Gutachten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. September 2017, 13:56 Uhr
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Begriff bedeutet. Ein Gutachten ist die (schriftliche oder mündliche) Aussage eines Sachverständigen in einer sein Fachgebiet betreffenden Frage.
Inhaltsverzeichnis
NN
siehe auch-> [[]]
Literatur
Fachgutachten
- Rz. KFS/BW 1 (2014)
- Rz. IDW S1 (2008)
Fachliteratur
Judikatur
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
Er hat dabei zunächst einen Befund zu erstellen, dh er hat die tatsächlichen Grundlagen , auf die sein Gutachten aufbaut, und die Art, wie er sie beschafft hat, anzugeben. Aus dem Befund ist unter Beachtung der Denkgesetze und des Stands der Wissenschaft schlüssig das Gutachten abzuleiten.[1]
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NN ist das und hat dort seine Bedeutung. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>
: Der Parameter „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben.
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Hager (2013), S. 357