 23f
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997), Continuing Value 154 ff, 239 f
  • Rabel (2014)
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

  • Hager: Cash Flow, fehlt Datei, Stand Oktober 2016

Folien

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt:

Einzelnachweise

  1. Bachl (2015), 23
  2. Bachl (2015), 23
  3. Bachl (2015), 23
  4. Bachl (2015), 23
  5. Rabel (2014)
  6. Rabel (2014)
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]

Gleichgewichtszustand
  1. Einzelreferenz
  2. 2,0 2,1 Referenztext