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− | Bei jeder Unternehmensbewertung ist neben der Berechnung des Ertragswerts | + | Bei jeder Unternehmensbewertung ist neben der Berechnung des Ertragswerts ein '''Liquidationstest''' durchzuführen. Dabei werden die im zu bewertenden Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenstände mit ihren Veräußerungspreisen (Liquidationswerten) angesetzt. Die Summe aller mit Veräußerungspreisen bewerteten Vermögensgegenstände abzgl. der Verbindlichkeiten ergibt den Liquidationswert des Unternehmens. Dieser stellt nach herrschender betriebswirtschaftlicher Meinung die Wertun-tergrenze des Unternehmens dar. Sollte der Ertragswert kleiner sein als der Liquidationswert, stellt dieser den relevanten Wert dar. Bei dieser Konstellation wird eine Zerschlagung des Unternehmens empfohlen; eine Fortführung ist - zumindest unter gegebenen Bedingungen - ökonomisch nicht sinnvoll.<ref>Fleischer / Hüttemann (2015), S. 99</ref> |
− | Unternehmenswerte von börsennotierten Unternehmen unterliegen unter | + | Unternehmenswerte von börsennotierten Unternehmen unterliegen unter bestimmten Bedingungen z.B. bei Abfindungsberechnungen einem '''Marktwertvergleich'''. Dadurch soll verhindert werden, dass berechnete Unternehmenswerte unter dem Marktwert liegen. Bei der Bestimmung des Marktwertes ist auf einen durchschnittlichen Börsenpreis abzustellen, der gegebenenfalls hochzurechnen ist.<ref>Fleischer / Hüttemann (2015), S. 99</ref> |
== Länger Offen - versteckt (mit Dat) == | == Länger Offen - versteckt (mit Dat) == |
Version vom 13. September 2017, 06:53 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Neu (mit Dat)
nach Datum sortiert, nach 6 Monaten zu länger offen
Liquidationstest und Marktwertvergleich (13.9.2017)
Bei jeder Unternehmensbewertung ist neben der Berechnung des Ertragswerts ein Liquidationstest durchzuführen. Dabei werden die im zu bewertenden Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenstände mit ihren Veräußerungspreisen (Liquidationswerten) angesetzt. Die Summe aller mit Veräußerungspreisen bewerteten Vermögensgegenstände abzgl. der Verbindlichkeiten ergibt den Liquidationswert des Unternehmens. Dieser stellt nach herrschender betriebswirtschaftlicher Meinung die Wertun-tergrenze des Unternehmens dar. Sollte der Ertragswert kleiner sein als der Liquidationswert, stellt dieser den relevanten Wert dar. Bei dieser Konstellation wird eine Zerschlagung des Unternehmens empfohlen; eine Fortführung ist - zumindest unter gegebenen Bedingungen - ökonomisch nicht sinnvoll.[3]
Unternehmenswerte von börsennotierten Unternehmen unterliegen unter bestimmten Bedingungen z.B. bei Abfindungsberechnungen einem Marktwertvergleich. Dadurch soll verhindert werden, dass berechnete Unternehmenswerte unter dem Marktwert liegen. Bei der Bestimmung des Marktwertes ist auf einen durchschnittlichen Börsenpreis abzustellen, der gegebenenfalls hochzurechnen ist.[4]
Länger Offen - versteckt (mit Dat)
nach Datum sortiert, nach 12 Monaten nur Stichwort, Rest versteckt
Erledigt (mit Link)
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